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   BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 8.90   

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BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 8.90 (https://dejure.org/1991,3041)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1991 - 6 PB 8.90 (https://dejure.org/1991,3041)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1991 - 6 PB 8.90 (https://dejure.org/1991,3041)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gesetzliche Voraussetzungen für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts - Vorliegen einer die Rechtsbeschwerde eröffnenden Divergenz - Sinn und Zweck des Personalvertretungsrechts - Anspruch der Personalvertretung auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 06.02.1987 - 6 P 9.85

    Personalrat - Mitbestimmung - Verwaltungsanordnung

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 8.90
    Zu der Nachfolgevorschrift § 78 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG hat der Senat inzwischen klargestellt, daß ihr ein weites, nicht auf seinen verwaltungsrechtlichen Sinngehalt beschränktes Verständnis des Begriffes "Verwaltungsanordnung" zugrunde liegt, das "beispielsweise auch allgemeine Weisungen und Anordnungen in diesen Begriff einschließt, welche im Rahmen des aus einem Arbeitsverhältnis folgenden Direktionsrechts des Arbeitgebers ergehen und gestaltend in die innerdienstlichen, sozialen oder persönlichen Belange der Bediensteten eingreifen" (vgl. BVerwGE 77, 1 [BVerwG 06.02.1987 - 6 P 9/85]).

    An den Ausführungen im Beschluß vom 7. November 1969 hat der Senat in seiner späteren Rechtsprechung festgehalten (Beschlüsse vom 23. Juli 1985 - BVerwG 6 P 13.82 - <ZBR 1985, 285 = PersR 1986, 57 m. Anm. von Thiel> und vom 6. Februar 1987 - BVerwG 6 P 9.85 - <BVerwGE 77, 1, 2> [BVerwG 06.02.1987 - 6 P 9/85]).

    In dem Beschluß vom 6. Februar 1987 ist - wie oben zu 1. a.E. schon im Wortlaut wiedergegeben - außerdem ausdrücklich und beispielhaft von gestaltenden Weisungen und Anordnungen die Rede, welche im Rahmen des aus einem Arbeitsverhältnis folgenden Direktionsrechts des Arbeitgebers ergehen können (BVerwGE 77, 1 ) Der dabei verwendete Begriff "gestalten" weist schon darauf hin, daß auch hier an eine unmittelbare Regelung gedacht ist.

  • BVerwG, 07.05.1981 - 6 P 35.79

    Beteiligungsrecht der Personalvertretung an Ministerialbeschlüssen zur Regelung

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 8.90
    Ob die Rüge, die Entscheidung des Beschwerdegerichts weiche von dem Beschluß des Senats vom 7. Mai 1981 - BVerwG 6 P 35.79 - ab, den Anforderungen an die Bezeichnung genügt, kann hier dahingestellt bleiben.

    Zu damit übereinstimmenden Verfassungsbestimmungen konnte sich der Senat in seinem Beschluß vom 7. Mai 1981 (a.a.O.) nicht äußern.

  • BVerwG, 18.04.1986 - 6 P 31.84

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Zustimmungsverweigerung - Gründe

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 8.90
    Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde kommt schließlich auch nicht wegen Abweichung der Beschwerdeentscheidung von Rechtssätzen in den Beschlüssen des Senats vom 12. März 1986 - BVerwG 6 P 5.85 - <BVerwGE 74, 100 = PersV 1986, 417 mit Anm. Dannhäuser> und vom 18. April 1986 - BVerwG 6 P 31.84 - <ZBR 1986, 308> in Betracht.

    In dem Beschluß vom 18. April 1986 (a.a.O.) war entscheidungserheblich nur ein Teilaspekt der Frage der Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung (so zutreffend zu diesem Beschluß: Dannhäuser, PersV 1990, 409 ).

  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des Personalrats - Korrektur

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 8.90
    Im übrigen ist zu den Ausführungen des Beschwerdegerichts auf S. 7/8 seines Beschlusses festzustellen, daß die Darlegungen mit der Rechtsprechung des Senats jedenfalls insoweit übereinstimmen, als dieser bisher entschieden hat, daß sich Befugnisse und Pflichten von Personalvertretung und Dienststelle gegenseitig bedingen (vgl. BVerwGE 50, 186 [BVerwG 13.02.1976 - VII P 4/75]); der Personalrat besitze kein Antragsrecht (= Initiativrecht), wenn es um Angelegenheiten gehe, für die allein eine übergeordnete Behörde zuständig sei (z.B. ein Bundesminister für die Änderung einer Beurteilungsrichtlinie), weil dann das Antragsrecht allein der einer übergeordneten Behörde (dem Minister) beteiligungsrechtlich zugeordneten Stufenvertretung (dem Hauptpersonalrat) zustehe (vgl. Beschluß vom 21. Februar 1980 - BVerwG 6 P 77.78 - <ZBR 1981, 70, 71 >; vgl. dazu auch Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, § 70 Rdnr. 5; Altvater/Bacher/Hörter/Sabottig/Schneider, BPersVG, 3. Aufl., § 70 Rdnr. 4; Dannhäuser, PersV 1990, 409 ); überschreite der Initiativantrag eines Personalrats die ihm gesetzlich eingeräumte Antragsbefugnis, so könne sich jener nicht auf das ihm vom Gesetz eingeräumte Initiativrecht berufen, bestehe auch keine Verpflichtung der angerufenen übergeordneten Behörde, das Stufenverfahren einzuleiten (vgl. Beschluß vom 1. November 1983 - BVerwG 6 P 12.83 - <PersV 1985, 475 ff.>).
  • BVerwG, 16.11.1987 - 6 P 5.86

    Zuweisung einer Dienstwohnung - Werkdienstwohnung - Mitbestimmung des

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 8.90
    Die Rüge, der Beschluß des Beschwerdegerichts weiche von dem Beschluß des Senats vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - <PersV 1983, 65> ab, genügt nicht den Anforderungen, die gemäß § 72 a Abs. 3 Satz 2 ArbGG an die Bezeichnung der abweichenden Entscheidung zu stellen sind.
  • BVerwG, 12.03.1986 - 6 P 5.85

    Abbruchbefugnis - Dienststellenleiter - Einigungsverfahren - Durchführung der

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 8.90
    Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde kommt schließlich auch nicht wegen Abweichung der Beschwerdeentscheidung von Rechtssätzen in den Beschlüssen des Senats vom 12. März 1986 - BVerwG 6 P 5.85 - <BVerwGE 74, 100 = PersV 1986, 417 mit Anm. Dannhäuser> und vom 18. April 1986 - BVerwG 6 P 31.84 - <ZBR 1986, 308> in Betracht.
  • BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 311/67

    Grundrechtsschutz des Personalrats

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 8.90
    Sinn und Zweck des Personalvertretungsrechts ist es, der Gesamtheit der Beschäftigten über die von ihnen zu bildenden Vertretungsorgane eine Möglichkeit zur Einflußnahme auf die sie betreffenden innerdienstlichen Angelegenheiten unter Wahrung der verfassungsrechtlichen Grenzen einzuräumen (BVerfGE 28, 314 [BVerfG 26.05.1970 - 2 BvR 311/67]/322).
  • BVerwG, 10.03.1982 - 6 P 36.80

    Betriebskrankenkasse einer Bundesverwaltung - Bildung von Personalvertretungen -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 8.90
    Die Rüge, der Beschluß des Beschwerdegerichts weiche von dem Beschluß des Senats vom 10. März 1982 - BVerwG 6 P 36.80 - <PersV 1983, 65> ab, genügt nicht den Anforderungen, die gemäß § 72 a Abs. 3 Satz 2 ArbGG an die Bezeichnung der abweichenden Entscheidung zu stellen sind.
  • BVerwG, 21.02.1980 - 6 P 77.78

    Aufgaben der Personalvertretung - Anwendung von Beurteilungsrichtlinien -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 8.90
    Im übrigen ist zu den Ausführungen des Beschwerdegerichts auf S. 7/8 seines Beschlusses festzustellen, daß die Darlegungen mit der Rechtsprechung des Senats jedenfalls insoweit übereinstimmen, als dieser bisher entschieden hat, daß sich Befugnisse und Pflichten von Personalvertretung und Dienststelle gegenseitig bedingen (vgl. BVerwGE 50, 186 [BVerwG 13.02.1976 - VII P 4/75]); der Personalrat besitze kein Antragsrecht (= Initiativrecht), wenn es um Angelegenheiten gehe, für die allein eine übergeordnete Behörde zuständig sei (z.B. ein Bundesminister für die Änderung einer Beurteilungsrichtlinie), weil dann das Antragsrecht allein der einer übergeordneten Behörde (dem Minister) beteiligungsrechtlich zugeordneten Stufenvertretung (dem Hauptpersonalrat) zustehe (vgl. Beschluß vom 21. Februar 1980 - BVerwG 6 P 77.78 - <ZBR 1981, 70, 71 >; vgl. dazu auch Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, § 70 Rdnr. 5; Altvater/Bacher/Hörter/Sabottig/Schneider, BPersVG, 3. Aufl., § 70 Rdnr. 4; Dannhäuser, PersV 1990, 409 ); überschreite der Initiativantrag eines Personalrats die ihm gesetzlich eingeräumte Antragsbefugnis, so könne sich jener nicht auf das ihm vom Gesetz eingeräumte Initiativrecht berufen, bestehe auch keine Verpflichtung der angerufenen übergeordneten Behörde, das Stufenverfahren einzuleiten (vgl. Beschluß vom 1. November 1983 - BVerwG 6 P 12.83 - <PersV 1985, 475 ff.>).
  • BVerwG, 01.11.1983 - 6 P 12.83

    Eingruppierung von Meistern auf Grund der Änderung eines Tarifvertrages -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 8.90
    Im übrigen ist zu den Ausführungen des Beschwerdegerichts auf S. 7/8 seines Beschlusses festzustellen, daß die Darlegungen mit der Rechtsprechung des Senats jedenfalls insoweit übereinstimmen, als dieser bisher entschieden hat, daß sich Befugnisse und Pflichten von Personalvertretung und Dienststelle gegenseitig bedingen (vgl. BVerwGE 50, 186 [BVerwG 13.02.1976 - VII P 4/75]); der Personalrat besitze kein Antragsrecht (= Initiativrecht), wenn es um Angelegenheiten gehe, für die allein eine übergeordnete Behörde zuständig sei (z.B. ein Bundesminister für die Änderung einer Beurteilungsrichtlinie), weil dann das Antragsrecht allein der einer übergeordneten Behörde (dem Minister) beteiligungsrechtlich zugeordneten Stufenvertretung (dem Hauptpersonalrat) zustehe (vgl. Beschluß vom 21. Februar 1980 - BVerwG 6 P 77.78 - <ZBR 1981, 70, 71 >; vgl. dazu auch Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, § 70 Rdnr. 5; Altvater/Bacher/Hörter/Sabottig/Schneider, BPersVG, 3. Aufl., § 70 Rdnr. 4; Dannhäuser, PersV 1990, 409 ); überschreite der Initiativantrag eines Personalrats die ihm gesetzlich eingeräumte Antragsbefugnis, so könne sich jener nicht auf das ihm vom Gesetz eingeräumte Initiativrecht berufen, bestehe auch keine Verpflichtung der angerufenen übergeordneten Behörde, das Stufenverfahren einzuleiten (vgl. Beschluß vom 1. November 1983 - BVerwG 6 P 12.83 - <PersV 1985, 475 ff.>).
  • BVerwG, 02.02.1990 - 6 PB 13.89

    Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren bei Streit über

  • BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89

    Umfang eines Beteiligungsrechts des Personalrats - Divergenz zur Auslegung einer

  • BVerwG, 19.10.1983 - 6 P 16.81

    Erlass über die Ausbildung von Beratungslehrern und Mitbestimmungsrecht der

  • BVerwG, 28.02.1958 - VII P 19.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.11.1969 - VII P 11.68

    Mitbestimmung bei Wohlfahrtseinrichtungen - Begriff der Verwaltung und Errichtung

  • BVerwG, 09.03.1987 - 6 PB 28.86

    Entnahme eines abstrakten, die Entscheidung tragenden Rechtssatzes aus dem

  • BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86

    Personalrat - Sparsamkeit - Dienststellenleiter - Kostenverursachende Tätigkeit -

  • BVerwG, 22.05.1989 - 6 PB 3.89

    Rechtsmittel

  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

  • BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78

    Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug

  • BVerwG, 23.07.1985 - 6 P 13.82

    Mitwirkungstatbestand für die Betriebsverwaltung der Deutschen Bundesbahn -

  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 575/83

    Vorliegen eines wichtigen Grundes bei einer außerordentlichen Kündigung

  • BVerwG, 16.02.1976 - 7 B 18.76

    Anforderungen an die Darlegung der Divergenzrüge als Revisionszulassungsgrund -

  • VGH Hessen, 24.09.1980 - BPV TK 5/79
  • BVerwG, 09.03.1990 - 6 P 15.88

    Personalvertretung - Personalrat - Arbeitsplatz - Dienststellenleiter

  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 29.08

    Generelle Weisungen der übergeordneten Dienststelle in Personalangelegenheiten;

    Dies ist der Fall, wenn sich das Handeln der übergeordneten Dienststelle nicht in einer internen Weisung erschöpft, sondern im Wege des Selbsteintritts den nachgeordneten Dienststellen die Zuständigkeit für die Regelung entzieht (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - BVerwGE 82, 131 = Buchholz 250 § 8 BPersVG Nr. 1 S. 2 , vom 22. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 8.90 - [...] Rn. 13 und vom 10. März 1992 a.a.O. S. 34 f.).
  • BVerwG, 22.09.2015 - 5 P 12.14

    Beteiligtenfähigkeit des Wahlvorstandes; Erlöschen des Amtes des Wahlvorstandes;

    Sinn und Zweck des Personalvertretungsrechts ist es, der Gesamtheit der Beschäftigten über die von ihnen zu bildenden Vertretungsorgane eine Möglichkeit zur Einflussnahme auf die sie betreffenden innerdienstlichen Angelegenheiten unter Wahrung der verfassungsrechtlichen Grenzen einzuräumen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. August 1986 - 6 P 7.85 - Buchholz 238.31 § 9 BaWüPersVG Nr. 3 S. 3 und vom 22. Februar 1991 - 6 PB 8.90 - juris Rn. 16, jeweils unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1970 - 2 BvR 311/67 - BVerfGE 28, 314 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2000 - PL 15 S 2514/99

    Mitbestimmung bei der Einführung von Mitarbeitergesprächen mit Zielvereinbarung

    Der Mitbestimmungstatbestand des § 79 Abs. 1 Nr. 12 LPVG geht dem Mitwirkungstatbestand des § 80 Abs. 1 Nr. 1 LPVG vor (vgl. Widmaier/Leuze/Wörz, Das Personalvertretungsrecht in Baden-Württemberg, RdNr. 6 zu § 80 LPVG; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 07.11.1969, PersV 1970, S. 187, und vom 22.02.1991 - 6 PB 8/90 -, PersR 1991, S. 409; Grabendorff/Ilbertz/Widmaier, a.a.O., RdNr. 6 zu § 78 BPersVG; Fischer/Goeres, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, RdNr. 9a zu § 78 BPersVG; Lorenzen/Schmitt/Etzel/Gerhold/Schlatmann, Bundespersonalvertretungsgesetz, RdNr. 16 zu § 78 BPersVG).
  • BAG, 19.05.1992 - 1 AZR 418/91

    Unwirksamkeit der Mittagspausenregelung in Baden-Württemberg

    Eben das trifft aber dann nicht zu, wenn - wie hier geschehen - die Dienststelle keine eigene Entscheidung trifft, sondern nur die Entscheidung eines anderen staatlichen Organs weitervermittelt (so auch Beschluß des BVerwG vom 22. Februar 1991 - 6 PB 8.90 - n.v. in einer Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde gegen einen Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg betreffend eben diese "Mittagspausenregelung").
  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 31.08

    Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen

    Dies ist der Fall, wenn sich das Handeln der übergeordneten Dienststelle nicht in einer internen Weisung erschöpft, sondern im Wege des Selbsteintritts den nachgeordneten Dienststellen die Zuständigkeit für die Regelung entzieht (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - BVerwGE 82, 131 = Buchholz 250 § 8 BPersVG Nr. 1 S. 2 , vom 22. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 8.90 - [...] Rn. 13 und vom 10. März 1992 a.a.O. S. 34 f.).
  • BVerwG, 10.03.1992 - 6 P 13.91

    Anforderungen an das Bestehen einer "Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung"

    Das Beteiligungsrecht einer Personalvertretung an einer Maßnahme des Dienststellenleiters kann zwar durch eine unmittelbar gestaltende Anordnung einer vorgesetzten Dienststelle ausgeschlossen sein, wenn diese dem Dienststellenleiter keinen eigenen Regelungsspielraum läßt (vgl. dazu Beschluß vom 22. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 8.90 - Personalrat 1991, 409).
  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 30.08

    Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen

    Dies ist der Fall, wenn sich das Handeln der übergeordneten Dienststelle nicht in einer internen Weisung erschöpft, sondern im Wege des Selbsteintritts den nachgeordneten Dienststellen die Zuständigkeit für die Regelung entzieht (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - BVerwGE 82, 131 = Buchholz 250 § 8 BPersVG Nr. 1 S. 2 , vom 22. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 8.90 - [...] Rn. 13 und vom 10. März 1992 a.a.O. S. 34 f.).
  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 33.08

    Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen

    Dies ist der Fall, wenn sich das Handeln der übergeordneten Dienststelle nicht in einer internen Weisung erschöpft, sondern im Wege des Selbsteintritts den nachgeordneten Dienststellen die Zuständigkeit für die Regelung entzieht (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - BVerwGE 82, 131 = Buchholz 250 § 8 BPersVG Nr. 1 S. 2 , vom 22. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 8.90 - [...] Rn. 13 und vom 10. März 1992 a.a.O. S. 34 f.).
  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 34.08

    Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen

    Dies ist der Fall, wenn sich das Handeln der übergeordneten Dienststelle nicht in einer internen Weisung erschöpft, sondern im Wege des Selbsteintritts den nachgeordneten Dienststellen die Zuständigkeit für die Regelung entzieht (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - BVerwGE 82, 131 = Buchholz 250 § 8 BPersVG Nr. 1 S. 2 , vom 22. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 8.90 - [...] Rn. 13 und vom 10. März 1992 a.a.O. S. 34 f.).
  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 32.08

    Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen

    Dies ist der Fall, wenn sich das Handeln der übergeordneten Dienststelle nicht in einer internen Weisung erschöpft, sondern im Wege des Selbsteintritts den nachgeordneten Dienststellen die Zuständigkeit für die Regelung entzieht (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - BVerwGE 82, 131 = Buchholz 250 § 8 BPersVG Nr. 1 S. 2 , vom 22. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 8.90 - [...] Rn. 13 und vom 10. März 1992 a.a.O. S. 34 f.).
  • BVerwG, 31.03.1992 - 6 P 12.91
  • BVerwG, 31.03.1992 - 6 P 11.91

    Wochenarbeitszeitverkürzung ohne Personalmehrbedarf im Post- und Fernmeldewesen

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