Rechtsprechung
BSG, 05.11.1997 - 6 RKa 10/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,6412) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kassenärztliche Vereinigung - Ermächtigung - Vertragsärztliche Versorgung - Teilnahme - Fortsetzungsfeststellungsklage - Fortsetzungsfeststellungsinteresse
- Judicialis
SGG § 131 Abs. 1 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB V § 116 S. 2; SGG § 131 Abs. 1 S. 3
Voraussetzung für die Annahme des sogenannten Fortsetzungsfeststellungsinteresses nach § 131 Abs. 1 S. 3 SGG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 45/96
Ermächtigung - Befristung - Bedürfnisprüfung
Auszug aus BSG, 05.11.1997 - 6 RKa 10/97
Dies hat der Senat bereits in zahlreichen anderen Ermächtigungsstreitigkeiten entschieden (vgl zB SozR 3-2500 § 116 Nrn 6, 7, 10, 11, 13, 14 und zuletzt Urteil vom 18. Juni 1997 - 6 RKa 45/96 -).
- LSG Baden-Württemberg, 08.11.2016 - L 9 AS 4164/15
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtswidrigkeit eines …
Ein solches Feststellungsinteresse ist dann anzunehmen, wenn ein durch die Sachlage vernünftigerweise gerechtfertigtes Interesse vorliegt, das rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Natur sein kann (BSG, Urteil vom 05.11.1997, 6 RKa 10/97 ). - BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 44/96 R
Für die Verpflichtungsklage maßgebender Zeitpunkt, …
Die Annahme des Fortsetzungsfeststellungsinteresses setzt voraus, daß dem angestrebten gerichtlichen Ausspruch über die Rechtswidrigkeit des erledigten Verwaltungsaktes rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Bedeutung zwischen den Beteiligten zukommt (Urteil des Senats vom 5. November 1997 - 6 RKa 10/97 - Meyer-Ladewig, SGG, 6. Auflage 1998, § 131 RdNr 10a mwN). - LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - L 11 KA 54/08
Vertragsarztangelegenheiten
Für ein solches Feststellungsinteresse kommt vorliegend allein der Gesichtspunkt einer Wiederholungsgefahr (vgl. dazu z.B. BSG, Urteil vom 05.11.1997 - 6 RKa 10/97 -) in Betracht; dieser greift indes nicht.
- LSG Bayern, 12.11.2002 - L 11 AL 123/01
Berechtigtes Feststellungsinteresse bei Fortsetzungsfeststellungsklage; …
Das nach § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG erforderliche Fortsetzungsfeststellungsinteresse liegt nur dann vor, wenn dem angestrebten gerichtlichen Ausspruch über die Rechtswidrigkeit des erledigten Verwaltungshandelns rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Bedeutung zwischen den Beteiligten zukommt (vgl die ständige Rechtsprechung des BSG, zuletzt Urteil vom 05.11.1997 - 6 RKA 10/95; vom 05.11.1997 - 6 RKA 10/97; vom 28.01.1998 - B 6 KA 44/96 R; Urteil vom 01.07.1998 - B 6 KA 64/97 R; vom 10.09.1998 - B 7 AL 70/97 R und vom 28.01.1998 - B 6 KA 44/96 R; Meyer-Ladewig, Kommentar zum SGG, 7.Aufl, § 131 RdNr 10). - LSG Bayern, 03.12.2002 - L 11 AL 128/01
Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Aufgabe der Beschäftigung in der …
Das nach § 131 Abs. 1 S 3 SGG erforderliche Fortsetzungsfeststellungsinteresse liegt nämlich nur dann vor, wenn dem angestrebten gerichtlichen Ausspruch über die Rechtswidrigkeit des erledigten Verwaltungshandelns rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Bedeutung zwischen den Beteiligten zukommt (vgl die ständige Rechtsprechung des BSG zuletzt Urteil vom 05.11.1997 - 6 RKa 10/95; vom 05.11.1997 - 6 RKa 10/97; vom 28.01.1998 - B 6 Ka 44/96 R; Urteil vom 01.07.1998 - B 6 Ka 64/97 R -, vom 10.09.1998 - B 7 Al 70/97 R -, vom 28.01.1998 - B 6 Ka 44/96 R - Meyer-Ladewig, Komm zum SGG, 7.Aufl, § 131 RdNr 10). - LSG Sachsen-Anhalt, 13.05.2009 - L 9 KA 3/06 Mit Ablauf des 31. Dezember 2002 hatte sich diese Ermächtigung jedoch durch Zeitablauf erledigt und ist die Anfechtungsklage unzulässig geworden (vgl. hierzu Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 5. November 1997 - 6 RKa 10/97 - juris, m.w.N.).
- LSG Baden-Württemberg, 22.06.2017 - L 9 R 2516/14 Ein solches Feststellungsinteresse ist dann anzunehmen, wenn ein durch die Sachlage vernünftigerweise gerechtfertigtes Interesse vorliegt, das rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Natur sein kann (BSG, Urteil vom 05.11.1997, 6 RKa 10/97, Juris).