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   BVerwG, 09.07.2008 - 6 PB 12.08   

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https://dejure.org/2008,5025
BVerwG, 09.07.2008 - 6 PB 12.08 (https://dejure.org/2008,5025)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.2008 - 6 PB 12.08 (https://dejure.org/2008,5025)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 6 PB 12.08 (https://dejure.org/2008,5025)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BlnPersVG § 43
    Reduzierung der Freistellungen während der Amtszeit des Personalrats.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BlnPersVG § 43

  • Wolters Kluwer

    Vetorecht der Personalrats gegen eine Reduzierung der Freistellungen; Rechtsfolgen einer dauerhaften Unterschreitung der Freistellungsstaffel gem. § 43 Abs. 1 S. 1, 2 Berliner Personalvertretungsgesetz (BlnPersVG)

  • Judicialis

    BlnPersVG § 43

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BlnPersVG § 43
    Personalvertretungsrecht: Reduzierung der Freistellungen während der Amtszeit des Personalrats

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 1266 (Ls.)
  • DÖV 2009, 84
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.09.1996 - 6 P 3.95

    Personalvertretungsrecht - Verminderung der Zahl der Freistellungen während der

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2008 - 6 PB 12.08
    Über entsprechende Informationen und Fristen hat der Dienststellenleiter sicherzustellen, dass der Personalrat die Berechtigung einer etwaigen Verminderung der Freistellungen überprüfen und sich gegebenenfalls auf die veränderte Situation rechtzeitig einstellen kann - etwa durch Umorganisation der Geschäftsführung oder durch eine neue Auswahl der freizustellenden Personen (vgl. Beschluss vom 2. September 1996 - BVerwG 6 P 3.95 - Buchholz 251.2 § 43 BlnPersVG Nr. 5).
  • ArbG Wesel, 02.11.2011 - 4 BV 8/11

    Reduzierung der Freistellung, Betriebsrat, laufende Amtsperiode, Anforderungen an

    Richtig stellt das Bundesverwaltungsgericht bezogen auf die Freistellungsregelung des § 43 LPVG Berlin heraus, dass es einen anderen Ansatzpunkt als die tatsächlichen Verhältnisse nicht geben kann (BVerwG vom 02.09.1996 - 6 P 3/95, AP Nr. 1 zu § 43 LPVG Berlin), so dass auch während der Amtsperiode die Zahl der Freistellungen anzupassen ist (ausdrücklich auch zum Absinken während der Amtsperiode: BVerwG vom 09.07.2008 - 6 PB 12/08, ZTR 2008, 578; BVerwG vom 02.09.1996 - 6 P 3/95, AP Nr. 1 zu § 43 LPVG Berlin; OVG Berlin-Brandenburg vom 17.10.2007 - OVG 60 PV 12.06, juris).
  • BVerwG, 02.05.2012 - 6 PB 26.11

    Personalvertretungsrecht; Freistellung von Personalratsmitgliedern;

    Dabei ist die Beteiligte zu 2 gemäß § 43 Abs. 1 Satz 4 BlnPersVG in jedem Fall vor Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit geschützt (vgl. Beschluss vom 9. Juli 2008 - BVerwG 6 PB 12.08 - Buchholz 251.2 § 43 BlnPersVG Nr. 6 Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 60 PV 15.10

    Personalratsmitglied; Übertragung eines anderen Arbeitsgebietes; Umsetzung;

    Es besteht lediglich ein Anspruch darauf, dass Tätigkeiten übertragen werden, die der Besoldungs- und Vergütungsgruppe entsprechen, die das Mitglied vor oder während der Freistellung erreicht hat (vgl. Richardi u.a., BPersVR, 3. Aufl., Rn. 96 zu § 46; Lorenzen u.a., a.a.O., Rn. 174 zu § 46; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juli 2008 - BVerwG 6 PB 12.08 -, juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2018 - 60 PV 9.17

    Antragsbefugnis für die Feststellung eines Verstoßes der Dienststelle gegen § 43

    Sie können verlangen, dass ihnen eine Tätigkeit übertragen wird, die derjenigen Besoldungs- oder Entgeltgruppe entspricht, die sie vor oder während der Freistellung erreicht haben (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juli 2008 - BVerwG 6 PB 12.08 -, juris Rn. 4).
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