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   BSG, 17.02.1956 - 6 RKa 14/55   

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https://dejure.org/1956,346
BSG, 17.02.1956 - 6 RKa 14/55 (https://dejure.org/1956,346)
BSG, Entscheidung vom 17.02.1956 - 6 RKa 14/55 (https://dejure.org/1956,346)
BSG, Entscheidung vom 17. Februar 1956 - 6 RKa 14/55 (https://dejure.org/1956,346)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage gegen die Beschränkung der Behandlungsfälle durch Beschluss eines Zulassungsausschlusses - Zulassung als Sozialversicherungsarzt - Überleitung eines Verwaltungsrechtsstreits auf die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit - Parteifähigkeit des Zulassungsausschlusses - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 2, 201
  • NJW 1956, 1694
  • DVBl 1956, 872
  • DÖV 1957, 213
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 10.07.1931 - III 149/30

    1. Bestimmt die Reichsverfassung den Inhalt der wohlerworbenen Rechte der

    Auszug aus BSG, 17.02.1956 - 6 RKa 14/55
    Sie enthalten mithin keinen Eingriff in einen vorbehaltlos gesicherten Rechtsstand, Ebensowenig wie jemand sich gegenüber dem Widerruf einer durch Verwaltungsakt verliehenen widerruflichen Rechtsstellung auf den Schutz des Art. 14 GG berufen kann, ist dies gegenüber einer das bisherige vorläufige Rechtsverhältnis umgestaltenden allgemeinen Regelung möglich Wenn Rechte nur unter einer Befristung, Bedingung, einem Widerrufsvorbehalt oder einer sonstigen Beschränkung gewährt werden, dann sind sie nur in dieser Beschränkung "wohlerworben" und durch die Verfassung gesichert (vgl. RGZ 134 S. 1 (9)).
  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BSG, 17.02.1956 - 6 RKa 14/55
    Das von der Revision aufgeworfene Problem, ob Vermögenswerte subjektive öffentliche Rechte in jedem Fall (so der Große Zivilsenat des BGH. in BGHZ 6 S. 270 (278)) oder nur unter besonderen Voraussetzungen (so BVerfG, 4 S. 219. (240)) als Eigentum im Sinne des Art. 14 GG anzusehen sind, braucht hier ebensowenig erörtert zu werden wie die andere Frage, ob die kassenärztliche Zulassung dem Kassenarzt "eine Rechtsposition verschafft, die derjenigen eines Eigentümers entspricht" (BVerfG. a.a.O. S. 219, Leitsatz 3) Es kann ferner dahingestellt bleiben, ob die in § 17 Zulassungsordnung unter bestimmten Voraussetzungen angeordnete Einschränkung der Zulassung als eine (teilweise) Entziehung der durch die Zulassung begründeten Rechte oder nicht vielmehr als eine nähere Umschreibung ihres Inhalts und ihrer Grenzen (Arte 14 Abs. 1 Satz 2 GG) aufzufassen ist.
  • BGH, 28.04.1952 - VRG 3/52
    Auszug aus BSG, 17.02.1956 - 6 RKa 14/55
    in BGHSt 4 S. 385 (391)).
  • BSG, 27.10.1955 - 4 RJ 105/54
    Auszug aus BSG, 17.02.1956 - 6 RKa 14/55
    vom 27.10.1955 - 4 RJ 105/54 - und Beschluß vom 28.12.1955 - 1 RA 69/55).
  • BVerwG, 03.11.1955 - I C 15.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 17.02.1956 - 6 RKa 14/55
    Unter einem Beruf sei daher jede auf die Dauer berechnete und nicht nur vorübergehenden Erwerbszwecken dienende Betätigung zu verstehen (BVerwG. 1 S. 53, 54, 93, 271; NJW. 1956, 196).
  • BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50

    Rechtsstellung verdrängter Beamter

    Auszug aus BSG, 17.02.1956 - 6 RKa 14/55
    Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß der Vermerk äußerlich nur in loser Verbindung zu den vorangehenden Zulassungsvorschriften steht; denn in der Genehmigung des Senators für Arbeit ist nicht etwa - wie z.B. in der staatlichen Genehmigung einer kommunalen Satzung (vgl. Peters, Lehrbuch der Verwaltung, 1949 S. 79; Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts, 5. Aufl. S. 174) - ein besonderer Verwaltungsakt neben der eigentlichen Zulassungs-"Satzung" zu sehen, dessen Auslegung vom Revisionsgericht frei nachgeprüft werden könnte, (BGHZ 3 S. 1 (15)).
  • RG, 10.07.1931 - II 502/30

    Welches sind die Rechtsfolgen, wenn ein auf Grund mündlicher Verhandlung

    Auszug aus BSG, 17.02.1956 - 6 RKa 14/55
    In der Tat hat das Reichsgericht (RG.) in: ständiger Rechtsprechung an der Auffassung festgehalten, daß ein "Nichturteil" nicht die Grundlage für eine, Sachentscheidung des zweiten Richters bilden könne, sondern - zur Beseitigung des äußeren Anscheins eines Urteils - aufzuheben und die Sache an die erste Instanz zurückzuverweisen sei (vgl. JW. 1915 S. 592; RGZ 133 S. 215 (221); RGZ. 135 S. 118 (121)).
  • LSG Sachsen, 29.03.2007 - L 3 AS 101/06

    Zulassung der Berufung im Gerichtsbescheid im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Weil aber trotz der danach nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des erstinstanzlichen Gerichts keine Pflicht zur Zurückverweisung der Rechtssache besteht (Meyer-Ladewig in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG [8. Aufl., 2005], § 159 Rn. 5; BSG, Urt. v. 17. Februar 1956, Az. 6 RKa 14/55, BSGE 2, 201 ff. [210]) und die hier streitige Rechtsfrage, ob und in welchem Umfang Haushaltsenergiekosten zur Warmwasserbereitung von den Unterkunfts- und Heizkosten abzusetzen sind, obergerichtlich zeitnah klärungsbedürftig ist, erscheint bei Ausübung des insoweit gemäß § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGG eingeräumten Ermessens eine eigene Sachentscheidung des Berufungsgerichts geboten.
  • BGH, 20.09.1957 - V ZB 19/57

    Behördeneigenschaft bei Ortskrankenkassen

    Der Behördenbegriff ist vielmehr in allen gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich in einem einheitlichen Sinne, und zwar nach der herrschenden Rechtsprechung im Sinne des Staats- und Verwaltungsrechts, aufzufassen (BGHZ 3, 110, 122), sofern nicht das betreffende Gesetz selbst den Behördenbegriff in einem weiteren Sinne verwendet, wie dies nach § 25 Abs. 2 BrMilRegVO Nr. 165 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit und nach der Auffassung des Bundessozialgerichts (BSGE 2, 201) im Geltungsbereich des Sozialgerichtsgesetzes vom 3. September 1953 (BGBl. I 1239 - SGG) für das sozialgerichtliche Verfahren der Fall ist.

    Es kann im übrigen für die Entscheidung im gegenwärtigen Verfahren dahingestellt bleiben, ob, wie das Bundessozialgericht im Urteil vom 17. Februar 1956 (BSGE 2, 201) ausführt, der Begriff der Behörde im sozialgerichtlichen Verfahren in demselben Sinne wie im § 25 Abs. 2 BrMilRegVO Nr. 165 zu verstehen ist.

  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2011 - L 3 AL 2521/10
    Eine Verpflichtung zur Zurückverweisung besteht auch bei Vorliegen eines wesentlichen Mangels des Verfahrens nicht (vgl. BSG, Urteil vom 17.02.1956 - 6 RKa 14/55 - veröffentlicht in juris).
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