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   BVerwG, 28.01.2004 - 6 PKH 15.03   

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https://dejure.org/2004,1045
BVerwG, 28.01.2004 - 6 PKH 15.03 (https://dejure.org/2004,1045)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.2004 - 6 PKH 15.03 (https://dejure.org/2004,1045)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - 6 PKH 15.03 (https://dejure.org/2004,1045)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VwGO § 60 Abs. 1, § 67 Abs. 1, § 166; ZPO §§ 117, 121
    Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung; Prozesskostenhilfe; Rechtsanwalt der Wahl; Beiordnung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 60 Abs. 1, § 67 Abs. 1, § 166
    Beiordnung; Nichtzulassungsbeschwerde; Prozesskostenhilfe; Rechtsanwalt der Wahl; Wiedereinsetzung

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nicht rechtzeitiger Einlegung eines Rechtsmittels durch einen Rechtsanwalt auf Grund von Mittellosigkeit der Partei ; Benennung des beizuordnenden Rechtsanwalts als Pflicht der Prozesskostenhilfe beantragenden ...

  • Judicialis

    VwGO § 60 Abs. 1; ; VwGO § 67 Abs. 1; ; VwGO § 166; ; ZPO § 117; ; ZPO § 121

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 60 Abs. 1 § 67 Abs. 1 § 166; ZPO §§ 117 121
    Benennung eines Rechtsanwalts durch die Prozesskostenhilfe beantragende Partei im Anwaltsprozess - Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung; Prozesskostenhilfe; Rechtsanwalt der Wahl; Beiordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2688 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 888
  • DVBl 2004, 836
  • DÖV 2004, 537
 
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Wird zitiert von ... (135)

  • BVerwG, 02.12.2014 - 8 PKH 7.14

    Versäumen der Monatsfrist für die Einlegung der Beschwerde gegen die

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 60 Abs. 1 und 2 VwGO wegen unverschuldeten Versäumnisses der Monatsfrist des § 133 Abs. 2 Satz 1 VwGO mangels ausreichender finanzieller Mittel käme nur in Betracht, wenn der Kläger innerhalb dieser Frist ein ordnungsgemäß begründetes und vollständiges Gesuch um Prozesskostenhilfe eingereicht hätte (Beschlüsse vom 21. Januar 1999 - BVerwG 1 B 3.99/1 PKH 1.99 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 38 und vom 28. Januar 2004 - BVerwG 6 PKH 15.03 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 253 S. 53).

    Gemäß § 166 VwGO i.V.m. § 117 Abs. 2 ZPO sind dem Antrag auf Prozesskostenhilfe eine Erklärung der Partei über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege beizufügen; nur wenn ein Antragsteller diesem formellen Erfordernis entsprochen hat, ist es gerechtfertigt, das Versäumnis der Frist des § 133 Abs. 2 Satz 1 VwGO als unverschuldet im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO anzusehen (Beschluss vom 28. Januar 2004 a.a.O. S. 54).

  • VGH Bayern, 25.01.2023 - 19 ZB 22.2327

    Anwaltszwang, Antrag auf Zulassung der Berufung, Auslegung als isolierter

    Ist einer Partei wegen ihrer Mittellosigkeit - wie von dem Kläger geltend gemacht - die fristgerechte Einlegung eines Rechtsmittels durch einen Rechtsanwalt nicht zuzumuten, so darf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 60 Abs. 1 VwGO nur dann gewährt werden, wenn die Partei bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist ein vollständiges Prozesskostenhilfegesuch mit allen dazugehörigen Unterlagen eingereicht hat und dieses lediglich nicht innerhalb der Frist verbeschieden worden ist (vgl. BVerwG, B.v. 28.1.2004 - 6 PKH 15.03 - NVwZ 2004, 888, juris Rn. 5 m.w.N.; OVG Bremen, B.v. 26.10.2021 - 1 B 393/21 - juris Rn. 5; OVG NRW, B.v. 17.10.2017 - 4 A 1898/17 - juris Rn. 2; B.v. 11.1.2012 - 12 B 5/12 - juris Rn. 4; Zimmermann-Kreher in Posser/Wolff, VwGO, 63. Ed., Stand 1.10.2022, § 166 Rn. 39; Riese in Schoch/Schneider, VwGO, Stand August 2022, § 166 Rn. 32, 42 m.V.a. BVerfG, B.v. 5.11.2013 - 1 BvR 2544/12 - juris Rn. 10; B.v. 11.3.2010 - 1 BvR 290/10 - juris Rn. 17).

    Zugleich beginnt die in § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO bestimmte Wiedereinsetzungsfrist von zwei Wochen zu laufen, innerhalb derer gem. § 60 Abs. 2 Satz 3 VwGO die Einlegung des Rechtsmittels nachgeholt werden muss (vgl. BVerwG, B.v. 28.1.2004 - 6 PKH 15.03 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Offenbleiben kann deshalb, ob überdies die Angabe eines zur Vertretung bereiten Rechtsanwaltes bei einem isolierten PKH-Antrag zur Durchführung eines dem Anwaltszwang unterliegenden Berufungszulassungsverfahrens zu den Anforderungen gehört, die innerhalb der Rechtsmittelfrist erfüllt werden müssen (vgl. OVG NRW, B.v. 14.3.2001 - 12 B 1962/00 - juris Rn. 5 f.), oder ob die Benennung im Unterschied zu dem ordnungsgemäßen Prozesskostenhilfeantrag, der innerhalb der Klage- bzw. Rechtsmittelfrist zu stellen ist, noch innerhalb der durch die Prozesskostenhilfebewilligung ausgelösten Wiedereinsetzungsfrist (§ 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO) nachgeholt werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 28.1.2004 - 6 PKH 15.03 - juris Rn. 9 m.w.N.; Riese in Schoch/Schneider, VwGO, Stand August 2022, § 166 Rn. 36 f.) bzw. ob die für eine Beiordnung eines Rechtsanwalts durch den Vorsitzenden des Gerichts nach § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 121 Abs. 5 ZPO erforderliche Darlegung und Glaubhaftmachung des Klägers, trotz zumutbarer Bemühungen (innerhalb der Rechtsbehelfsfrist) keinen zu seiner Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden zu haben, auch noch innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist erfolgen kann (BVerwG, B.v. 28.1.2004 - 6 PKH 15.03 - juris Rn. 13) oder bereits innerhalb der Rechtsmittelfrist erfolgen muss (vgl. OVG NRW, B.v. 14.3.2001 - 12 B 1962/00 - juris Rn. 8).

  • BVerwG, 24.11.2004 - 6 B 38.04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Mittellosigkeit und der dadurch

    1 1. Dem Kläger wird für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht der von ihm benannte und zu seiner Vertretung bereite Rechtsanwalt S. beigeordnet (§ 166 VwGO i.V.m. § 121 Abs. 1 ZPO), nachdem ihm mit Beschluss des beschließenden Senats vom 28. Januar 2004 (BVerwG 6 PKH 15.03 Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 253) für dieselbe Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist.

    Der Kläger hat darüber hinaus mit der rechtzeitigen Stellung eines ordnungsgemäßen Prozesskostenhilfeantrags alles getan, was von ihm innerhalb der Rechtsmittelfrist erwartet werden konnte (vgl. Beschluss vom 28. Januar 2004 a.a.O.).

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