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   BVerwG, 12.10.2009 - 6 PB 28.09   

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BVerwG, 12.10.2009 - 6 PB 28.09 (https://dejure.org/2009,3778)
BVerwG, Entscheidung vom 12.10.2009 - 6 PB 28.09 (https://dejure.org/2009,3778)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Oktober 2009 - 6 PB 28.09 (https://dejure.org/2009,3778)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BPersVG § 9
    Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BPersVG § 9

  • Wolters Kluwer

    Vorrangiger Weiterbeschäftigungsanspruch eines Mitglieds der Jugendvertretung und Auszubildendenstufenvertretung im Verhältnis zum örtlichen Jugendvertreter; Beschränkung des § 9 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) auf eine Missbrauchskontrolle

  • Judicialis

    BPersVG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 9; BPersVG § 83 Abs. 2; ArbGG § 92a S. 1
    Vorrangiger Weiterbeschäftigungsanspruch eines Mitglieds der Jugendvertretung und Auszubildendenstufenvertretung im Verhältnis zum örtlichen Jugendvertreter; Beschränkung des § 9 Bundespersonalvertretungsgesetz ( BPersVG ) auf eine Missbrauchskontrolle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2010, 111
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Vorhandensein eines Arbeitsplatzes;

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2009 - 6 PB 28.09
    Über die Auswirkungen einer Besetzungssperre auf die Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung nach § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG ist zu entscheiden, wenn Stellen vorhanden sind, deren Zweckbestimmung auf die Qualifikation des Jugendvertreters zugeschnitten ist, so dass der Besetzung der Stelle mit dem Jugendvertreter ohne den Einstellungsstopp nichts im Wege stünde (vgl. Beschluss vom 1. November 2005 - BVerwG 6 P 3.05 - BVerwGE 124, 292 = Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 25 Rn. 47).

    Seine Weiterbeschäftigung ist zumutbar, wenn die Entscheidung der Dienststelle über die Verwendung freier Stellen erkennbar das Ziel verfolgte, seine Anstellung zu verhindern (vgl. Beschlüsse vom 1. November 2005 a.a.O. S. 300 ff. bzw. Rn. 30 ff. , vom 11. März 2008 - BVerwG 6 PB 16.07 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 30 Rn. 9 und vom 26. Mai 2009 - BVerwG 6 PB 4.09 - [...] Rn. 15).

    Zwar kann sich der öffentliche Arbeitgeber regelmäßig nicht auf die Besetzung eines innerhalb der letzten drei Monate vor Ausbildungsende frei gewordenen Arbeitsplatzes berufen, weil er innerhalb dieses Zeitraumes gemäß § 9 Abs. 2 BPersVG mit einem Übernahmeverlangen des Jugendvertreters rechnen muss (vgl. Beschluss vom 1. November 2005 a.a.O. S. 305 bzw. Rn. 37).

    Im vorliegenden Fall musste die Antragstellerin jedoch nicht mit einem sich auf die Bundesnetzagentur erstreckenden Übernahmeverlangen des Beteiligten zu 1 rechnen, weil es nach der damaligen Senatsrechtsprechung auch für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen lediglich auf freie Arbeitsplätze in der Ausbildungsdienststelle ankam (vgl. Beschluss vom 1. November 2005 a.a.O. S. 296 bzw. Rn. 21).

    Darauf bezieht sich die Ermittlungspflicht des Gerichts (vgl. zum Untersuchungsgrundsatz im Auflösungsprozess: Beschlüsse vom 1. November 2005 a.a.O. S. 306 f. bzw. Rn. 38 ff. und vom 26. Mai 2009 a.a.O. Rn. 5 ff.).

  • BVerwG, 19.01.2009 - 6 P 1.08

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Mitglieds der Jugend- und

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2009 - 6 PB 28.09
    aa) Nach ständiger Senatsrechtsprechung kommt es für die Beantwortung der Frage, ob für den Jugendvertreter ein ausbildungsadäquater Dauerarbeitsplatz zur Verfügung steht, auf den Zeitpunkt der Beendigung der Berufsausbildung an; nach diesem Zeitpunkt frei werdende Arbeitsplätze sind nicht zu berücksichtigen (vgl. Beschlüsse vom 29. März 2006 - BVerwG 6 PB 2.06 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 26 und vom 19. Januar 2009 - BVerwG 6 P 1.08 - [...] Rn. 24).

    Die Senatsrechtsprechung wurde insoweit erst mit dem Beschluss vom 19. Januar 2009 (a.a.O. Rn. 34) geändert.

    Seinem erhöhten Schutzbedarf wird dadurch Rechnung getragen, dass in die Arbeitsplatzbetrachtung alle Dienststellen im Geschäftsbereich der übergeordneten Dienststelle einbezogen werden, während es bei dem örtlichen Jugendvertreter nur auf dessen Ausbildungsdienststelle ankommt (vgl. Beschluss vom 19. Januar 2009 a.a.O. Rn. 25 ff.).

  • BVerwG, 26.05.2009 - 6 PB 4.09

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Begründung des Auflösungsbegehrens

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2009 - 6 PB 28.09
    Seine Weiterbeschäftigung ist zumutbar, wenn die Entscheidung der Dienststelle über die Verwendung freier Stellen erkennbar das Ziel verfolgte, seine Anstellung zu verhindern (vgl. Beschlüsse vom 1. November 2005 a.a.O. S. 300 ff. bzw. Rn. 30 ff. , vom 11. März 2008 - BVerwG 6 PB 16.07 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 30 Rn. 9 und vom 26. Mai 2009 - BVerwG 6 PB 4.09 - [...] Rn. 15).

    Darauf bezieht sich die Ermittlungspflicht des Gerichts (vgl. zum Untersuchungsgrundsatz im Auflösungsprozess: Beschlüsse vom 1. November 2005 a.a.O. S. 306 f. bzw. Rn. 38 ff. und vom 26. Mai 2009 a.a.O. Rn. 5 ff.).

  • BVerwG, 29.03.2006 - 6 PB 2.06

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2009 - 6 PB 28.09
    aa) Nach ständiger Senatsrechtsprechung kommt es für die Beantwortung der Frage, ob für den Jugendvertreter ein ausbildungsadäquater Dauerarbeitsplatz zur Verfügung steht, auf den Zeitpunkt der Beendigung der Berufsausbildung an; nach diesem Zeitpunkt frei werdende Arbeitsplätze sind nicht zu berücksichtigen (vgl. Beschlüsse vom 29. März 2006 - BVerwG 6 PB 2.06 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 26 und vom 19. Januar 2009 - BVerwG 6 P 1.08 - [...] Rn. 24).
  • BVerwG, 11.03.2008 - 6 PB 16.07

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; befristetes Arbeitsverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2009 - 6 PB 28.09
    Seine Weiterbeschäftigung ist zumutbar, wenn die Entscheidung der Dienststelle über die Verwendung freier Stellen erkennbar das Ziel verfolgte, seine Anstellung zu verhindern (vgl. Beschlüsse vom 1. November 2005 a.a.O. S. 300 ff. bzw. Rn. 30 ff. , vom 11. März 2008 - BVerwG 6 PB 16.07 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 30 Rn. 9 und vom 26. Mai 2009 - BVerwG 6 PB 4.09 - [...] Rn. 15).
  • BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 39.93

    Personalvertretung - Behördlicher Einstellungsstopp - Weiterbeschäftigung von

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2009 - 6 PB 28.09
    Der angefochtene Beschluss weicht nicht vom Senatsbeschluss vom 2. November 1994 - BVerwG 6 P 39.93 - (BVerwGE 97, 68 = Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 10) ab, soweit dieser nicht ohnehin durch neuere Senatsrechtsprechung überholt ist.
  • BVerwG, 13.09.2001 - 6 PB 9.01

    Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2009 - 6 PB 28.09
    Das im vorgenannten Senatsbeschluss (a.a.O. S. 77 ff. bzw. S. 9 f.) angesprochene Problem des Einstellungsstopps stellt sich hier nicht (vgl. dazu ferner Beschlüsse vom 13. September 2001 - BVerwG 6 PB 9.01 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 22 und vom 30. Mai 2007 - BVerwG 6 PB 1.07 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 28 Rn. 4).
  • BVerwG, 30.05.2007 - 6 PB 1.07

    Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Besetzungssperre des

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2009 - 6 PB 28.09
    Das im vorgenannten Senatsbeschluss (a.a.O. S. 77 ff. bzw. S. 9 f.) angesprochene Problem des Einstellungsstopps stellt sich hier nicht (vgl. dazu ferner Beschlüsse vom 13. September 2001 - BVerwG 6 PB 9.01 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 22 und vom 30. Mai 2007 - BVerwG 6 PB 1.07 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 28 Rn. 4).
  • BVerwG, 01.10.2013 - 6 P 6.13

    Weiterbeschäftigung von Jugendvertretern; Auflösungsantrag des öffentlichen

    Ordentlichen Mitgliedern steht nicht ohne Weiteres ein vorrangiger Zugriff auf einen freien Arbeitsplatz zu; der öffentliche Arbeitgeber kann sich vielmehr für das Ersatzmitglied entscheiden, wenn dieses besser qualifiziert ist (vgl. zur Weiterbeschäftigung örtlicher und überörtlicher Jugendvertreter: Beschluss vom 12. Oktober 2009 - BVerwG 6 PB 28.09 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 39 Rn. 15).
  • BVerwG, 08.07.2013 - 6 PB 11.13

    Weiterbeschäftigung von Jugendvertretern; Stellenplan der Gemeinde; Aufteilung

    Ebenso wenig wie § 9 BPersVG vom öffentlichen Arbeitgeber verlangt, zugunsten von Jugendvertretern ausbildungsadäquate Dauerarbeitsplätze zu schaffen oder zu erhalten (vgl. Beschlüsse vom 1. November 2005 a.a.O. S. 300 ff. bzw. Rn. 28 ff., vom 11. März 2008 - BVerwG 6 PB 16.07 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 30 Rn. 8 f., und vom 12. Oktober 2009 - BVerwG 6 PB 28.09 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 39 Rn. 4), beeinträchtigt der Weiterbeschäftigungsschutz die Freiheit des öffentlichen Arbeitgebers, darüber zu entscheiden, in welchem Umfang er die ihm obliegenden öffentlichen Aufgaben jeweils mit Beamten oder Arbeitnehmern erfüllen will.

    Sollten dafür ausnahmsweise einmal Anhaltspunkte bestehen, stünde dem betroffenen Jugendvertreter gerichtliche Missbrauchskontrolle zur Seite (vgl. Beschlüsse vom 1. November 2005 a.a.O. S. 303 bzw. Rn. 32, vom 11. März 2008 a.a.O. Rn. 8 f. und vom 12. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 4).

  • BVerwG, 07.12.2009 - 6 PB 34.09

    Besetzung einer freien Haushaltsplanstelle mit einem Jugendvertreter nach

    Seine Weiterbeschäftigung ist zumutbar, wenn die Entscheidung der Dienststelle über die Verwendung freier Stellen erkennbar das Ziel verfolgte, seine Anstellung zu verhindern (vgl. Beschlüsse vom 1. November 2005 a.a.O. S. 300 ff. bzw. Rn. 30 ff., vom 11. März 2008 BVerwG 6 PB 16.07 Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 30 Rn. 8 f., vom 26. Mai 2009 BVerwG 6 PB 4.09 juris Rn. 15 und vom 12. Oktober 2009 BVerwG 6 PB 28.09 juris Rn. 4).
  • BVerwG, 26.05.2015 - 5 P 9.14

    Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Mitglied;

    Für die Frage, ob für den Jugend- und Auszubildendenvertreter ein ausbildungsadäquater, auf Dauer angelegter und gesicherter Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist der Zeitpunkt der Beendigung der Berufsausbildung maßgeblich (BVerwG, Beschlüsse vom 29. März 2006 - 6 PB 2.06 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 26 Rn. 3, vom 20. November 2007 - 6 PB 14.07 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 29 Rn. 3 und vom 12. Oktober 2009 - 6 PB 28.09 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 39 Rn. 10).
  • VGH Bayern, 15.11.2022 - 17 P 22.21

    Kein Weiterbeschäftigungsanspruch eines Auszubildenden als Jugendvertreter nach

    Auf dieser Ebene der Entscheidungsfindung beschränkt sich die Wirkung von Art. 9 BayPVG auf eine Missbrauchskontrolle: Die Weiterbeschäftigung ist ausnahmsweise dann zumutbar, wenn die Entscheidung über die Zweckbestimmung der Mittelverwendung erkennbar das Ziel verfolgte, die Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters zu verhindern (im Anschluss an BVerwG, B.v. 1.11.2005 - 6 P 3.05 - BVerwGE 124, 292 Rn. 32 m.w.N.; B.v. 11.3.2008 - 6 PB 16.07 - NZA-RR 2008, 445 Rn. 9; B.v. 26.5.2009 - 6 PB 4.09 - ZTR 2009, 447 Rn. 15; B.v. 12.10.2009 - 6 PB 28.09 - NZA-RR 2010, 111 Rn. 4 m.w.N.).

    Auf dieser Ebene der Entscheidungsfindung beschränkt sich die Wirkung von Art. 9 BayPVG auf eine Missbrauchskontrolle: Die Weiterbeschäftigung ist ausnahmsweise dann zumutbar, wenn die Entscheidung über die Zweckbestimmung der Mittelverwendung erkennbar das Ziel verfolgte, die Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters zu verhindern (vgl. BVerwG, B.v. 1.11.2005 - 6 P 3.05 - BVerwGE 124, 292 Rn. 32 m.w.N.; B.v. 11.3.2008 - 6 PB 16.07 - NZA-RR 2008, 445 Rn. 9; B.v. 26.5.2009 - 6 PB 4.09 - ZTR 2009, 447 Rn. 15; B.v. 12.10.2009 - 6 PB 28.09 - NZA-RR 2010, 111 Rn. 4 m.w.N.).

  • BVerwG, 01.10.2013 - 6 P 10.13

    Negativer Feststellungsantrag des Arbeitgebers im personalvertretungsrechtlichen

    Ordentlichen Mitgliedern steht nicht ohne Weiteres ein vorrangiger Zugriff auf einen freien Arbeitsplatz zu; der öffentliche Arbeitgeber kann sich vielmehr für das Ersatzmitglied entscheiden, wenn dieses besser qualifiziert ist (vgl. zur Weiterbeschäftigung örtlicher und überörtlicher Jugendvertreter: Beschluss vom 12. Oktober 2009 - BVerwG 6 PB 28.09 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 39 Rn. 15).
  • BVerwG, 01.10.2013 - 6 P 11.13

    Negativer Feststellungsantrag des Arbeitgebers im personalvertretungsrechtlichen

    Ordentlichen Mitgliedern steht nicht ohne Weiteres ein vorrangiger Zugriff auf einen freien Arbeitsplatz zu; der öffentliche Arbeitgeber kann sich vielmehr für das Ersatzmitglied entscheiden, wenn dieses besser qualifiziert ist (vgl. zur Weiterbeschäftigung örtlicher und überörtlicher Jugendvertreter: Beschluss vom 12. Oktober 2009 - BVerwG 6 PB 28.09 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 39 Rn. 15).
  • BVerwG, 24.05.2012 - 6 PB 5.12

    Weiterbeschäftigung einer Jugendvertreterin; ausbildungsadäquater Arbeitsplatz;

    Nach der Senatsrechtsprechung ist der öffentliche Arbeitgeber in der Definition von ihm benötigter Arbeitsplätze frei und unterliegt dabei mit Blick auf den Schutzgedanken in § 9 BPersVG lediglich einer Missbrauchskontrolle (vgl. Beschlüsse vom 1. November 2005 a.a.O. S. 300 ff. bzw. Rn. 30 ff., vom 11. März 2008 - BVerwG 6 PB 16.07 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 30 Rn. 8 f. und vom 12. Oktober 2009 - BVerwG 6 PB 28.09 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 39 Rn. 4).
  • BVerwG, 26.05.2015 - 5 P 10.14

    Mitbestimmung des örtlichen Personalrats bei der Weiterbeschäftigung eines

    Für die Frage, ob für den Jugend- und Auszubildendenvertreter ein ausbildungsadäquater, auf Dauer angelegter und gesicherter Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist der Zeitpunkt der Beendigung der Berufsausbildung maßgeblich (BVerwG, Beschlüsse vom 29. März 2006 - 6 PB 2.06 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 26 Rn. 3, vom 20. November 2007 - 6 PB 14.07 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 29 Rn. 3 und vom 12. Oktober 2009 - 6 PB 28.09 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 39 Rn. 10).
  • BVerwG, 26.11.2009 - 6 PB 32.09

    Voraussetzungen einer "gleichberechtigten" Konkurrenz i.R.d.

    Der Jugendvertreter sieht sich einer "gleichberechtigten" Konkurrenz eines anderen Jugendvertreters nur ausgesetzt, wenn dieser ebenfalls seine Weiterbeschäftigung gemäß § 9 Abs. 2 BPersVG verlangt und entweder die Abschlussprüfung am gleichen Tage bestanden hat oder sich die gemäß § 9 Abs. 2 BPersVG zu beachtenden dreimonatigen Reservierungszeiträume überschneiden (vgl. zur Konkurrenz örtlicher und überörtlicher Jugendvertreter: Beschluss vom 12. Oktober 2009 BVerwG 6 PB 28.09 juris Rn. 6 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2017 - 17 LP 4/17

    Beantworten der Frage des Vorliegens eines ausbildungsadäquaten

  • OVG Niedersachsen, 03.08.2017 - 17 LP 3/16

    Ankommen des Vorliegens eines ausbildungsadäquaten Dauerarbeitsplatzes für das

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 62 PV 2.10

    Übernahme eines Ersatzmitglieds einer Jugend- und Auszubildendenvertretung in ein

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.01.2019 - 61 PV 6.17

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Jugendvertreters; Unzumutbarkeit der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2016 - 60 PV 8.15

    Arbeitsverhältnis; Jugendvertreter; Auflösung; Unzumutbarkeit der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - 61 PV 12.12

    Jugendvertreterin; Weiterbeschäftigung; Ausbildung zur Justizfachangestellten;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - 61 PV 14.12

    Jugend- und Auszubildendenvertreter; Mitglied in der "Gesamtjugend- und

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 62 PV 3.10

    Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Unzumutbarkeit der Tierpfleger; kein

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2019 - 61 PV 2.18

    Personalvertretungsrecht: Weiterbeschäftigungsanspruch eines Ersatzmitglieds der

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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.06.2010 - 6 PB 28.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,27522
BVerwG, 21.06.2010 - 6 PB 28.09 (https://dejure.org/2010,27522)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.2010 - 6 PB 28.09 (https://dejure.org/2010,27522)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 2010 - 6 PB 28.09 (https://dejure.org/2010,27522)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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