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   BVerwG, 04.05.2012 - 6 PB 1.12   

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BVerwG, 04.05.2012 - 6 PB 1.12 (https://dejure.org/2012,11430)
BVerwG, Entscheidung vom 04.05.2012 - 6 PB 1.12 (https://dejure.org/2012,11430)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Mai 2012 - 6 PB 1.12 (https://dejure.org/2012,11430)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitbestimmung des Personalrats beim Absehen von der Stellenausschreibung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 611
  • DÖV 2012, 647
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.01.2010 - 6 P 10.09

    Mitbestimmung beim Absehen von der Ausschreibung.

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2012 - 6 PB 1.12
    Diese Frage ist anhand des Senatsbeschlusses vom 14. Januar 2010 - BVerwG 6 P 10.09 - (BVerwGE 136, 29 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 110) eindeutig zu bejahen, so dass es zu ihrer Klärung nicht der Durchführung eines Rechtsbeschwerdeverfahrens bedarf.

    Eine solche Übung kann einer grundsätzlichen Verpflichtung folgen, die sich aus Rechts- oder Verwaltungsvorschriften ergibt, oder auf ständiger Verwaltungspraxis beruhen (Beschluss vom 14. Januar 2010 a.a.O. Rn. 12).

    Von der Ermächtigung in § 8 Abs. 1 Satz 3 BBG, Ausnahmen vorzusehen, ist in § 4 Abs. 2 und 3 BLV vom 12. Februar 2009, BGBl I S. 284, Gebrauch gemacht worden (vgl. Beschluss vom 14. Januar 2010 a.a.O. Rn. 16).

    Zugleich wird vermieden, dass die Exekutive in die Lage versetzt wird, durch die Ausgestaltung der Ausnahmetatbestände die Mitbestimmung nach Belieben auszuschließen oder einzuschränken (vgl. Beschluss vom 14. Januar 2010 a.a.O. Rn. 22 ff.).

    In diesem Fall erstreckt sich die Mitbestimmung des Personalrats im Zusammenhang mit der konkreten Stellenbesetzung darauf, ob ein Ausnahmefall nach der Verwaltungsvorschrift gegeben ist (vgl. zur Verwaltungsvorschrift für Ausschreibungen bei der Bundesagentur für Arbeit: Beschluss vom 14. Januar 2010 a.a.O. Rn. 25).

  • BVerwG, 02.09.2009 - 6 PB 22.09

    Mitbestimmungspflichtige Maßnahme; Erlass einer obersten Dienstbehörde;

    Auszug aus BVerwG, 04.05.2012 - 6 PB 1.12
    An die Rechtsauffassung der obersten Dienstbehörde ist der Personalrat bei seinem Prüfungsrecht nicht gebunden (vgl. Beschluss vom 2. September 2009 - BVerwG 6 PB 22.09 - Buchholz 250 § 69 BPersVG Nr. 31 Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 10.05.2023 - 17 LP 3/22

    Absehen von Stellenausschreibung; abstrakter Feststellungsantrag; Maßgeblicher

    Eine solche Übung kann einer grundsätzlichen Verpflichtung folgen, die sich aus Rechts- oder Verwaltungsvorschriften ergibt, oder auf ständiger Verwaltungspraxis beruhen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.5.2012 - BVerwG 6 PB 1.12 -, juris Rn. 4 m.w.N.).

    Zugleich wird vermieden, dass die Dienststelle in die Lage versetzt wird, durch die Ausgestaltung der Ausnahmetatbestände die Mitbestimmung nach Belieben auszuschließen oder einzuschränken (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.5.2012 - BVerwG 6 PB 1.12 -, juris Rn. 6 m.w.N.).

    Bei dieser Überprüfung ist der Personalrat auch nicht an eine Rechtsauffassung der Dienststellenleitung gebunden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.5.2012 - BVerwG 6 PB 1.12 -, juris Rn. 7 m.w.N.).

    Auch die Mitbestimmung bei dem "Absehen von der Ausschreibung von Dienstposten" nach § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG a.F. setzte zwar voraus, dass zu besetzende Stellen in der betreffenden Dienststelle üblicherweise ausgeschrieben werden, griff dann aber unabhängig davon ein, ob die Nichtvornahme der Ausschreibung nach dem in der Dienststelle anzuwendenden Regelwerk auf einer zwingenden Ausnahme beruhte oder ins Ermessen des Dienststellenleiters gestellt war (vgl. hierzu bereits oben II.1. und BVerwG, Beschl. v. 4.5.2012 - BVerwG 6 PB 1.12 -, juris Rn. 6 m.w.N.).

    Im beteiligungspflichtigen konkreten Einzelfall war der zuständige Personalrat im Rahmen der Mitbestimmung zur Prüfung befugt, ob nach dem anzuwendenden Regelwerk tatbestandlich ein Ausnahmefall für ein Absehen von der Ausschreibung vorliegt, ob ein anzuwendendes untergesetzliches Regelwerk, bspw. eine Verwaltungsvorschrift, rechtswirksam ist und ob verbleibende Ermessensspielräume sachgerecht genutzt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.5.2012 - BVerwG 6 PB 1.12 -, juris Rn. 6 f.; Beschl. v. 14.1.2010 - BVerwG 6 P 10.09 -, BVerwGE 136, 29, 34 ff. - juris Rn. 22 ff.).

    Die danach auch auf die Rechtswirksamkeit eines anzuwendenden untergesetzlichen Regelwerks erstreckte Richtigkeitskontrolle mag auf Fälle beschränkt gewesen sein, in denen ein nachvollziehbarer Anlass für eine solche Kontrolle besteht, sie wird - entgegen der Auffassung der Beteiligten und abgesehen vom Fehlen einer förmlichen Mitbestimmung des bei der Zentrale gebildeten Hauptpersonalrats (siehe oben II.2.a.(1)) - aber nicht dadurch ausgeschlossen, dass das anzuwendende untergesetzliche Regelwerk, bspw. eine Verwaltungsvorschrift, von einer übergeordneten Dienststelle unter Beteiligung der dort gebildeten Stufenvertretung nach § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG a.F. erlassen worden ist (so ausdrücklich: BVerwG, Beschl. v. 4.5.2012 - BVerwG 6 PB 1.12 -, juris Rn. 7).

    Denn die im Rahmen der Mitbestimmung nach § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG a.F. dem Personalrat eröffnete Richtigkeitskontrolle umfasste sowohl die Prüfung, ob nach dem anzuwendenden Regelwerk tatbestandlich ein Ausnahmefall für ein Absehen von der Ausschreibung vorliegt, als auch die Prüfung, ob ein anzuwendendes untergesetzliches Regelwerk rechtswirksam ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.5.2012 - BVerwG 6 PB 1.12 -, juris Rn. 7).

    Hinzu kam - auch hierauf hat das Verwaltungsgericht in der erstinstanzlichen Entscheidung (Beschl. v. 29.6.2022, S. 9) zutreffend hingewiesen -, dass der Personalrat im Rahmen der Mitbestimmung nach § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG a.F. auch hinterfragen durfte, ob der Dienststelle bei der Anwendung der Verwaltungsvorschriften verbleibende Ermessensspielräume sachgerecht genutzt wurden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.5.2012 - BVerwG 6 PB 1.12 -, juris Rn. 6 f.).

  • BVerwG, 04.02.2014 - 6 PB 36.13

    Mitbestimmung beim Absehen von Stellenausschreibungen; Abweichung von einer

    Diese Rechtsprechung zur Mitbestimmung des Personalrats im Zusammenhang mit Ausschreibungen hat der Senat in seinen neueren Entscheidungen zu diesem Fragenkreis ausdrücklich aufgegeben (vgl. Beschlüsse vom 9. Januar 2007 - BVerwG 6 P 6.06 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 36 und vom 14. Januar 2010 - BVerwG 6 P 10.09 - BVerwGE 136, 29 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 110 Rn. 12 ff.; vgl. ferner Beschluss vom 4. Mai 2012 - BVerwG 6 PB 1.12 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 117 = PersR 2012, 328).

    Eine solche Übung kann einer grundsätzlichen Verpflichtung folgen, die sich aus Rechts- oder Verwaltungsvorschriften ergibt, oder auf ständiger Verwaltungspraxis beruhen (vgl. Beschlüsse vom 14. Januar 2010 a.a.O. Rn. 12 und vom 4. Mai 2012 a.a.O. Rn. 4).

    Die Mitbestimmung greift unabhängig davon ein, ob die Nichtvornahme der Ausschreibung nach dem zugrunde zu legenden speziellen Regelwerk auf einer zwingenden Ausnahme beruht oder ins Ermessen des Dienststellenleiters gestellt ist (vgl. Beschlüsse vom 14. Januar 2010 a.a.O. Rn. 22 und vom 4. Mai 2012 a.a.O. Rn. 6).

    In diesem Fall erstreckt sich die Mitbestimmung des Personalrats im Zusammenhang mit der konkreten Stellenbesetzung darauf, ob ein Ausnahmefall nach der Verwaltungsvorschrift gegeben ist (vgl. Beschlüsse vom 14. Januar 2010 a.a.O. Rn. 25 und vom 4. Mai 2012 a.a.O. Rn. 7).

  • BVerwG, 28.12.2023 - 5 PB 10.23
    Darüber hinaus begründet die Beschwerde den in Anspruch genommenen Zulassungsgrund insofern nicht, als sie sich im Zusammenhang mit dieser Divergenzrüge nicht mit der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auseinandersetzt, in der geklärt ist, dass die Richtigkeitskontrolle des Personalrats, wenn dazu Anlass besteht, die Frage umfasst, ob die Verwaltungsvorschrift rechtswirksam ist (BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 2012 - 6 PB 1.12 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 117 Rn. 7).

    Dem stellt die Beschwerde den dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 2012 - 6 PB 1.12 - Rn. 7 entnommenen Rechtssatz gegenüber:.

    Die Frage ist nicht klärungsbedürftig, weil sie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits in dem Sinne geklärt ist, dass die Richtigkeitskontrolle, wenn dazu Anlass besteht, die Frage umfasst, ob die Verwaltungsvorschrift rechtswirksam ist (BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 2012 - 6 PB 1.12 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 117 Rn. 7).

    Dabei liegt es auf der Hand, dass sich Zweifel an der Rechtswirksamkeit einer Verwaltungsvorschrift nicht nur infolge von Rechtsänderungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 2012 - 6 PB 1.12 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 117 Rn. 7) ergeben können, sondern auch deshalb, weil etwa ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht in Frage steht.

  • BVerwG, 19.12.2023 - 5 P 6.22

    Mitbestimmung beim Absehen von Ausschreibung

    Eine solche Übung kann einer grundsätzlichen Verpflichtung folgen, die sich aus Rechts- oder Verwaltungsvorschriften ergibt, oder auf ständiger Verwaltungspraxis beruht (BVerwG, Beschlüsse vom 14. Januar 2010 - 6 P 10.09 - BVerwGE 136, 29 Rn. 12, vom 4. Mai 2012 - 6 PB 1.12 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 117 Rn. 6, vom 4. Februar 2014 - 6 PB 36.13 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 122 Rn. 5, 8 und vom 30. Dezember 2022 - 5 PB 2.22 - PersV 2023, 265 Rn. 10).

    Zugleich wird vermieden, dass die Exekutive in die Lage versetzt wird, durch die Ausgestaltung der Ausnahmetatbestände die Mitbestimmung nach Belieben auszuschließen oder einzuschränken (BVerwG, Beschlüsse vom 14. Januar 2010 - 6 P 10.09 - BVerwGE 136, 29 Rn. 22, 24 und vom 4. Mai 2012 - 6 PB 1.12 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 117 Rn. 6).

    Daher ist in einem solchen Fall die Durchführung eines Mitbestimmungsverfahrens unvermeidlich, wobei sich die Mitbestimmung des Personalrats im Zusammenhang mit der konkreten Stellenbesetzung jedenfalls darauf erstreckt, ob ein derartiger Ausnahmefall nach der Verwaltungsvorschrift gegeben ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Januar 2010 - 6 P 10.09 - BVerwGE 136, 29 Rn. 25, vom 4. Mai 2012 - 6 PB 1.12 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 117 Rn. 7 und vom 4. Februar 2014 - 6 PB 36.13 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 122 Rn. 8).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2017 - 20 A 2477/16

    Personalrat; Mitbestimmung; Zuweisung; gemeinsame Einrichtung; Tätigkeit;

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Februar 2014 - 6 PB 36.13 -, Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 122 = PersR 2014, 229 = PersV 2014, 183 = ZfPR 2014, 37 = ZTR 2014, 305, vom 4. Mai 2012 - 6 PB 1.12 -, Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 117 = NVwZ-RR 2012, 611 = PersR 2012, 328 = PersV 2012, 308 = RiA 2012, 174 = ZTR 2012, 412, und vom 14. Januar 2010 - 6 P 10.09 -, BVerwGE 136, 29 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 110 = DÖD 2010, 173 = NVwZ-RR 2010, 405 = PersR 2010, 322 = PersV 2010, 340 = ZfPR 2010, 66; OVG NRW, Beschlüsse vom 27. April 2017 - 20 A 2953/15.PVB -, juris, und vom 23. Mai 2012 - 20 A 1333/11.PVB -, PersV 2012, 457.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2017 - 20 A 2953/15

    Ausschreibung der in der Dienststelle zu besetzenden Stellen; Mitbestimmungsrecht

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Mai 2012 - 6 PB 1.12 -, Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 117 = NVwZ-RR 2012, 611 = PersR 2012, 328 = PersV 2012, 308 = RiA 2012, 174 = ZTR 2012, 412, und vom 4. Februar 2014 - 6 PB 36.13 -, Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 122 = PersR 2014, 229 = PersV 2014, 183 = ZfPR 2014, 37 = ZTR 2014, 305.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Januar 2010 - 6 P 10.09 -, a. a. O., und vom 4. Mai 2012 - 6 PB 1.12 -, a. a. O.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013 - 62 PV 18.12

    Zuständige Personalvertretung für die Mitbestimmung beim Absehen von der

    Für eine Ausschreibung durch den Geschäftsführer spricht wesentlich, dass die Mitbestimmung an das Absehen von einer Ausschreibung eines Dienstpostens, der besetzt werden soll, anknüpft, d.h. an das Unterlassen einer durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften angeordneten oder auf ständiger Verwaltungspraxis beruhenden Ausschreibungsübung (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 2012 - BVerwG 6 PB 1.12 -, juris Rn. 4 m.w.N.).

    Die hierfür vorgesehene Mitbestimmung beruht auf der Überlegung, dass die Auswahl der Person, mit der ein Dienstposten besetzt werden soll, in der Regel das berufliche Fortkommen oder sonstige berufsbezogene Belange und Vorstellungen anderer in der Dienststelle Beschäftigter berührt und deswegen ein schutzwürdiges kollektives Interesse daran besteht, sicherzustellen, dass sich nach Möglichkeit jeder interessierte Beschäftigte an der Bewerberkonkurrenz beteiligen kann (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 2012, a.a.O., Rn. 6).

  • BVerwG, 29.09.2020 - 5 P 7.19

    Dienststellenübergreifende Ausschreibung von Dienstposten an Stelle einer bisher

    Mit Rücksicht darauf, dass die Auswahl desjenigen, mit dem eine freie Stelle besetzt wird, in der Regel das berufliche Fortkommen oder sonstige berufsbezogene Belange und Vorstellungen anderer in der Dienststelle Beschäftigter berührt, muss für jeden interessierten Beschäftigten die Möglichkeit bestehen, sich an der Bewerberkonkurrenz um einen in der Dienststelle zu besetzenden Dienstposten zu beteiligen und seinem Anspruch auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl (Bewerbungsverfahrensanspruch) Geltung zu verschaffen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 8. März 1988 - 6 P 32.85 - BVerwGE 79, 101 und vom 4. Mai 2012 - 6 PB 1.12 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 117 Rn. 6).
  • VG Düsseldorf, 24.06.2021 - 39 K 1251/20
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 2012 - 6 PB 1.12, PersR 2012, 328 (= juris Rn. 5); Braun PersV 2021, 53.

    Hierfür BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 2012 - 6 PB 1.12, PersR 2012, 328 (= juris Rn. 7).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - 62 PV 3.22

    Abbruch des Mitbestimmungsverfahrens bei Zuweisung an das Jobcenter

    Das Absehen von einer Stellenausschreibung war nach Maßgabe von § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG a.F. mitbestimmungspflichtig (vgl. näher BVerwG, Beschlüsse vom 14. Januar 2010 - 6 P 10.09 - juris Rn. 12 und vom 4. Mai 2012 - 6 PB 1.12 - juris Rn. 4 ff.).

    Die Beteiligung des Personalrats bleibt unvollständig, wenn ihm eine entsprechende Richtigkeitskontrolle vorenthalten wird (wie vorstehend BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 2012 - 6 PB 1.12 - juris Rn. 6).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.08.2018 - 4 S 30.18

    Laufbahnordnung für Richter; Konkurrenz eines Richters auf Probe mit Richtern auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2017 - 20 A 1738/16

    Personalrat; Mitbestimmung; Zustimmung; Verweigerung; Begründung; beachtlich;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2018 - 20 A 2988/17
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2012 - 20 A 1333/11

    Billigung einer Maßnahme ohne schriftliche Verweigerung des Personalrats bei

  • VG Hannover, 29.06.2022 - 16 A 1314/19

    Ausschreibung; Ausschreibungspflicht; Beachtlichkeit; Bundesagentur für Arbeit;

  • VG Mainz, 21.07.2015 - 5 K 166/15

    Beteiligung des Personalrats bei Einstellungen; hier: Zustimmungsverweigerung

  • VG Berlin, 11.02.2022 - 72 K 12.20
  • VG Köln, 26.04.2013 - 33 K 3615/12

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Personalrates bei Absehen von einer

  • VG Karlsruhe, 15.06.2012 - PB 12 K 301/12

    Personalvertretung - Abordnung; Stellenausschreibung; Erledigung; abstrakter

  • VG Karlsruhe, 15.06.2012 - PL 12 K 301/12

    Umfang der Mitbestimmung des Personalrates im Rahmen der Ausschreibung oder

  • VG Köln, 17.04.2023 - 33 K 5046/18
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