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   BVerwG, 19.08.2009 - 6 PB 20.09   

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BVerwG, 19.08.2009 - 6 PB 20.09 (https://dejure.org/2009,6127)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.2009 - 6 PB 20.09 (https://dejure.org/2009,6127)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 2009 - 6 PB 20.09 (https://dejure.org/2009,6127)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    SAPersVG §§ 62, 64
    Letztentscheidungsrecht der obersten Dienstbehörde; Verstreichen der Frist für die Entscheidung der Einigungsstelle.

  • Bundesverwaltungsgericht

    Letztentscheidungsrecht der obersten Dienstbehörde; Verstreichen der Frist für die Entscheidung der Einigungsstelle

  • Wolters Kluwer

    Gebrauchmachen der Dienststelle von ihrem Letztentscheidungsrech in Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Sachentscheidungsfrist durch die Einigungsstelle

  • Judicialis

    SAPersVG § 62 Abs. 5; ; SAPersVG § 64 Abs. 2; ; SAPersVG § 61 Abs. 1; ; SAPersVG § 61 Abs. 4; ; SAPersVG § 62 Abs. 7; ; SAPersVG § 64 Abs. 2; ; SAPersVG § 67

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebrauchmachen der Dienststelle von ihrem Letztentscheidungsrech in Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Sachentscheidungsfrist durch die Einigungsstelle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 447
  • NZA-RR 2009, 680 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.02.2009 - 6 PB 25.08

    Letztentscheidung der obersten Dienstbehörde.

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2009 - 6 PB 20.09
    Die Personalvertretungen können daher auch in den Fällen eingeschränkter Mitbestimmung verlangen, dass sie vollständig unterrichtet und die gesetzlich vorgesehenen Stationen des Mitbestimmungsverfahrens durchlaufen werden (vgl. Beschluss vom 10. Februar 2009 - BVerwG 6 PB 25.08 - [...]).
  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 813/95

    Kündigung wegen Auflösung eines Kulturorchesters - Personalratsbeteiligung

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2009 - 6 PB 20.09
    Nach Ablauf der Frist kann die Einigungsstelle keinen wirksamen Beschluss mehr fassen (vgl. BAG, Urteil vom 3. Juli 1996 - 2 AZR 813/95 - BAGE 83, 266 ; Vogelgesang, in: Bieler/Vogelgesang/ Plaßmann/Kleffner, Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt, § 64 Rn. 23).
  • BVerwG, 10.03.1987 - 6 P 17.85

    Schriftform - Einigungsstellen - Formwahrung - Schriftliche Fixierung -

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2009 - 6 PB 20.09
    Sie bestätigen zwar, dass Rechtsverstöße im Personalvertretungsrecht nicht ohne Folgen zu bleiben pflegen (zur Befugnis zur Einleitung von Mitbestimmungsverfahren: Beschluss vom 10. März 1987 - BVerwG 6 P 17.85 - BVerwGE 77, 91 = Buchholz 250 § 71 BPersVG Nr. 4 S. 2 f.; zum Unterschriftserfordernis bei Einigungsstellenbeschlüssen: Beschluss vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 6 P 34.85 - Buchholz 251.7 § 67 NWPersVG Nr. 1).
  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2009 - 6 PB 20.09
    Hinzu kommen muss vielmehr, dass sie auch verfahrensrechtlich in die Lage versetzt ist, von dieser Kompetenz sach- und zeitgerecht Gebrauch zu machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - BVerfGE 93, 37 ).
  • BVerwG, 20.12.1988 - 6 P 34.85

    Personalvertretungsrecht - Einigungsstelle - Begründung eines Beschlusses

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2009 - 6 PB 20.09
    Sie bestätigen zwar, dass Rechtsverstöße im Personalvertretungsrecht nicht ohne Folgen zu bleiben pflegen (zur Befugnis zur Einleitung von Mitbestimmungsverfahren: Beschluss vom 10. März 1987 - BVerwG 6 P 17.85 - BVerwGE 77, 91 = Buchholz 250 § 71 BPersVG Nr. 4 S. 2 f.; zum Unterschriftserfordernis bei Einigungsstellenbeschlüssen: Beschluss vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 6 P 34.85 - Buchholz 251.7 § 67 NWPersVG Nr. 1).
  • BVerwG, 29.02.2012 - 6 P 2.11

    Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung; Fortsetzung des

    Die personalvertretungsrechtliche Verbindlichkeit der Letztentscheidung setzt freilich voraus, dass das vorausgehende Mitbestimmungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde (vgl. Beschlüsse vom 10. Februar 2009 - BVerwG 6 PB 25.08 - Buchholz 251.51 § 64 MVPersVG Nr. 1 Rn. 6 f. und vom 19. August 2009 - BVerwG 6 PB 20.09 - Buchholz 251.92 § 64 SAPersVG Nr. 1 Rn. 8).

    Liegt nach Ablauf dieser Frist in den Fällen der eingeschränkten Mitbestimmung die Entscheidung der Einigungsstelle nicht vor und gibt es für diese Verzögerung keinen anzuerkennenden Grund, so ist die oberste Dienstbehörde berechtigt, die endgültige Entscheidung zu treffen (vgl. Beschluss vom 19. August 2009 a.a.O. Rn. 6 ff.).

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BVerwG, Entscheidung vom 12. November 2009 - 6 PB 20.09 (https://dejure.org/2009,76149)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.03.2007 - 6 PB 17.06

    Abstimmung in Gruppenangelegenheiten; Fachgruppenprinzip; Mitwirkung des

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2009 - 6 PB 20.09
    Der Schriftsatz des Beteiligten vom 5. November 2009 gibt keinen Anlass, die ständige Senatspraxis zu ändern (vgl. Beschluss vom 21. März 2007 - BVerwG 6 PB 17.06 - PersR 2008, 26).
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