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   BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 46/93   

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BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 46/93 (https://dejure.org/1994,1228)
BSG, Entscheidung vom 22.06.1994 - 6 RKa 46/93 (https://dejure.org/1994,1228)
BSG, Entscheidung vom 22. Juni 1994 - 6 RKa 46/93 (https://dejure.org/1994,1228)
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 71/91

    Krankenhausarzt - Vertragsarzt - Funktionsnachfolge

    Auszug aus BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 46/93
    Bei der Ermittlung des Bedarfs darf nicht gesondert auf Bereiche ärztlicher Behandlungstätigkeiten abgestellt werden, deren Spezialisierung zur Führung einer Zusatzbezeichnung berechtigt (Fortführung von BSG vom 14.7.1993 - 6 RKa 71/91 = BSGE 73, 25 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4).

    Der Bescheid des Beklagten, dem nach der durch das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2266) erfolgten Aufhebung der Aufteilung der ambulanten Versorgung in einen kassen- und einen vertragsärztlichen Bereich im Wege der Funktionsnachfolge auch die Entscheidung der früheren Berufungskommission zuzurechnen ist (vgl. dazu BSGE 73, 25, 27 f. = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4), ist rechtmäßig.

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats hat das LSG entschieden, daß der Ermittlung des Bedarfs in quantitativ-allgemeiner Hinsicht, der Prüfung also, ob im jeweiligen Fachgebiet eine ausreichende Anzahl von Ärzten für die ambulante Versorgung zur Verfügung steht, die Angaben des Bedarfsplans zugrunde zu legen sind (zuletzt BSGE 73, 25, 29 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4), weil sich auf andere Weise der quantitative Bedarf nicht zuverlässig ermitteln läßt.

    Der Senat hat bereits entschieden (BSGE 73, 25, 29 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4), daß bei der Ermittlung des Bedarfs an ärztlichen Leistungen in quantitativ-allgemeiner Hinsicht die Angaben des Bedarfsplans zugrunde gelegt werden können, wobei der Bedarf in der jeweiligen Gruppe der Gebietsärzte (Arztgruppe) maßgeblich ist.

  • BSG, 08.12.1993 - 14a RKa 1/93

    Wirtschaftlichkeit - Kassenzahnarzt - Krankenkasse - Untätigkeitsklage -

    Auszug aus BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 46/93
    Die Vorschrift ist auch anzuwenden, wenn sich der angefochtene Verwaltungsakt erst im Revisionsverfahren erledigt hat, weil auch dies das Rechtsschutzinteresse für die Anfechtungsklage entfallen läßt (vgl. BSG, Urteil vom 8. Dezember 1993 - 14a RKa 1/93 - = BSGE 73, 244, 245 = SozR 3-1500 § 88 Nr. 1).
  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 34/93

    Krankenversicherung - Eigenblutentnahme - Krankenhausbehandlung - Ambulante

    Auszug aus BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 46/93
    Rechtsgrundlage für die Ermächtigung des Klägers ist § 116 SGB V i.V.m. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV, beide i.d.F. des GSG, das gegenüber den zuvor gültig gewesenen Fassungen der Vorschriften, die im Primärkassenbereich anzuwenden waren, durch das Gesundheitsreformgesetz (GRG) vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477) inhaltlich jedoch keine Änderungen gebracht hat (vgl. zur Berücksichtigung nachfolgender Rechts- oder Sachverhaltsänderungen bei reinen Anfechtungsklagen: Urteil des Senats vom 22. Juni 1994 - 6 RKa 34/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 21/92

    Kassenarzt - Zulassungsgremien - Ermächtigung

    Auszug aus BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 46/93
    Es braucht an Hand des vorliegenden Falles nicht entschieden zu werden, ob es rechtlich zulässig ist, auch bei einer quantitativ und qualitativ ausreichenden Versorgung durch niedergelassene Ärzte die besonderen Kenntnisse und Erfahrungen des Krankenhausarztes oder die überlegene technische Ausstattung des Krankenhauses für die ambulante Behandlung nutzbar zu machen und zu diesem Zweck eine Ermächtigung eines Krankenhausarztes auf Überweisung durch Fachkollegen zu erteilen (vgl. dazu Urteil des Senats vom 22. Juni 1994 - 6 RKa 21/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Radiologe - Versorgungsbedarf -

    Ein weiterer Fall der Einbeziehung angrenzender Planungsbereiche kann möglicherweise dann anzuerkennen sein, wenn der Versorgungsbedarf in einem Planungsbereich von nur geringer räumlicher Ausdehnung ersichtlich durch leicht und schnell erreichbare Versorgungsangebote der angrenzenden Bereiche gedeckt wird (zur Erwägung weiterer Ausnahmen bei besonderen regionalen Strukturen s auch BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 10 S 56).
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R

    Festlegung regionaler Planungsbereich durch Bundesausschuß der Ärzte und

    Die Ermittlungen dürfen sich ferner auch auf die gesamte jeweilige Gruppe der Gebietsärzte beziehen, die nach dem einschlägigen Weiterbildungsrecht befugt sind, die Leistungen eines streitigen Teilgebiets zu erbringen (vgl bereits BSGE 73, 25, 29 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 S 29; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 10 S 56 f in bezug auf die Ermittlung des quantitativ-allgemeinen Bedarfs für Ermächtigungen).
  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 56/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Anforderungen an die

    Die Ermittlungen dürfen sich ferner auf die gesamte jeweilige Gruppe der Gebietsärzte beziehen, die nach dem einschlägigen Weiterbildungsrecht befugt sind, die Leistungen eines streitigen Teilgebiets zu erbringen (vgl bereits BSGE 73, 25, 29 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 S 29; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 10 S 56 f in Bezug auf die Ermittlung des quantitativ-allgemeinen Bedarfs für Ermächtigungen).
  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 81/97 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bestellung von "Vertreter der Ärzte" im

    Zutreffend ist, daß nach der Rechtsprechung des Senats bei der Ermittlung eines Bedarfs in quantitativ-allgemeiner Hinsicht als Voraussetzung für die Ermächtigung eines Krankenhausarztes, also der Prüfung, ob im jeweiligen Planungsbereich eine ausreichende Anzahl von Ärzten einer bestimmten Arztgruppe für die ambulante Versorgung zur Verfügung steht, die Angaben des Bedarfsplans zugrunde zu legen sind (BSGE 73, 25, 29 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 S 29; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 10 S 55 f).

    Der Senat hat bereits entschieden, daß besonderen Bedarfssituationen, die sich aufgrund der regionalen Struktur eines Planungsbereiches ergeben, durch eine sachgemäße Ausübung des Beurteilungsspielraums bei der Prüfung der Bedarfslage Rechnung getragen werden kann und ggf auch Rechnung zu tragen ist (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 10 S 56).

  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Facharzt für Innere

    Die Ermittlungen dürfen sich ferner auf die gesamte jeweilige Gruppe der Gebietsärzte beziehen, die nach dem einschlägigen Weiterbildungsrecht befugt sind, die Leistungen eines streitigen Teilgebiets zu erbringen (vgl bereits BSGE 73, 25, 29 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 S 29; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 10 S 56 f in Bezug auf die Ermittlung des quantitativ-allgemeinen Bedarfs für Ermächtigungen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 97/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Dem steht indessen entgegen, dass die Trennung in haus- und fachärztliche Versorgung gerade auch im lokalen Bereich zu quantitaven Versorgungsdefiziten führen kann (zu Patienteninteressen vgl. aber BSG, Urteil vom 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R -) Zwar ist für die Beurteilung der Bedarfssituation grundsätzlich auf den Planbereich abzustellen (vgl. nur BSG vom 22.06.1994 - 6 Rka 46/93 -).

    Die Ermittlungen dürfen sich ferner auf die gesamte jeweilige Gruppe der Gebietsärzte beziehen, die nach dem einschlägigen Weiterbildungsrecht befugt sind, die Leistungen eines streitigen Teilgebiets zu erbringen (vgl bereits BSGE 73, 25, 29 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 S 29; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 10 S 56 f in Bezug auf die Ermittlung des quantitativ-allgemeinen Bedarfs für Ermächtigungen).

  • SG Duisburg, 29.06.2018 - S 49 AS 2087/17

    Erteilung einer Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen

    Sofern ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse der Klägerin allein wegen Wiederholungsgefahr in Betracht kommen könnte, wird allgemein davon ausgegangen, dass eine konkrete Wiederholungsgefahr gegeben ist, wenn der Betroffene befürchten muss, dass die beklagte Verwaltung unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen einen gleichartigen Verwaltungsakt wie den erledigten erlassen wird oder die entscheidungserhebliche Streitfrage in naher Zukunft zwischen den Beteiligten aller Voraussicht nach erneut anhängig werden wird (BSG, Urt. v. 22.06.1994 - 6 RKa 46/93, juris, Rn. 18; Wolff-Dellen in: Breitkreuz/Fichte, § 131, Rn. 7).
  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 39/00 R

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Fortsetzungsfeststellungsinteresse -

    Diese Vorschrift ist auch anzuwenden, wenn sich der angefochtene Verwaltungsakt erst während des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde bzw im anschließenden Revisionsverfahren erledigt hat, weil auch dies das Rechtsschutzinteresse für die Anfechtungsklage entfallen läßt (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 10 S 54, BSGE 73, 244, 245 = SozR 3-1500 § 88 Nr. 1 S 3; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 19 S 91).
  • LSG Sachsen, 30.07.2009 - L 1 B 786/08 KA-ER

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Sonderbedarfszulassung für die

    Der Ermittlung des Bedarfs dürfen auch die Feststellungen anderer Gremien, insbesondere des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, zugrunde gelegt werden (so zu den Angaben des Bedarfsplans: BSG, Urteil vom 25.11.1998 - B 6 KA 81/97 R - SozR 3-2500 § 97 Nr. 2 S. 6 f.; Urteil vom 14.07.1993 - 6 RKa 71/91 - BSGE 73, 25, 29 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4; Urteil vom 22.06.1994 - 6 RKa 46/93 - SozR 3-2500 § 116 Nr. 10 S. 55 f.).

    Auch insoweit muss gelten, dass den besonderen Bedarfssituationen, die sich aufgrund der regionalen Struktur eines Planungsbereiches ergeben, durch eine sachgemäße Ausübung des Beurteilungsspielraums bei der Prüfung der Bedarfslage Rechnung getragen werden kann und gegebenenfalls auch Rechnung zu tragen ist (vgl. BSG, Urteil vom 22.06.1994 - 6 RKa 46/93 - SozR 3-2500 § 116 Nr. 10 S. 56; Urteil vom 25.11.1998 - B 6 KA 81/97 R - SozR 3-2500 § 97 Nr. 2 S. 7).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 3 KA 290/03

    Ermächtigung des Krankenhausarztes zur Teilnahme an der vertragsärztlichen

    Dies widerspricht dem von der ständigen BSG-Rechtsprechung vorgegebenen Grundsatz, wonach nur der Bedarf in der jeweiligen Gruppe der Gebietsärzte maßgeblich ist (vgl. z.B. BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 10); denn nach der insoweit maßgeblichen Weiterbildungsordnung (WBO) der Ärztekammer Niedersachsen (in Kraft seit dem 1. Oktober 1997) bilden die Phoniater und Pädaudiologen eine eigene Arztgruppe (vgl. dort Abschnitt IV Nr. 32).

    Denn von dem Grundsatz, dass der Bedarfsermittlung für eine beantragte Ermächtigung der jeweilige regionalen Planungsbereich zu Grunde zu legen ist (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 10), sind im Einzelfall Ausnahmen möglich, etwa wenn besondere geografische Verhältnisse die zusätzliche Berücksichtigung eines benachbarten Planungsbereichs nahelegen (BSG SozR 3-2500 § 97 Nr. 2).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 3 KA 253/02

    Voraussetzungen für die Ermächtigung eines Krankenhausarztes zur Durchführung von

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 98/08

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 25/98 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - leitender Krankenhausarzt -

  • SG Marburg, 01.07.2009 - S 12 KA 225/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines hochspezialisierten

  • BSG, 20.04.1998 - B 6 KA 36/97 B

    Rechtmäßigkeit der Ermächtigung eines Kinderarztes / Chefarzt eines

  • SG Marburg, 31.03.2006 - S 12 KA 341/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Ermittlung der Bedarfssituation -

  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 32/00 R
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1998 - L 11 KA 94/98

    Änderung der Zulassung zur Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung in eine

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2012 - L 11 KA 50/10
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.1996 - L 5 Ka 2261/94
  • SG Marburg, 23.02.2011 - S 12 KA 435/10

    Vertragsärztliche Versorgung - Ausgestaltung eines sogenannten Facharztfilters

  • SG Marburg, 14.11.2008 - S 12 KA 614/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulässigkeit des Antrags auf einstweiligen

  • SG Marburg, 20.12.2007 - S 12 KA 523/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - angiologische Leistungen -

  • SG Marburg, 08.02.2006 - S 12 KA 21/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Ablehnung der Ermächtigung eines Krankenhausarztes

  • BSG, 30.11.1994 - 6 BKa 27/93

    Beschwerde eines Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • SG Marburg, 12.08.2009 - S 12 KA 428/09

    Vertragsärztliche Zulassungssache - Zeitpunkt für Antrag auf Erlass einer

  • SG Marburg, 20.12.2007 - S 12 KA 521/07

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer durch den Zulassungsausschuss

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.1997 - L 11 Ka 139/96

    Vertragsärztliche Versorgung bei Hausgeburten; Antrag auf Erteilung einer

  • SG Berlin, 04.04.2012 - S 71 KA 301/10

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung zur Teilnahme an der

  • SG Aachen, 15.12.2005 - S 7 KA 8/05

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BSG, 11.03.1998 - 6 KA 25/98
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