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   BSG, 22.05.1984 - 6 RKa 21/82   

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BSG, 22.05.1984 - 6 RKa 21/82 (https://dejure.org/1984,18134)
BSG, Entscheidung vom 22.05.1984 - 6 RKa 21/82 (https://dejure.org/1984,18134)
BSG, Entscheidung vom 22. Mai 1984 - 6 RKa 21/82 (https://dejure.org/1984,18134)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 26.04.1978 - 6 RKa 10/77
    Auszug aus BSG, 22.05.1984 - 6 RKa 21/82
    Diese Auffassung hat der Senat schon 1962 vertreten (BSGE 17, 79); er hat daran stets festgehalten (BSGE 46, 136, 15.

    Zudem ist der Schluß auf eine unwirtschaftliche Behandlungsweise nicht bei jeder Überschreitung des Fachgruppendurchschnitts zulässig (5 dazu auch Beschluß-Nr. 12 der Arbeitsgemeinschaft nach 5 19 EKV vom 23. Juni 1978), sondern nur dann, wenn die Überschreitung so erheblich ist, daß ein offensichtliches Mißverhältnis zum Durchschnittswert der Fachgruppe besteht (BSGE 46, 136).

    Dementsprechend hat es der Senat schon immer als rechtlich zulässig angesehen, daß die Prüfungsinstanzen den auf die unwirtschaftliche Behandlungsweise zurückzuführenden Mehraufwand lediglich schätzen (BSGE 11, 102, 11" ff; 46, 136, 138).

  • BSG, 18.05.1983 - 6 RKa 18/80

    Kürzung von Kassenarzthornoraren - Begründung eines Prüfungsbescheids - Nennung

    Auszug aus BSG, 22.05.1984 - 6 RKa 21/82
    In bezug auf die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise eines Kassen- bzw Vertragsarztes hat der Senat schon immer auf die Notwendigkeit einer ausreichenden Begründung der Verwaltungsentscheidung hingewiesen (BSGE 11, 102, 116; 55, 110 ff).

    Der Beurteilungespielraum gestattet es den Prüfungsinstanzen daher nicht, eine sachgerechte Aufbereitung des Streit- und Verfahrensstoffes und konkrete Tatsachenermittlungen durch allgemeine Erwägungen zu ersetzen (BSGE 55, 110 ff).

  • BSG, 27.11.1959 - 6 RKa 4/58

    Kürzung der Honoraransprüche eines Zahnarztes durch die Kassenzahnärztliche

    Auszug aus BSG, 22.05.1984 - 6 RKa 21/82
    In bezug auf die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise eines Kassen- bzw Vertragsarztes hat der Senat schon immer auf die Notwendigkeit einer ausreichenden Begründung der Verwaltungsentscheidung hingewiesen (BSGE 11, 102, 116; 55, 110 ff).

    Dementsprechend hat es der Senat schon immer als rechtlich zulässig angesehen, daß die Prüfungsinstanzen den auf die unwirtschaftliche Behandlungsweise zurückzuführenden Mehraufwand lediglich schätzen (BSGE 11, 102, 11" ff; 46, 136, 138).

  • BSG, 29.05.1962 - 6 RKa 24/59

    Vorliegen einer unwirtschaftlichen Behandlung von Patienten durch einen

    Auszug aus BSG, 22.05.1984 - 6 RKa 21/82
    Diese Auffassung hat der Senat schon 1962 vertreten (BSGE 17, 79); er hat daran stets festgehalten (BSGE 46, 136, 15.

    Darauf hat der Senat schon in seiner oben angegebenen Entscheidung aus dem Jahre 1962 hingewiesen (BSGE 17, 79, 85).

  • BSG, 22.04.1983 - 6 RKa 7/81

    Ausübung kassenärztlicher Tätigkeit - Gemeinsame Tätigkeit - Versagung wegen

    Auszug aus BSG, 22.05.1984 - 6 RKa 21/82
    Die Spezialisierung soll zu einer besseren ärztlichen Versorgung beitragen Sie ist nicht nur von der Ausbildung, sondern auch von der Weiterbildung und der beruflichen Erfahrung abhängig, für sie ist daher der Schwerpunkt der ärztlichen Tätigkeit von großer Bedeutung (BSGE 55, 97, 102).
  • BSG, 24.09.1974 - 7 RAr 51/72

    Arbeitssuchender iS des AFG § 47

    Auszug aus BSG, 22.05.1984 - 6 RKa 21/82
    ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die Verwaltung die durch Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs ermittelten Grenzen eingehalten hat und ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, daß im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (BSGE 38, 138, 143 ff : SozR 4100 5 43 Nr. 9 1982 1/81.
  • BSG, 15.04.1980 - 6 RKa 5/79

    Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise - Vergleich mit dem

    Auszug aus BSG, 22.05.1984 - 6 RKa 21/82
    139; 50, 84, 86).
  • BSG, 27.04.1982 - 6 RKa 4/79
    Auszug aus BSG, 22.05.1984 - 6 RKa 21/82
    Steht jedoch die Quartalsabrechnung eines Vertragsarztes in einem offensichtlichen Mißverhältnis zu den Durchschnittswerten der Fachgruppe, können auch ohne vorherige Information Honorarkürzungen vorgenommen werden (Urteil des Senats vom 27. April 1982 6 RKa 4/79 - so jetzt -.
  • LSG Hessen, 26.10.1988 - L 7 Ka 1376/87
    Die Kontrolle des Gerichts beschränkt sich daher darauf, ob das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob dem Verwaltungsakt ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die Verwaltung die durch Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "Wirtschaftlichkeit" ermittelten Grenzen eingehalten hat, so daß die Beurteilungsmaßstäbe für die Gerichte erkennbar und nachvollziehbar sind (ständige Rechtsprechung des BSG u.a. Entscheidung des BSG vom 9. Juni 1982 - 6 RKA 1/81; Entscheidung vom 22. Mai 1984 - 6 RKA 21/82 m.w.N.).

    Hierbei ist Maßstab für die Nachvollziehbarkeit der Begründung des Verwaltungsaktes der § 35 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 SGB X (BSG Entscheidung vom 22. Mai 1984 - 6 RKa 21/82).

    Diese Vermutung kann nur dann entkräftet werden und ist dann nicht mehr gerechtfertigt, wenn die Fallwertüberschreitung auf Besonderheiten der Praxis zurückzuführen ist und diese nicht selbst auf der unwirtschaftlichen Behandlungsweise beruhen, die Praxisbesonderheit also mit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit im Einklang steht (BSGE 46, 136, 137 sowie Entscheidungen vom 23. Mai 1984 - 6 RKa 17/82 und vom 22. Mai 1984 - 6 RKA 21/82).

    Er kann sich dieser Pflicht zu konkreten Tatsachenermittlung nicht durch allgemeine Erwägungen, wie im Beschluß vom 15. August 1985 geschehen, entziehen (BSG Urteil vom 22. Mai 1985 - 6 RKA 21/82).

    Die vom Kläger und auch teilweise von dem Beklagten herausgestellten Praxisbesonderheiten können jedoch bei bestimmten Leistungen und Leistungssparten Abweichungen vom durchschnittlichen Aufwand der Fachgruppe rechtfertigen, wenn sie in dem für die Vergleichswerte maßgebenden örtlichen Gebiet nicht praxistypisch sind und wenn sie außerdem gesamtwirtschaftlich nicht zu einer Kostenmehrung führen (BSG Urteil vom 22. Mai 1984 - 6 RKa 21/82).

  • BSG, 13.05.2020 - B 6 KA 25/19 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Sie befasst sich vielmehr mit den Nachteilen einer statistischen Vergleichsprüfung, die - im Interesse der Funktionsfähigkeit der Wirtschaftsprüfung - allein auf den arithmetischen Mittelwert abstellt, ohne etwa nach der statistischen Methode der Gaußschen Normalverteilung zusätzlich anhand der Häufigkeitsverteilung die Standardabweichung der mittleren Fallkosten und auf ihrer Grundlage den Bereich der normalen Streuung zu ermitteln (vgl hierzu BSG Urteil vom 2.6.1987 - 6 RKa 23/86 - BSGE 62, 24, 25 f = SozR 2200 § 368n Nr. 48 S 157 f = juris RdNr 15 f unter Hinweis auf BSG Urteil vom 22.5.1984 - 6 RKa 21/82 - SozR 2200 § 368n Nr. 31 S 100 = juris RdNr 23 und BSG Urteil vom 23.5.1984 - 6 RKa 17/82 - ArztR 1985, 40 = USK 84248; Engelhard in Hauck/Noftz, SGB V, Stand 11/17, § 106 RdNr 291 mwN; vgl auch BSG Urteil vom 3.7.1974 - 6 RKa 29/73 - SozR 2200 § 368n Nr. 3 S 10 = juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 28.4.1975 - 6 RKa 3/74) .
  • BSG, 13.05.2020 - B 6 KA 2/19 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Sie befasst sich vielmehr mit den Nachteilen einer statistischen Vergleichsprüfung, die - im Interesse der Funktionsfähigkeit der Wirtschaftsprüfung - allein auf den arithmetischen Mittelwert abstellt, ohne etwa nach der statistischen Methode der Gaußschen Normalverteilung zusätzlich anhand der Häufigkeitsverteilung die Standardabweichung der mittleren Fallkosten und auf ihrer Grundlage den Bereich der normalen Streuung zu ermitteln (vgl hierzu BSG Urteil vom 2.6.1987 - 6 RKa 23/86 - BSGE 62, 24, 25 f = SozR 2200 § 368n Nr. 48 S 157 f = juris RdNr 15 f unter Hinweis auf BSG Urteil vom 22.5.1984 - 6 RKa 21/82 - SozR 2200 § 368n Nr. 31 S 100 = juris RdNr 23 und BSG Urteil vom 23.5.1984 - 6 RKa 17/82 - ArztR 1985, 40 = USK 84248; Engelhard in Hauck/Noftz, SGB V, Stand 11/17, § 106 RdNr 291 mwN; vgl auch BSG Urteil vom 3.7.1974 - 6 RKa 29/73 - SozR 2200 § 368n Nr. 3 S 10 = juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 28.4.1975 - 6 RKa 3/74) .
  • BSG, 13.05.2020 - B 6 KA 3/19 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Sie befasst sich vielmehr mit den Nachteilen einer statistischen Vergleichsprüfung, die - im Interesse der Funktionsfähigkeit der Wirtschaftsprüfung - allein auf den arithmetischen Mittelwert abstellt, ohne etwa nach der statistischen Methode der Gaußschen Normalverteilung zusätzlich anhand der Häufigkeitsverteilung die Standardabweichung der mittleren Fallkosten und auf ihrer Grundlage den Bereich der normalen Streuung zu ermitteln (vgl hierzu BSG Urteil vom 2.6.1987 - 6 RKa 23/86 - BSGE 62, 24, 25 f = SozR 2200 § 368n Nr. 48 S 157 f = juris RdNr 15 f unter Hinweis auf BSG Urteil vom 22.5.1984 - 6 RKa 21/82 - SozR 2200 § 368n Nr. 31 S 100 = juris RdNr 23 und BSG Urteil vom 23.5.1984 - 6 RKa 17/82 - ArztR 1985, 40 = USK 84248; Engelhard in Hauck/Noftz, SGB V, Stand 11/17, § 106 RdNr 291 mwN; vgl auch BSG Urteil vom 3.7.1974 - 6 RKa 29/73 - SozR 2200 § 368n Nr. 3 S 10 = juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 28.4.1975 - 6 RKa 3/74) .
  • BSG, 02.06.1987 - 6 RKa 23/86

    Kostenvergleich - Kassenarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Honoraranforderung

    Gauß'schen Normalverteilung vorzuschreiben (vgl Urteile des Se- 198H 6 RKa 21/82 % 368n RVO Nr. 31.
  • BSG, 08.05.1985 - 6 RKa 24/83
    Erst wenn eine unwirtschaftliche Behandlungsweise feststeht, sind die Honoraranforderungen des Arztes nach pflichtgemäßem Ermessen zu AÜIZEÜ (BSGE 55, 110 : SozR 2200 % 368n RVO Nr. 27; Urteil vom 122. Mai 1984 6 RKa 21/82 veröffentlicht in KVRS A-6100/11, -,.
  • SG Berlin, 20.04.2011 - S 71 KA 632/09

    Vertragsärztiche Versorgung - Vergütung der Ärzte - Erhöhung des

    Auf der anderen Seite ist die gerichtliche Überprüfung in besonderer Weise davon abhängig, dass der Beklagte die tatsächlichen und rechtlichen Gründe sowie die Gesichtspunkte angibt, die für seine Entscheidung maßgebend gewesen sind (BSG, Urteil vom 21. Mai 1984, 6 RKa 21/82, bei Juris Rn. 18).
  • BSG, 08.05.1985 - 6 RKa 4/84

    Ausgleich eines Mehraufwands einses Arztes - Sprechstundenbedarf - Minderaufwand

    Danach braucht die Wirtschaftlichkeit der kassenärztlichen Tätigkeit nicht anhand einzelner Behandlungs- oder Verordnungsfälle geprüft zu werden, wenn die Behandlungs- oder Verordnungskosten des Kassenarztes in einem offensichtlichen Mißverhältnis zu den Durchschnittswerten seiner Fachgruppe stehen und Besonderheiten der Praxis des Arztes seinen Mehraufwand nicht rechtfertigen und dieser Mehraufwand auch nicht durch einen Minderaufwand ausgeglichen wird (BSG 22. Mai 198M - 6 RKa 21/82 - KVRS-A 6100/11, zur Veröffentlichung in SozR bestimmt).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 5 KA 4791/11
    Die Prüfung nach Durchschnittswerten könne erfolgen, indem allein der Gesamtfallwert des betroffenen Arztes mit dem durchschnittlichen Gesamtfallwert der Arztgruppe verglichen werde (vgl. BSG, Urteil vom 27.6.2007 - B 6 KA 44/06 R -, in: juris, Rn. 13; Urteil vom 22.5.1984 - 6 RKa 21/82 -, in: juris, Rn. 22 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen, 19.09.2001 - L 3 KA 51/01

    Kürzung des Arzthonorars bei offensichtlichem Missverhältnis des Mehraufwandes

    Einen Vertragsarzt, dessen Praxis (nach seinem Vorbringen) von der Typik der Praxen seiner Fachgruppe abweicht, trifft deshalb dafür zum einen die Darlegungslast und zum anderen insofern die Feststellungslast, als besondere Umstände den - sich aus einer im Bereich des offensichtlichen Missverhältnisses bewegenden Überschreitung des Durchschnittswertes der Vergleichsgruppe ergebenden - Anscheinsbeweis der Unwirtschaftlichkeit nur zu korrigieren vermögen, soweit diese Umstände und ihre Auswirkungen festgestellt werden können (vgl. dazu BSG, Urteil vom 22. Mai 1984 - 6 RKa 21/82 - ">368%20n%20RVO%20Nr.%2031#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 368 n RVO Nr. 31).
  • BSG, 09.05.1985 - 6 RKa 8/84

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Offensichtliches Mißverhältnis im Einzelfall -

  • BSG, 06.06.1984 - 6 RKa 20/83

    Teilweiser Widerruf einer Beteiligung an der kassenärztlichen Versorgung; Umfang

  • BSG, 09.05.1985 - 6 RKa 31/84

    Ausstattung einer Kassenarztpraxis - Mehraufwand eines Arztes - Arzt -

  • BSG, 08.05.1985 - 6 RKa 7/84

    Wirtschaftlichkeitsgebot - Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen -

  • BSG, 26.09.1984 - 6 RKa 4/83

    Prüfeinrichtung - Kassenzahnärztliche Behandlung - Ausschußmitglied -

  • SG Berlin, 15.12.2010 - S 71 KA 382/10

    Rechtmäßigkeit einer Regressfestsetzung der Kassenärztlichen Vereinigung gegen

  • SG Berlin, 15.12.2010 - S 71 KA 381/10

    Rechtmäßigkeit einer Regressfestsetzung im Rahmen der Richtgrößenprüfung

  • BSG, 23.05.1984 - 6 RKa 1/83
  • BSG, 05.02.1985 - 6 RKa 3/84
  • BSG, 02.09.1987 - 6 RKa 11/87
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