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   BVerwG, 20.05.2010 - 6 PB 3.10   

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https://dejure.org/2010,16523
BVerwG, 20.05.2010 - 6 PB 3.10 (https://dejure.org/2010,16523)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.2010 - 6 PB 3.10 (https://dejure.org/2010,16523)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - 6 PB 3.10 (https://dejure.org/2010,16523)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 Abs 3 Nr 15 BPersVG
    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Arbeitsanordnung

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Regelung des Ordnungsverhaltens der Beschäftigten aufgrund einer Arbeitsanordnung ausschließlich an die Mitarbeiter der Personalstelle durch den Dienststellenleiter

  • rewis.io

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Arbeitsanordnung

  • ra.de
  • rewis.io

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Arbeitsanordnung

  • datenbank.nwb.de

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Arbeitsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.05.2003 - 6 P 16.02

    Schutzzweckgrenze; innerdienstliche Maßnahme; Dienstkraftfahrzeuge; Förderung des

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2010 - 6 PB 3.10
    Diese betreffen das Arbeitsverhalten, nicht aber das Ordnungsverhalten der Beschäftigten (vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 2003 - BVerwG 6 P 16.02 - Buchholz 250 § 78 BPersVG Nr. 19 S. 9 und vom 23. August 2007 - BVerwG 6 P 7.06 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 13 Rn. 48).
  • BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 3/99

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2010 - 6 PB 3.10
    Die Abweichungsrüge gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2, § 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, zu deren Begründung sich der Antragsteller auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 2000 - 1 ABR 3/99 - (BAGE 93, 276) stützt, bleibt gleichfalls ohne Erfolg.
  • BVerwG, 07.12.2009 - 6 PB 34.09

    Besetzung einer freien Haushaltsplanstelle mit einem Jugendvertreter nach

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2010 - 6 PB 3.10
    Dies bedeutet, dass unter den dort genannten Voraussetzungen nicht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte, sondern diejenigen des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte divergenzfähig sind (vgl. Beschluss vom 7. Dezember 2009 - BVerwG 6 PB 34.09 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 23.08.2007 - 6 P 7.06

    Dienstanweisung für Lehrerinnen und Lehrer; Einführung von Präsenztagen;

    Auszug aus BVerwG, 20.05.2010 - 6 PB 3.10
    Diese betreffen das Arbeitsverhalten, nicht aber das Ordnungsverhalten der Beschäftigten (vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 2003 - BVerwG 6 P 16.02 - Buchholz 250 § 78 BPersVG Nr. 19 S. 9 und vom 23. August 2007 - BVerwG 6 P 7.06 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 13 Rn. 48).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2011 - 60 PV 3.10

    Informationsrecht; Unterrichtungsanspruch; Verpflichtungsantrag; Verlangen einer

    Diese betreffen das Arbeitsverhalten, nicht aber das Ordnungsverhalten der Beschäftigten (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 2010 - BVerwG 6 PB 3.10 -, juris Rn. 4, und vom 19. Mai 2003 - BVerwG 6 P 16.02 -, juris Rn. 66).

    Denn solche Anordnungen sind keine Regelungen, welche unmittelbar das Miteinander der Beschäftigten betreffen (vgl. Beschluss des 62. Senats vom 26. November 2009, a.a.O., bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 2010 - BVerwG 6 PB 3.10 -, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2016 - 60 PV 10.15

    Mitbestimmung bei Einrichtung von Vertretungszugriffen auf dienstliche

    Ausgenommen sind Regelungen, mit denen die Erbringung der den Beschäftigten obliegenden Arbeitsleistungen konkretisiert wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. nur Beschlüsse vom 19. Mai 2003 - BVerwG 6 P 16.02 -, juris Rn. 66, und vom 20. Mai 2010 - BVerwG 6 PB 3.10 -, juris Rn. 4, vorgehend Beschluss des 62. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. November 2009 - OVG 62 PV 15.07 -, jeweils zur wortgleichen Regelung in § 75 Abs. 3 Nr. 15 BPersVG).
  • BVerwG, 07.02.2012 - 6 P 26.10

    Personalvertretungsrecht; Mitwirkungsbedürftigkeit einer Verwaltungsvorschrift;

    Dies schließt aber nicht aus, die weiteren Beschäftigten, soweit sie in ihrem spezifischen Interesse als Arbeitnehmer von ihr mittelbar betroffen werden, in personalvertretungsrechtlicher Hinsicht mit zu ihrem Adressatenkreis zu rechnen (vgl. Beschluss vom 20. Mai 2010 - BVerwG 6 PB 3.10 - juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2013 - 6 L 4/12

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeiterfassung

    Er erstreckt sich jedoch nicht auf dasjenige Verhalten, das im Hinblick auf die unmittelbar zu erfüllenden Aufgaben Gegenstand der jeweiligen individuellen Dienst- oder Vertragspflichten ist und deshalb das Arbeitsverhalten und nicht das Ordnungsverhalten der Beschäftigten regelt (BVerwG, Beschl. v. 20.05.2010 - 6 PB 3/10 -, Rdnr. 4 ; Beschl. v. 13.08.1992 - 6 P 20/91 -, Rdnr. 27 ; vgl. zu § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: BAG, Beschl. v. 24.11.1981 - 1 ABR 108/79 -, Rdnr. 13 ; BAG, Beschl. v. 23.01.1979 - 1 ABR 101/76 -, Rdnr. 18 ; Fürst, GKÖD Bd. V, zu § 75 BPersVG, Rdnr. 107 a ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2017 - 60 PV 11.16

    Mitbestimmung; Regelung; Maßnahme; Regelung der Ordnung in der Dienststelle und

    Geben Regelungen sowohl das allgemeine dienstliche Verhalten als auch die Art und Weise der Dienstausübung vor, so ist die Frage der Mitbestimmungspflichtigkeit danach zu beantworten, welcher Regelungsbereich unter Berücksichtigung der objektiven Gegebenheiten im Vordergrund steht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. Beschlüsse vom 28. Juli 2006 - BVerwG 6 P 3.06 -, juris Rn. 12, und vom 20. Mai 2010 - BVerwG 6 PB 3.10 -, juris Rn. 4, jeweils zur wortgleichen Regelung in § 75 Abs. 3 Nr. 15 BPersVG; vgl. auch Beschluss des erkennenden Senats vom 29. September 2016 - OVG 60 PV 10.15 -, juris Rn. 25).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 60 PV 8.09

    Personalvertretungsrecht; Tarifvertrag Ärzte der Charité; innerdienstliche

    Denn gegebenenfalls wird mit der Dienstanweisung ausschließlich das Arbeitsverhalten konkretisiert, welches den Mitarbeitern der Personalabteilung bei der Bewältigung der ihnen übertragenen Personalangelegenheiten der Dienststelle obliegt (vgl. Beschluss des 62. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. November 2009 - OVG 62 PV 15.07 - zu § 75 Abs. 3 Nr. 15 BPersVG und dazu Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 2010 - BVerwG 6 PB 3.10 -, juris Rn. 4 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 TaBV 11/20

    Mitbestimmungsrecht - Dienstanweisung - Unfälle mit Dienstfahrzeugen

    49 Nicht mitzubestimmen hat der Personalrat auch über Anweisungen, die die Arbeits- oder Dienstpflicht der Beschäftigten konkretisieren oder kontrollieren (BVerwG 20.05.2010 - 6 PB 3/10, BeckRS 2010, 52478).
  • VG Düsseldorf, 09.09.2013 - 33 K 1669/12

    Rechtmäßigkeit einer Regelung der Bundesagentur für Arbeit in den Allgemeinem

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 6 PB 3/10 - Beschluss vom 5. Oktober 1989 - 6 P 7/88 - Beschluss vom 30. Dezember 1987 - 6 P 20/82 - sämtlich zitiert nach juris (std. Rspr.).
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