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   BSG, 12.05.1993 - 6 RKa 25/92   

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BSG, 12.05.1993 - 6 RKa 25/92 (https://dejure.org/1993,16761)
BSG, Entscheidung vom 12.05.1993 - 6 RKa 25/92 (https://dejure.org/1993,16761)
BSG, Entscheidung vom 12. Mai 1993 - 6 RKa 25/92 (https://dejure.org/1993,16761)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Senats eines Landessozialgerichtes - Festsetzung von Honorarkürzungen gegenüber einer Vertragsärztin mit der Zusatzbezeichnung "Naturheilverfahren" - Wirtschaftlichkeitsprüfung im Ersatzkassenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 27/90

    Besetzung des Gerichts in Streitverfahren aufgrund von

    Auszug aus BSG, 12.05.1993 - 6 RKa 25/92
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats sind Streitigkeiten, welche - wie hier - die Wirtschaftlichkeitsprüfung im Ersatzkassenbereich für Quartale vor dem 1. Januar 1989 betreffen, den "Angelegenheiten der Kassenärzte" iS des § 12 Abs. 3 Satz 2 SGG zuzuordnen (vgl dazu im einzelnen BSGE 70, 246, 249 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 10), so daß in der Besetzung mit zwei Kassenärzten als ehrenamtlichen Richtern zu entscheiden war.
  • BSG, 15.10.1987 - 1 RA 57/85

    Revisionsgericht - Berichtigung - Urteil - Vorinstanz - Tatsächliche Feststellung

    Auszug aus BSG, 12.05.1993 - 6 RKa 25/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 33 S 56, mwN) kann auf die Befolgung der für eine vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen nicht wirksam verzichtet werden.
  • BAG, 21.09.2016 - 10 AZN 67/16

    Prozessverbindung - gesetzlicher Richter

    Darüber hinaus wäre eine Zustimmung der Parteien nach allgemeiner Meinung auch nicht geeignet, einen Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter zu heilen, da es sich bei Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG um eine Vorschrift im Sinne von § 295 Abs. 2 ZPO handelt, auf deren Befolgung eine Partei nicht wirksam verzichten kann (vgl. BAG 25. August 1983 - 6 ABR 31/82 - zu III der Gründe, BAGE 43, 258; BGH 15. Oktober 2013 - II ZR 112/11 - Rn. 7; 19. Oktober 1992 - II ZR 171/91 -; BVerwG 23. August 1996 - 8 C 19.95 - BVerwGE 102, 7; BSG 24. Oktober 2013 - B 13 R 240/12 B - Rn. 10; 12. Mai 1993 - 6 RKa 25/92 -; MüKoZPO/Prütting § 295 Rn. 10, 22; Musielak/Voit/Huber ZPO § 295 Rn. 3) .
  • BSG, 25.05.2018 - B 13 R 217/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Die Besetzungsrüge ist nicht gemäß § 202 S 1 SGG iVm § 295 Abs. 1 ZPO ausgeschlossen, weil auf die Befolgung der für eine vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen nicht wirksam iS von § 295 Abs. 2 ZPO verzichtet werden kann (BSG Urteil vom 12.5.1993 - 6 RKa 25/92 - Juris RdNr 16).
  • BSG, 30.07.2019 - B 1 KR 92/18 B

    Versorgung mit dem Arzneimittel Seroquel Prolong 400 mg retard ohne Begrenzung

    Denn die Besetzungsrüge ist nicht nach § 295 Abs. 1 ZPO iVm § 202 S 1 SGG ausgeschlossen, weil auf die Einhaltung der Vorschriften über die Besetzung des Gerichts nicht wirksam iS von § 295 Abs. 2 ZPO verzichtet werden kann (vgl BSG Urteil vom 12.5.1993 - 6 RKa 25/92 - Juris RdNr 16) .
  • BSG, 25.05.2018 - B 13 R 107/17 B
    Die Besetzungsrüge ist nicht gemäß § 202 S 1 SGG iVm § 295 Abs. 1 ZPO ausgeschlossen, weil auf die Befolgung der für eine vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen nicht wirksam iS von § 295 Abs. 2 ZPO verzichtet werden kann (BSG Urteil vom 12.5.1993 - 6 RKa 25/92 - Juris RdNr 16).
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