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   BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 78/95   

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https://dejure.org/1996,4125
BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 78/95 (https://dejure.org/1996,4125)
BSG, Entscheidung vom 13.11.1996 - 6 RKa 78/95 (https://dejure.org/1996,4125)
BSG, Entscheidung vom 13. November 1996 - 6 RKa 78/95 (https://dejure.org/1996,4125)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines niedergelassenen Arztes für Chirurgie auf Erstattung der auf Kassenpatienten entfallenden anteiligen Kosten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes; Bezifferung des finanziellen Aufwandes für die Vorhaltung eines ärztlichen Bereitschaftsdienstes; Begriff des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 20.12.1983 - 6 RKa 19/82

    Honorar - Kassenarzt - Vertragsarzt - Honoraranspruch des Vertragsarztes -

    Auszug aus BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 78/95
    Wie der Senat bereits entschieden hat, regelt diese Vorschrift nur die Verzinsung von Sozialleistungen iS des § 11 SGB I, zu denen Honoraransprüche der Kassen- und Vertragsärzte nicht gehören (Urteil vom 20. Dezember 1983 in BSGE 56, 116 = SozR 1200 § 44 Nr. 10).

    Eine solche Regelung existiert für kassenärztliche (vertragsärztliche) Honorarforderungen nicht, so daß offenbleiben kann, zu welchem Zeitpunkt der konkrete Honoraranspruch des Klägers fällig geworden ist (zu diesem Gesichtspunkt vgl Urteil des Senats vom 20. Dezember 1983 in BSGE 56, 116, 118 ff = SozR 1200 § 44 Nr. 10 S 34 ff).

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 2/95

    Erweiterung der Zulassung eines Heilmittelerbringers, Höhe des

    Auszug aus BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 78/95
    Ein Zinsanspruch besteht deshalb nur, soweit er im Einzelfall im SGB selbst oder in einer spezialgesetzlichen Regelung ausdrücklich vorgesehen ist (vgl BSG SozR 1300 § 61 Nr. 1 mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen; zur Abgrenzung von privatrechtlichen Ansprüchen: BSG SozR 3-2500 § 124 Nr. 3).
  • BSG, 15.05.1991 - 6 RKa 26/89

    Angemessene Vergütung von belegärztlichem Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 78/95
    Nachdem die Beklagte einen entsprechenden Antrag zunächst abgelehnt und das Sozialgericht (SG) die dagegen gerichtete Klage abgewiesen hatte, hat der erkennende Senat auf die Sprungrevision des Klägers für das im Revisionsverfahren noch streitige Quartal I/1987 einen Vergütungsanspruch dem Grunde nach bejaht (Urteil vom 15. Mai 1991 - 6 RKa 26/89 -, veröffentlicht in USK 91188 = ArztuR 1992, Nr. 12 S 15).
  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 6/95

    Bewertung endoskopischer Untersuchungen der Verdauungsorgane im Einheitlichen

    Auszug aus BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 78/95
    Ausgehend von dem Grundsatz, daß das Gesetz kein subjektives Recht des einzelnen Vertragsarztes auf ein bestimmtes, als angemessen bewertetes Honorar für die einzelne Leistung oder die ärztliche Tätigkeit als Ganzes begründet, ist es den Gerichten danach grundsätzlich verwehrt, eine im EBM oder in ergänzenden vertraglichen Bestimmungen vorgenommene Leistungsbewertung als rechtswidrig zu beanstanden, weil sie den eigenen, abweichenden Vorstellungen von der Wertigkeit der Leistung und der Angemessenheit der Vergütung nicht entspricht (dazu zuletzt: Urteil vom 7. Februar 1996 - 6 RKa 6/95 - = SozR 3-5533 Nr. 763 Nr. 1).
  • BVerwG, 12.03.1987 - 3 C 14.86

    Krankenhaus - Privatklinik - Belegarzt

    Auszug aus BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 78/95
    Unter der Geltung der am 31. Dezember 1985 außer Kraft getretenen BPflV vom 25. April 1973 (BGBl I S 333) war streitig gewesen, ob die Sicherstellung eines Bereitschaftsdienstes für die Belegpatienten überhaupt zu den "Leistungen des Belegarztes" oder nicht vielmehr zu den allgemeinen Aufgaben des Krankenhauses gehört und damit kostenmäßig über den sog kleinen Pflegesatz abzugelten ist (vgl dazu einerseits Urteil des VG Schleswig-Holstein vom 11. Oktober 1983 in MedR 1985, 134 mit Anmerkung Narr, andererseits Urteil des OVG Lüneburg vom 30. August 1985 in MedR 1986, 211 mit Anmerkung Hess und sodann Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 1987 - 3 C 14.86 - in Buchholz 451.74 § 17 KHG Nr. 11).
  • BSG, 17.03.1970 - 9 RV 328/68

    Rechtliche Beurteilung bei Schädigungsfolgen

    Auszug aus BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 78/95
    Denn die dort für den Fall der Zurückverweisung vorgeschriebene Bindung an die rechtliche Beurteilung des BSG beschränkt sich auf die der Aufhebung zugrunde liegenden Rechtsausführungen und erstreckt sich nicht auf bloße Hinweise zum weiteren Verfahren (BSGE 31, 74, 75 = SozR Nr. 13 zu § 170 SGG).
  • BSG, 11.03.1987 - 8 RK 43/85

    Krankenhausträger - Kostenübernahmeanspruch - Verzugs-oder Prozesszinsen -

    Auszug aus BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 78/95
    Ein Zinsanspruch besteht deshalb nur, soweit er im Einzelfall im SGB selbst oder in einer spezialgesetzlichen Regelung ausdrücklich vorgesehen ist (vgl BSG SozR 1300 § 61 Nr. 1 mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen; zur Abgrenzung von privatrechtlichen Ansprüchen: BSG SozR 3-2500 § 124 Nr. 3).
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