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   BSG, 24.10.1984 - 6 RKa 10/83   

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https://dejure.org/1984,14728
BSG, 24.10.1984 - 6 RKa 10/83 (https://dejure.org/1984,14728)
BSG, Entscheidung vom 24.10.1984 - 6 RKa 10/83 (https://dejure.org/1984,14728)
BSG, Entscheidung vom 24. Oktober 1984 - 6 RKa 10/83 (https://dejure.org/1984,14728)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 9.81

    Beamtenrecht - Studienzeit - Widerruf - Ruhegehaltsfähige Dienstzeit

    Auszug aus BSG, 24.10.1984 - 6 RKa 10/83
    Dem steht nicht entgegen, daß der Kläger wissen mußte, daß die Zertifikate der Beklagten nicht vorlagen (vgl insoweit BVerwG DVBl 1982, 795, 798).
  • BSG, 14.06.1984 - 10 RKg 5/83

    Interessenabwägung

    Auszug aus BSG, 24.10.1984 - 6 RKa 10/83
    Dies spricht für ein Uberwiegen des Vertrauensschutzes gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Rücknahme des Verwaltungsakts (vgl BSGE 10, 72, 76 f; zur Frage der Interessenabwägung nach S H5 Abs. 2 Satz 1 SGB X 5 auch Urteil des BSG vom 1". Juni 198" - 10 RKg 5/83 -).
  • BSG, 27.05.1970 - 7 RLw 19/66

    Streitiges Weiterentrichtungsrecht - Rechtsnachfolge - Landwirtschaftliche

    Auszug aus BSG, 24.10.1984 - 6 RKa 10/83
    Nach diesen Grundsätzen kam es darauf an, ob im Einzelfall des schutzwürdigen Interesse des Begünstigten am Bestand oder das öffentliche Interesse an der Aufhebung des Verwaltungsakts über- iegt (BSGE 31, 190, 195 f).
  • BSG, 11.06.1959 - 11 RV 1188/57
    Auszug aus BSG, 24.10.1984 - 6 RKa 10/83
    Dies spricht für ein Uberwiegen des Vertrauensschutzes gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Rücknahme des Verwaltungsakts (vgl BSGE 10, 72, 76 f; zur Frage der Interessenabwägung nach S H5 Abs. 2 Satz 1 SGB X 5 auch Urteil des BSG vom 1". Juni 198" - 10 RKg 5/83 -).
  • BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09

    Angaben; unrichtige oder unvollständige ~; Ausbildungsförderung;

    Die in wesentlicher Beziehung unrichtige oder unvollständige Angabe muss für die Fehlerhaftigkeit des Verwaltungsaktes kausal geworden sein (s. BSG, Urteile vom 1. August 1978 - 7 RAr 37/77 - BSGE 47, 28 und vom 24. Oktober 1984 - 6 RKa 10/83 - SozSich 1985, 158 ).
  • BFH, 06.07.1995 - IV R 63/94

    Resthonorarzahlung einer Kassenärztlichen Vereinigung für das dritte Quartal

    Ein Vergütungsanspruch des Kassenzahnarztes entsteht erst mit der als Honorarbescheid und begünstigenden Verwaltungsakt anzusehenden Abrechnung der KZV; die Honorarforderung wird mit diesem Zeitpunkt fällig (vgl. Urteile des Bundessozialgerichts vom 20. Dezember 1983 6 RKA 19/82, BSGE 56, 116; vom 24. Oktober 1984 6 RKA 10/83 bei Heinemann/Liebold, Kassenarztrecht, 5. Aufl., § 85 SGB V Anm. 85 -100; Hencke bei Peters, Handbuch der Krankenversicherung, Teil II, SGB V, 19. Aufl., § 85 Anm. 39).
  • LSG Hessen, 09.07.2002 - L 7 KA 307/02

    Festsetzung - Streitwert - Erlass - einstweilige Anordnung Abschlagszahlung -

    Bis zu diesem Zeitpunkt sind Zahlungen der Antragsgegnerin an Vertragsärzte aufrechnungsfähige und gegebenenfalls rückzahlungspflichtige Vorschüsse (BSG, Urteil vom 24. Oktober 1984 - 6 RKa 10/83 - m.w.N.).

    Bis zu diesem Zeitpunkt sind Zahlungen der Antragsgegnerin an Vertragsärzte aufrechnungsfähige und gegebenenfalls rückzahlungspflichtige Vorschüsse (BSG, Urteil vom 24. Oktober 1984 - 6 RKa 10/83 - m.w.N.).

  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 64/11 B
    Zwar habe das BSG mit Urteil vom 24.10.1984 (6 RKa 10/83 - USK 84261) entschieden, dass eine KÄV gemäß § 12 Abs. 3 EKV-Ä (in der bis 1990 geltenden Fassung) verpflichtet sei, schon vor Erteilung des Quartalshonorarbescheides das Vorliegen gebührenordnungsmäßig erforderlicher Zertifikate zu prüfen, und für den Fall einer unterbliebenen Prüfung einen Vertrauensschutz des Vertragsarztes bejaht.

    8 1. Soweit die Kläger dem Urteil des BSG vom 24.10.1984 (6 RKa 10/83 - USK 84261) den Rechtssatz entnehmen, zur gebührenordnungsmäßigen Prüfung seitens der KÄV gehöre es, dass diese das Vorliegen der Zertifikate kontrolliert, fehlt es streng genommen bereits deswegen an einer Divergenz, weil das Urteil des LSG keinen dem entgegenstehenden Rechtssatz enthält.

  • BSG, 16.04.1986 - 6 RKa 1/85
    Im Verhältnis zwischen KÄV und Vertragsarzt gälten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen der 5% MM ff des Sozialgesetzbuches -Verwaltungsverfahren- (SGB X) soweit in $ 12 EKV nichts Abweichendes geregelt sei (Urteil des Senats vom 2". Oktober 198" -6 RKa 10/83-).

    Während die gesetzlichen Krankenkassen an die KAV für die gesamte kassenärztliche Versorgung mit befreiender Wirkung eine Gesamtvergütung entrichten und die KÄV die Gesamtvergütung nach einem von ihr aufgestellten Honorarverteilungsmaßstab unter die Kassenärzte verteilt (% 368f Abs. 1 RVG), übernimmt die KÄV im Ersatzkassenbereich lediglich die Abrechnung der den Vertragsärzten zustehenden und von den Vertragskassen zu zahlenden Vergütungen nach Maßgabe der für die Ersatzkassenpraxis geltenden Gebührenordnung (% 9 Ziff 1, S 12, % 13 Ziff 2 EKV; Urteile des Senats vom 25. Juli 1975 -6 RKa 25/7ü- und vom 9. November 1982 -6 RKa 16/82-" USK 7566 und 82218; das von der Beklagten zitierte Urteil des Senats vom ZH. Oktober 198ü -6 RKa 10/83- befaßt sich mit der nachträglichen Berichtigung einer Abrechnung, wenn ein darauf gerichteter Antrag einer Ersatzkasse nicht vorliegt).

  • BFH, 06.07.1995 - IV R 72/94

    Resthonorarzahlung einer Kassenärztlichen Vereinigung

    Ein Vergütungsanspruch des Kassenzahnarztes entsteht erst mit der als Honorarbescheid und begünstigenden Verwaltungsakt anzusehenden Abrechnung der KZV; die Honorarforderung wird mit diesem Zeitpunkt fällig (vgl. Urteile des Bundessozialgerichts vom 20. Dezember 1983 6 RKA 19/82, BSGE 56, 116; vom 24. Oktober 1984 6 RKA 10/83 bei Heinemann/Liebold, Kassenarztrecht, 5. Aufl., § 85 SGB V Anm. 85-10; Hencke bei Peters, Handbuch der Krankenversicherung, Teil II, SGB V, 19. Aufl., § 85 Anm. 39).
  • BSG, 05.05.1988 - 6 RKa 18/87

    Kassenärztliche Vereinigung - Arztabrechnung - Auskunft - Ersatzkasse

    Sie stützen sich auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 24. Oktober 1984 - 6 RKa 10/83 -.
  • BSG, 20.11.1986 - 6 RKa 14/85
    Senats vom 24. Oktober 198ü 6 RKa 10/83 - s auch Urteil des -.
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