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   LG München I, 07.06.2017 - 6 Qs 11/17   

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https://dejure.org/2017,61819
LG München I, 07.06.2017 - 6 Qs 11/17 (https://dejure.org/2017,61819)
LG München I, Entscheidung vom 07.06.2017 - 6 Qs 11/17 (https://dejure.org/2017,61819)
LG München I, Entscheidung vom 07. Juni 2017 - 6 Qs 11/17 (https://dejure.org/2017,61819)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1562/17

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde von Rechtsanwälten einer international tätigen

    Mit Beschluss vom 7. Juni 2017 (Az.: 6 Qs 9/17, 6 Qs 10/17, 6 Qs 11/17) ordnete das Landgericht München I auf die Beschwerde der Beschwerdeführer vom 13. April 2017 - sowie auf die entsprechende Beschwerde der Kanzlei Jones Day vom 13. April 2017 - an, dass die von dem in Belgien befindlichen Server heruntergeladenen Dateien an die Kanzlei Jones Day herauszugeben und etwaige davon gefertigte Kopien zu vernichten seien.
  • BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1287/17

    Die Staatsanwaltschaft München II darf die bei der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day

    Die Staatsanwaltschaft München II wird angewiesen, die im Rahmen der Durchsuchung der Geschäftsräume der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day in der Prinzregentenstraße 11 in München am 15. März 2017 sichergestellten Unterlagen (lfd. Nummern 1 bis 185 des Durchsuchungs-/Sicherstellungsprotokolls vom 15. März 2017) sowie die angefertigte Datensicherung (Festplatte gemäß lfd. Nummer 186 des Durchsuchungs-/Sicherstellungsprotokolls vom 15. März 2017) - diese nach Vollziehung der durch Beschluss des Landgerichts München I vom 7. Juni 2017 (6 Qs 9/17, 6 Qs 10/17, 6 Qs 11/17) angeordneten Herausgabe der unter dem Dateipfad "interwoven' von einem in Belgien befindlichen Server heruntergeladenen Daten und Vernichtung davon gefertigter Kopien - bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden, längstens für die Dauer von sechs Monaten, bei dem Amtsgericht München versiegelt zu hinterlegen.
  • BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvR 1562/17

    Die Staatsanwaltschaft München II darf die bei der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day

    Die Staatsanwaltschaft München II wird angewiesen, die im Rahmen der Durchsuchung der Geschäftsräume der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day in der Prinzregentenstraße 11 in München am 15. März 2017 sichergestellten Unterlagen (lfd. Nummern 1 bis 185 des Durchsuchungs-/Sicherstellungsprotokolls vom 15. März 2017) sowie die angefertigte Datensicherung (Festplatte gemäß lfd. Nummer 186 des Durchsuchungs-/Sicherstellungsprotokolls vom 15. März 2017) - diese nach Vollziehung der durch Beschluss des Landgerichts München I vom 7. Juni 2017 (6 Qs 9/17, 6 Qs 10/17, 6 Qs 11/17) angeordneten Herausgabe der unter dem Dateipfad "interwoven' von einem in Belgien befindlichen Server heruntergeladenen Daten und Vernichtung davon gefertigter Kopien - bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, bei dem Amtsgericht München versiegelt zu hinterlegen.

    Mit Beschluss vom 7. Juni 2017 (6 Qs 9/17, 6 Qs 10/17, 6 Qs 11/17) ordnete das Landgericht München I auf die Beschwerden der Beschwerdeführer vom 13. April 2017 - sowie auf die entsprechende Beschwerde der Kanzlei Jones Day vom 13. April 2017 - an, dass die von dem in Belgien befindlichen Server heruntergeladenen Dateien an die Kanzlei Jones Day herauszugeben und davon gefertigte Kopien zu vernichten seien.

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