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   BSG, 18.05.1989 - 6 RKa 10/88   

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https://dejure.org/1989,1849
BSG, 18.05.1989 - 6 RKa 10/88 (https://dejure.org/1989,1849)
BSG, Entscheidung vom 18.05.1989 - 6 RKa 10/88 (https://dejure.org/1989,1849)
BSG, Entscheidung vom 18. Mai 1989 - 6 RKa 10/88 (https://dejure.org/1989,1849)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Genehmigung - Krankenversicherung - Leistung - Heilkostenplan - Gutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Überprüfung der Notwendigkeit einer geplanten Zahnersatz-Maßnahmen durch die Krankenkasse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 65, 94
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 31.07.1963 - 3 RK 92/59

    Zu einem Anspruch auf Kostenersatz; Kosten für eine Behandlung durch einen nicht

    Auszug aus BSG, 18.05.1989 - 6 RKa 10/88
    Soweit in dem vom LSG zitierten Urteil des 3. Senats vom 31. Juli 1963 - 3 RK 92/59 - ausgeführt wurde, im Bereich der kassenärztlichen Versorgung sei es, abgesehen von bestimmten Sachleistungen, "überhaupt nicht Angelegenheit der Krankenkasse, etwas zu bewilligen" (BSGE 19, 270, 273), die Bewilligung aller Leistungen sei in die Hand der Kassenärzte gelegt (aaO, S 274), wird diese (zum Streitfall einer Behandlung durch einen nicht zugelassenen Arzt geäußerte) Ansicht, die jedenfalls mißverständlich ist, im folgenden richtiggestellt.

    Selbst in dem vom LSG zur Stützung seiner Rechtsansicht ebenfalls zitierten Urteil des 3. Senats vom 1. Juni 1977 - 3 RK 41/75 - (BSGE 44, 41), das wohl an das obengenannte Urteil BSGE 19, 270 anzuknüpfen versucht, wurde ausgeführt, daß die Frage der Notwendigkeit einer bestimmten Behandlung "jedoch auch in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkassen" gehört (Seite 44, Mitte).

  • BSG, 01.06.1977 - 3 RK 41/75

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BSG, 18.05.1989 - 6 RKa 10/88
    Selbst in dem vom LSG zur Stützung seiner Rechtsansicht ebenfalls zitierten Urteil des 3. Senats vom 1. Juni 1977 - 3 RK 41/75 - (BSGE 44, 41), das wohl an das obengenannte Urteil BSGE 19, 270 anzuknüpfen versucht, wurde ausgeführt, daß die Frage der Notwendigkeit einer bestimmten Behandlung "jedoch auch in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkassen" gehört (Seite 44, Mitte).
  • BSG, 19.11.1985 - 6 RKa 14/83

    Verpflichtung eines Kassen-und Vertragsarztes - Vorlage von Röntgenaufnahmen -

    Auszug aus BSG, 18.05.1989 - 6 RKa 10/88
    Der Senat hat zuletzt in dem vom LSG zitierten Urteil vom 19. November 1985 - 6 RKa 14/83 - gerade zum Ausdruck gebracht, daß durch den Sicherstellungsauftrag der die Kassenärzte umfassenden Kassenärztlichen Vereinigungen die Kassen nicht "aus ihrer Ver- antwortung entlassen" werden (BSGE 59, 172, 177 oben).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1988 - L 11 Ka 111/86

    Krankenversicherung; Krankenkasse; Heilplan; Kostenplan; Versorgung; Zahnersatz;

    Auszug aus BSG, 18.05.1989 - 6 RKa 10/88
    Auf die Revisionen der Beklagten und der Beigeladenen Ziffer 1 und 2 wird das Urteil des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24. Februar 1988 - L 11 Ka 111/86 - aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 4. Juli 1986 - S 12 Ka 56/85 - zurückgewiesen.
  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Die Entscheidung darüber, ob dem Versicherten ein Anspruch auf Gewährung vollstationärer Krankenhausbehandlung als Sachleistung zusteht und darin eingeschlossen die Entscheidung, ob eine stationäre Behandlung aus medizinischen Gründen notwendig ist, obliegt nicht dem Krankenhaus, sondern der Krankenkasse, gegen die sich der Anspruch richtet (BSGE 65, 94, 97 = SozR 2200 § 182 Nr. 115 S 264 f; BSGE 82, 158, 161 f = SozR 3-2500 § 39 Nr. 5 S 26 f; Urteil des BSG vom 11. Oktober 1988 - 3/8 RK 20/87 - USK 88157; siehe auch Beschluss des 3. Senats vom 3. August 2006 - B 3 KR 1/06 S - Umdruck RdNr 10).
  • LSG Bayern, 27.06.2017 - L 5 KR 260/16

    Eintritt der Genehmigungsfiktion bei Durchführung eines gesetzlich nicht

    ff) Das Bundessozialgericht hatte bereits mit Urteil vom 18. Mai 1989 (6 RKa 10/88 -, BSGE 65, 94-100, SozR 2200 § 182 Nr. 115) zur Rechtslage vor der Errichtung des MDK sinngemäß entschieden, dass ein Gutachten eines Dritten nicht Entscheidungsgrundlage einer ablehnenden Leistungsentscheidung sein darf, wenn dieses Gutachten ohne rechtliche Grundlage eingeholt worden ist.
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 32/04 R

    Vorlagebeschluss an den Großen Senat - Voraussetzung für Anspruch auf

    bb) Auch hinsichtlich der sozialgerichtlichen Überprüfbarkeit der Notwendigkeit stationärer KH-Behandlung vertritt der 3. Senat in seinem Urteil vom 13. Mai 2004 eine vom 1. Senat abweichende Auffassung: Der erkennende 1. Senat ordnet die Entscheidungsgewalt darüber, ob KH-Behandlung erforderlich ist, der KK (= hier: Beklagte) zu (vgl BSGE 82, 158, 161 f = SozR 3-2500 § 39 Nr. 5 S 26 f mwN; BSGE 89, 34, 39 = SozR 3-2500 § 18 Nr. 8 S 34; ebenso 6. Senat, BSGE 65, 94, 97 = SozR 2200 § 182 Nr. 115 S 264 f mwN); er sieht deren Entscheidung als gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar an und würde prüfen, ob (jeweils) im Zeitpunkt der Behandlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst objektiv KH-Behandlungsbedürftigkeit bestand (vgl erneut auch 8. Senat des BSG, USK 84213; ferner BSGE 94, 161 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4, jeweils RdNr 26; zur vergleichbaren Situation bei der Feststellung von Arbeitsunfähigkeit durch einen Vertragsarzt die Senats-Urteile vom 8. November 2005 - B 1 KR 18/04 R, SozR 4-2500 § 44 Nr. 7 RdNr 28 mwN und - B 1 KR 30/04 R, BSGE 95, 219 = SozR 4-2500 § 46 Nr. 1, jeweils RdNr 25, 30 mwN).
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