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   BSG, 05.02.1985 - 6 RKa 40/83   

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https://dejure.org/1985,4928
BSG, 05.02.1985 - 6 RKa 40/83 (https://dejure.org/1985,4928)
BSG, Entscheidung vom 05.02.1985 - 6 RKa 40/83 (https://dejure.org/1985,4928)
BSG, Entscheidung vom 05. Februar 1985 - 6 RKa 40/83 (https://dejure.org/1985,4928)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unzulässigkeit einer Befragung - Kassenmitglieder - Patientenbefragung - Leistungen eines Arztes - Feststellungsklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 735
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 26.05.1959 - 3 RK 36/56

    Klage gerichtet auf die Aufhebung eines den Kläger belastenden

    Auszug aus BSG, 05.02.1985 - 6 RKa 40/83
    stungsklage eine Feststellungsklage zu erheben, da dieser Grundsatz nicht zwingend bei Feststellungsklagen gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts gilt (vgl BSG 10, 21; Meyer-Ladewig, SGG mit Erläuterungen, 2. Aufl, RdNr 19 zu 5 55 me).
  • BSG, 23.05.1984 - 6 RKa 21/83

    Widerruf der Beteiligung - Kassenärztliche Versorgung - Voraussetzungen des

    Auszug aus BSG, 05.02.1985 - 6 RKa 40/83
    Das LSG hat die Entscheidung der Beklagten unzulässigerweise selbst, also nach eigenen Maßstäben nachvollzogen; es hätte sich aber darauf beschränken müssen zu prüfen, ob diese Entscheidung vertretbar war oder nicht, hätte sie also nur negativ in dem aufgezeigten Rahmen prüfen dürfen (vgl dazu das Urteil des Senats vom 23. Mai 1984 6 RKa 21/83.
  • BSG, 24.04.2015 - B 4 AS 39/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - automatisierter Datenabgleich mit dem

    Dieses Klageziel kann er grundsätzlich im Wege einer sogenannten vorbeugenden Unterlassungsklage verfolgen, deren Zulässigkeit als besondere Form der Leistungsklage über den Wortlaut des § 54 Abs. 1 S 1 SGG hinaus allgemein anerkannt ist (BSG Urteil vom 5.2.1985 - 6 RKa 40/83 - SozR 2200 § 368n Nr. 34 RdNr 10; BSG Urteil vom 27.1.1977 - 7 RAr 17/76 - BSGE 43, 134 = SozR 4100 § 34 Nr. 6, RdNr 18).

    b) Das für eine vorbeugende Unterlassungsklage geforderte qualifizierte Rechtsschutzinteresse einschließlich einer Wiederholungsgefahr (BSG Urteil vom 5.2.1985 - 6 RKa 40/83 - SozR 2200 § 368n Nr. 34 mwN) hat der Kläger schlüssig dargelegt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2012 - L 10 P 137/11

    Veröffentlichung der Pflege-TÜV-Ergebnisse zulässig

    Hierbei handelt es sich um einen Unterfall der echten Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 5 SGG (vgl BSG-Urteile vom 28.01.1993, 2 RU 8/92, Juris Rn 17; vom 05.02.1985, 6 RKa 40/83, Juris Rn 10 und vom 24.07.2003, B 3 P 4/02 R, Juris Rn 15), so dass an sich keine besonderen Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis zu stellen sind (vgl BSG, Urteil vom 15.11.1995, 6 RKa 17/95, Juris Rn 15).

    Als maßgebliches Kriterium für das Bestehen eines qualifizierten Rechtschutzinteresses wird erachtet, dass ein erneutes, als widerrechtlich beurteiltes Vorgehen der Gegenseite ernstlich zu befürchten ist (BSG, Urteile vom 15.11.1995 und 05.02.1985, aaO).

  • SG München, 02.09.2016 - S 54 AS 1799/16

    Kein Eilrechtsschutz nach Hausbesuch des Jobcenters

    a) In der Hauptsache ist statthaft die vorbeugende Unterlassungsklage - eine besondere Form der Leistungsklage, deren Zulässigkeit über den Wortlaut des § 54 Abs. 1 Satz 1 SGG hinaus allgemein anerkannt ist (BSG, Urteil vom 5.2.1985 - 6 RKa 40/83 - RdNr. 10 zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2017 - L 9 AS 4871/15
    Dieses Klageziel kann er grundsätzlich im Wege einer sogenannten vorbeugenden Unterlassungsklage verfolgen, deren Zulässigkeit als besondere Form der Leistungsklage über den Wortlaut des § 54 Abs. 1 S 1 SGG hinaus allgemein anerkannt ist (BSG Urteile vom 05.02.1985 - 6 RKa 40/83 - und Urteil vom 27.01.1977 - 7 RAr 17/76 - jeweils juris).
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