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   BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 97/96   

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https://dejure.org/1997,1192
BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 97/96 (https://dejure.org/1997,1192)
BSG, Entscheidung vom 17.09.1997 - 6 RKa 97/96 (https://dejure.org/1997,1192)
BSG, Entscheidung vom 17. September 1997 - 6 RKa 97/96 (https://dejure.org/1997,1192)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kassenärztliche Vereinigung - Arzt - Vertragsarzt - Radiologe - Radiologie - Genehmigung - Abrechnung - Kernspintomograph - Weiterbildung - Qualifikation - Facharzt - Verfahrensfehler - Mündliche Verhandlung - Anhörung

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörung vor Zurückweisung der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 408 (Ls.)
  • NZS 1998, 304
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Verzicht auf zweite Anhörungsmitteilung

    Auszug aus BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 97/96
    Das Berufungsgericht kann in einer solchen Situation von einer erneuten Anhörungsmitteilung allenfalls dann verfahrensfehlerfrei absehen, wenn der Berufungskläger selbst erkennbar keinen Wert auf eine mündliche Verhandlung legt (vgl BVerwG, Beschluß vom 28. August 1995 = NVwZ-RR 1996, 477) oder sein Vorbringen nicht den Anforderungen entspricht, die erfüllt sein müssen, damit das Tatsachengericht gehalten ist, durch weitere Ermittlungen bzw eine Vorabentscheidung über die Durchführung der beantragten Beweisaufnahme darauf einzugehen (vgl BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1983 - Buchholz 312 Entlastungsgesetz Nr. 32 S 22 f).
  • BSG, 10.11.2022 - B 1 KR 21/21 R

    Versorgung mit Cannabisblüten gemäß dem SGB V Fehlerhafte Besetzung des Gerichts

    Zur Wahrung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) ist § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG zugunsten der Beteiligten verfassungskonform weit auszulegen, weil die Anhörungsmitteilung die ansonsten durch die mündliche Verhandlung ermöglichte umfassende Anhörung der Beteiligten adäquat kompensieren soll (stRspr; vgl BSG vom 26.5.2020 - B 2 U 25/20 B - juris RdNr 6 mwN; BSG vom 17.9.1997 - 6 RKa 97/96 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 4 S 11 f mwN).

    Unerheblich ist insbesondere Vorbringen, das nicht den Anforderungen entspricht, die erfüllt sein müssen, damit das Tatsachengericht gehalten ist, durch weitere Ermittlungen bzw eine Vorabentscheidung über die Durchführung der beantragten Beweisaufnahme darauf einzugehen (offengelassen von BSG vom 17.9.1997 - 6 RKa 97/96 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 4 S 13).

  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 63/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Die Anhörungspflicht nach § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG ist Ausdruck des verfassungsrechtlichen Gebots des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) , das bei Anwendung des vereinfachten Verfahrens im Berufungsrechtszug nicht verkürzt werden darf (vgl Senatsbeschluss vom 29.8.2006 - SozR 4-1500 § 153 Nr. 5 RdNr 5; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 4 S 11 f mwN).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist eine erneute Anhörung gemäß § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG erforderlich, wenn sich nach der ersten Anhörungsmitteilung die Prozesssituation entscheidungserheblich ändert (vgl zB Senatsbeschluss vom 15.7.2009 - B 13 RS 46/09 B - Juris RdNr 9; Senatsurteil vom 17.8.2000 - B 13 RJ 69/99 R - Juris RdNr 16 mwN; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 4 S 12; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 153 RdNr 20).

  • BSG, 12.02.2009 - B 5 R 386/07 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Bei dieser Verfahrenslage war das LSG nicht gehalten, durch weitere Ermittlungen bzw eine Vorabentscheidung über die Durchführung der beantragten Beweisaufnahme auf das Vorbringen des Klägers im Wege einer zweiten Anhörung einzugehen (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 4 S 13 mwN).
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