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   BVerwG, 19.06.2013 - 6 PB 18.12   

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BVerwG, 19.06.2013 - 6 PB 18.12 (https://dejure.org/2013,16013)
BVerwG, Entscheidung vom 19.06.2013 - 6 PB 18.12 (https://dejure.org/2013,16013)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - 6 PB 18.12 (https://dejure.org/2013,16013)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 PersVG SN, § 45 Abs 1 S 2 PersVG SN, § 5 Abs 3 RKG SN 2008
    Erstattung von Reisekosten für freigestellte Personalratsmitglieder

  • Wolters Kluwer

    Wegstreckenentschädigung von überwiegend freigestellten Mitgliedern von Personalvertretungen bei täglicher Rückkehr vom Sitz der Personalvertretung außerhalb ihres Dienstortes und Wohnorts mit ihrem Personenkraftwagen an ihren Wohnort

  • rewis.io

    Erstattung von Reisekosten für freigestellte Personalratsmitglieder

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wegstreckenentschädigung von überwiegend freigestellten Mitgliedern von Personalvertretungen bei täglicher Rückkehr vom Sitz der Personalvertretung außerhalb ihres Dienstortes und Wohnorts mit ihrem Personenkraftwagen an ihren Wohnort

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Reisekosten für freigestellte Personalratsmitglieder

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 971
  • DÖV 2014, 207
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.11.2012 - 6 P 3.12

    Reisekosten für freigestellte Personalratsmitglieder; Fahrten zwischen Wohnung

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2013 - 6 PB 18.12
    Eine entsprechende Anwendung von § 5 Abs. 3 SächsRKG ist nicht im Lichte des in der Senatsrechtsprechung entwickelten Grundsatzes geboten, wonach bei Anwendung reisekostenrechtlicher Bestimmungen über die Fahrtkostenerstattung aufgrund des personalvertretungsrechtlichen Benachteiligungsverbots (§ 8 SächsPersVG) zu vermeiden ist, dass Mitglieder von Personalvertretungen mandatsbedingte, unvermeidbare Aufwendungen selbst tragen und auf diese Weise als Folge des Personalratsamts einen Teil ihres Einkommens "zuschießen" müssen (vgl. hierzu im Einzelnen Beschlüsse vom 28. November 2012 - BVerwG 6 P 3.12 - juris Rn. 16 ff., vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 24 ff. und vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 14 f.).

    Diese Maßgabe erscheint insbesondere auch nicht geeignet, qualifizierte Personen von der Wahrnehmung personalvertretungsrechtlicher Ämter abzuhalten (vgl. hierzu Beschluss vom 28. November 2012 a.a.O. Rn. 18).

  • BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01

    Wahrung rechtlichen Gehörs in einem gerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2013 - 6 PB 18.12
    Geht ein Gericht allerdings auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht ein, so lässt dies grundsätzlich auf die Nichtberücksichtigung dieses Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juli 2003 - 2 BvR 624/01 - BVerfGK 1, 259 ; stRspr).
  • BVerwG, 28.06.2002 - 6 P 1.02

    Antragsabhängige Mitbestimmung; Feststellungsinteresse; Stellvertreter des

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2013 - 6 PB 18.12
    Soweit der Antragsteller hierin eine Abweichung von dem Beschluss des Senats vom 28. Juni 2002 - BVerwG 6 P 1.02 - (Buchholz 251.4 § 88 HmbPersVG Nr. 1) sieht (Beschwerdebegründung S. 7 f.), kann er hiermit keinen Erfolg haben.
  • BVerwG, 27.01.2004 - 6 P 9.03

    Freigestellte Mitglieder des Hauptpersonalrats; Unterkunft am Sitz der obersten

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2013 - 6 PB 18.12
    Eine entsprechende Anwendung von § 5 Abs. 3 SächsRKG ist nicht im Lichte des in der Senatsrechtsprechung entwickelten Grundsatzes geboten, wonach bei Anwendung reisekostenrechtlicher Bestimmungen über die Fahrtkostenerstattung aufgrund des personalvertretungsrechtlichen Benachteiligungsverbots (§ 8 SächsPersVG) zu vermeiden ist, dass Mitglieder von Personalvertretungen mandatsbedingte, unvermeidbare Aufwendungen selbst tragen und auf diese Weise als Folge des Personalratsamts einen Teil ihres Einkommens "zuschießen" müssen (vgl. hierzu im Einzelnen Beschlüsse vom 28. November 2012 - BVerwG 6 P 3.12 - juris Rn. 16 ff., vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 24 ff. und vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 14 f.).
  • BVerwG, 21.05.2007 - 6 P 5.06

    Reisekosten für freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld in

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2013 - 6 PB 18.12
    Eine entsprechende Anwendung von § 5 Abs. 3 SächsRKG ist nicht im Lichte des in der Senatsrechtsprechung entwickelten Grundsatzes geboten, wonach bei Anwendung reisekostenrechtlicher Bestimmungen über die Fahrtkostenerstattung aufgrund des personalvertretungsrechtlichen Benachteiligungsverbots (§ 8 SächsPersVG) zu vermeiden ist, dass Mitglieder von Personalvertretungen mandatsbedingte, unvermeidbare Aufwendungen selbst tragen und auf diese Weise als Folge des Personalratsamts einen Teil ihres Einkommens "zuschießen" müssen (vgl. hierzu im Einzelnen Beschlüsse vom 28. November 2012 - BVerwG 6 P 3.12 - juris Rn. 16 ff., vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 24 ff. und vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 14 f.).
  • BVerwG, 12.11.2009 - 6 PB 17.09

    Freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld; Große

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2013 - 6 PB 18.12
    Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ergibt sich ferner nicht aus dem von der Beschwerde angesprochenen Beschluss des Senats vom 12. November 2009 - BVerwG 6 PB 17.09 - (Buchholz 251.92 § 42 SAPersVG Nr. 1); ebenso wenig ergibt sich hieraus eine Divergenz im Sinne von § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG.
  • BVerwG, 28.01.2010 - 6 P 1.09

    Nicht überwiegend freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2013 - 6 PB 18.12
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 28. Januar 2010 - BVerwG 6 P 1.09 - (Buchholz 251.91 § 45 SächsPersVG Nr. 1) im Detail ausgeführt, dass die Wegstreckenentschädigung nach § 6 Abs. 1 SächsRKG a.F., die in ihrem Kern in § 5 Abs. 2 SächsRKG überführt worden ist, auf einen pauschalisierten Aufwendungsersatz zielt, der die durchschnittlichen Kosten des Betriebs und der Instandhaltung voll, dagegen diejenigen der Kraftfahrzeughaltung nur anteilig abdecken soll (a.a.O. Rn. 31).
  • BVerwG, 01.03.2018 - 5 P 5.17

    Benachteilungsverbot; Fahrten zum Sitz des Personalrats; Freigestellte

    Dies ist mit Blick auf das personalvertretungsrechtliche Benachteiligungsverbot nicht gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Mai 2007 - 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 26 und 30; vom 28. November 2012 - 6 P 3.12 - Buchholz 262 § 9 TGV Nr. 1 Rn. 16 und 20 und vom 19. Juni 2013 - 6 PB 18.12 - Buchholz 251.91 § 45 SächsPersVG Nr. 2 Rn. 14).

    Dies bedeutet nicht, dass einem freigestellten Personalratsmitglied für die hier in Rede stehenden arbeitstäglichen Fahrten stets Reisekostenvergütung in Gestalt der großen Wegstreckenentschädigung zu gewähren ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 6 PB 18.12 - Buchholz 251.91 § 45 SächsPersVG Nr. 2 Rn. 14).

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