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   BSG, 27.04.1982 - 6 RKa 4/79   

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https://dejure.org/1982,16120
BSG, 27.04.1982 - 6 RKa 4/79 (https://dejure.org/1982,16120)
BSG, Entscheidung vom 27.04.1982 - 6 RKa 4/79 (https://dejure.org/1982,16120)
BSG, Entscheidung vom 27. April 1982 - 6 RKa 4/79 (https://dejure.org/1982,16120)
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Wird zitiert von ... (10)

  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 40/95

    Honorarkürzung im Rahmen der kassen- bzw vertragsärztlichen

    Der Senat hat dabei auf seine zu § 14 EKV-Ärzte vom 20. Juli 1963 ergangene Entscheidung vom 27. April 1982 - 6 RKa 4/79 -(USK 82178) Bezug genommen, in der ausgeführt worden ist, daß jedenfalls bei Vorliegen eines offensichtlichen Mißverhältnisses eine "Abmahnung" des betroffenen Vertragsarztes hinsichtlich der einzelnen Fallüberschreitungen nicht erforderlich sei, weil dieses Mißverhältnis so sehr ins Auge falle, daß der Arzt es entweder erkannt haben müsse oder hätte erkennen müssen.
  • BSG, 13.05.2020 - B 6 KA 25/19 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Eine solche Auslegung des § 106 Abs. 3 Satz 4 SGB V ließe sich auch nicht im Einklang bringen mit der Rechtsprechung des Senats zur fehlenden Erforderlichkeit einer vorherigen Beratung bei Vorliegen eines offensichtlichen Missverhältnisses (vgl BSG Urteil vom 19.6.1996 - 6 RKa 40/95 - BSGE 78, 278, 280 ff = SozR 3-2500 § 106 Nr. 35 S 195 ff = juris RdNr 14 ff mwN und oben RdNr 34; vgl auch bereits BSG Urteil vom 27.4.1982 - 6 RKa 4/79 - USK 82178 = juris RdNr 18; BSG Urteil vom 9.3.1994 - 6 RKa 17/92 - juris RdNr 34) und allgemein mit der BSG-Rechtsprechung zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit nach Durchschnittswerten und zur Kürzung des Honorars bei Abweichungen vom Fachgruppendurchschnitt.
  • BSG, 13.05.2020 - B 6 KA 2/19 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Eine solche Auslegung des § 106 Abs. 3 Satz 4 SGB V ließe sich auch nicht im Einklang bringen mit der Rechtsprechung des Senats zur fehlenden Erforderlichkeit einer vorherigen Beratung bei Vorliegen eines offensichtlichen Missverhältnisses (vgl BSG Urteil vom 19.6.1996 - 6 RKa 40/95 - BSGE 78, 278, 280 ff = SozR 3-2500 § 106 Nr. 35 S 195 ff = juris RdNr 14 ff mwN und oben RdNr 32; vgl auch bereits BSG Urteil vom 27.4.1982 - 6 RKa 4/79 - USK 82178 = juris RdNr 18; BSG Urteil vom 9.3.1994 - 6 RKa 17/92 - juris RdNr 34) und allgemein mit der BSG-Rechtsprechung zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit nach Durchschnittswerten und zur Kürzung des Honorars bei Abweichungen vom Fachgruppendurchschnitt.
  • BSG, 13.05.2020 - B 6 KA 3/19 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Eine solche Auslegung des § 106 Abs. 3 Satz 4 SGB V ließe sich auch nicht im Einklang bringen mit der Rechtsprechung des Senats zur fehlenden Erforderlichkeit einer vorherigen Beratung bei Vorliegen eines offensichtlichen Missverhältnisses (vgl BSG Urteil vom 19.6.1996 - 6 RKa 40/95 - BSGE 78, 278, 280 ff = SozR 3-2500 § 106 Nr. 35 S 195 ff = juris RdNr 14 ff mwN und oben RdNr 33; vgl auch bereits BSG Urteil vom 27.4.1982 - 6 RKa 4/79 - USK 82178 = juris RdNr 18; BSG Urteil vom 9.3.1994 - 6 RKa 17/92 - juris RdNr 34) und allgemein mit der BSG-Rechtsprechung zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit nach Durchschnittswerten und zur Kürzung des Honorars bei Abweichungen vom Fachgruppendurchschnitt.
  • BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 63/95

    Wahrung der Ausschlußfrist bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Bei Abrechnungsüberschreitungen im Bereich des offensichtlichen Mißverhältnisses ist nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27. April 1982 - 6 RKa 4/79 = USK 82178, Urteile vom 9. März 1994 - 6 RKa 17/92 - und vom 19. Juni 1996 - 6 RKa 40/95 - BSGE 78, 278 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 37) eine "gezielte Beratung" iSd heutigen § 106 Abs. 5 Satz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch keine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines Kürzungsbescheides.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2011 - L 11 KA 24/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Schutzbefohlener der Norm ist grundsätzlich nicht der Vertragsarzt, sondern es steht allein die Verfahrensökonomie zu Gunsten der Prüfgremien im Vordergrund; diese sollen von aufwändigen und langwierigen Streitverfahren entlastet werden (s. entsprechend zur "gezielten Beratung" i.S.d. § 106 Abs. 5 Satz 2 SGB V, die nach der Rechtsprechung des BSG ebenfalls grundsätzlich keine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines Kürzungsbescheides ist = BSG, Urteil vom 27.04.1982 - 6 RKa 4/79 -, vom 09.03.1994 - 6 RKa 17/92 -, vom 19.06.1996 - 6 RKa 40/95 -, vom 14.05.1997 - 6 RKa 63/95 -, vom 27.06.2001 - B 6 KA 66/00 R und vom 05.11.2008 - B 6 KA 63/07 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - L 11 KA 16/12

    Streit über die Rechtmäßigkeit eines Arzneimittelregresses wegen Überschreitung

    Schutzbefohlener der Norm ist grundsätzlich nicht der Vertragsarzt, sondern es steht allein die Verfahrensökonomie zu Gunsten der Prüfgremien im Vordergrund; diese sollen von aufwändigen und langwierigen Streitverfahren entlastet werden (s. entsprechend zur "gezielten Beratung" i.S.d. § 106 Abs. 5 Satz 2 SGB V, die nach der Rechtsprechung des BSG ebenfalls grundsätzlich keine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines Kürzungsbescheides ist, BSG, Urteil vom 27.04.1982 - 6 RKa 4/79 -, vom 09.03.1994 - 6 RKa 17/92 -, vom 19.06.1996 - 6 RKa 40/95 -, vom 14.05.1997 - 6 RKa 63/05, vom 27.06.2001 - B 6 KA 66/00 R und vom 05.11.2008 - B 6 KA 63/07 R).
  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 17/92

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Honorarkürzungen - Gerichtliche

    Ihr kann jedenfalls nicht entnommen werden, daß bei Überschreitungen des Fachgruppendurchschnitts im Bereich des offensichtlichen Mißverhältnisses Honorarkürzungen erst nach vorherigen gezielten Beratungen erfolgen dürften (vgl bereits zu einer vergleichbaren Regelung aus dem Ersatzkassenbereich die Entscheidung des Senats vom 27. April 1982 - 6 RKa 4/79 = USK 82178).
  • BSG, 10.05.1997 - 6 RKa 63/95

    Wahrung der für die Wirtschaftlichkeitsprüfung geltenden Ausschlussfrist bei

    Bei Abrechnungsüberschreitungen im Bereich des offensichtlichen Mißverhältnisses ist nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27. April 1982 - 6 RKa 4/79 = USK 82178, Urteile vom 9. März 1994 - 6 RKa 17/92 - und vom 19. Juni 1996 - 6 RKa 40/95 - BSGE 78, 278 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 37) eine "gezielte Beratung" iSd heutigen § 106 Abs. 5 Satz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch keine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines Kürzungsbescheides.
  • BSG, 22.05.1984 - 6 RKa 21/82
    Steht jedoch die Quartalsabrechnung eines Vertragsarztes in einem offensichtlichen Mißverhältnis zu den Durchschnittswerten der Fachgruppe, können auch ohne vorherige Information Honorarkürzungen vorgenommen werden (Urteil des Senats vom 27. April 1982 6 RKa 4/79 - so jetzt -.
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