Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2017 - 6 S 1.17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 3 Nr 1c IFG, § 123 Abs 1 VwGO
Presserechtlicher Auskunftsanspruch betreffend Hintergrundgespräche des Bundeskanzleramts - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 3 Nr 1c IFG, § 123 Abs 1 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO
Presse; Auskunftsanpruch; verfassungsunmittelbar; Bundeskanzlerin; Bundeskanzleramt; Gespräche; Hintergrundgespräche; Datum; Veranstaltungsort; Teilnehmer; Themen; Medienvertreter; Informationen; vorhandene -; Einzelauskünfte; Belange innerer Sicherheit; Kernbereich ... - aufrecht.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Keine Auskünfte über Hintergrundgespräche der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes im Eilverfahren
- lto.de (Kurzinformation)
Treffen von Kanzlerin und Journalisten: Keine Auskunft über Hintergrundgespräche im Eilverfahren
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Auskünfte über Hintergrundgespräche der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes im Eilverfahren
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Auskunftspflicht über Hintergrundgespräche des Bundeskanzleramtes
Verfahrensgang
- VG Berlin, 22.12.2016 - 27 L 369.16
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2017 - 6 S 1.17
Papierfundstellen
- afp 2017, 334
Wird zitiert von ... (9)
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 6 S 9.17
Zu presserechtlichen Auskunftsansprüchen eines Journalisten gegen das …
Soweit die Beschwerde sich in dem Zusammenhang auf die Feststellung des Senats (vgl. Beschluss vom 8. März 2017 - OVG 6 S 1.17 -, juris Rn. 16) bezieht, der Inhalt einer von der Antragsgegnerin zu erteilenden Auskunft müsse vollständig und richtig sein, besagt diese Feststellung nicht, die Antragsgegnerin sei schon wegen der - immer gegebenen - Möglichkeit, dass ihr in der Vergangenheit weitere, nicht mehr rekonstruierbare Informationen zugegangen sind, zur Verweigerung jeglicher Auskunft berechtigt. - VG Berlin, 13.11.2020 - 27 K 34.17
Bundeskanzleramt muss Auskunft zu Hintergrundgesprächen geben
Nachdem das Verwaltungsgericht seinem Auskunftsantrag mit Beschluss vom 22. Dezember 2016 - VG 27 L 369.16 -überwiegend stattgegeben hatte, wies ihn das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Beschwerdeverfahren mit Beschluss vom 8. März 2017 - OVG 6 S 1.17 - insgesamt zurück. - VG Berlin, 23.06.2017 - 27 L 295.17
Bundeskanzleramt muss Liste zu Abendessen veröffentlichen
Ein solcher Nachteil ist in Fällen rundfunkrechtlicher Auskunftsansprüche anzunehmen, wenn für die begehrte Auskunft ein gesteigertes öffentliches Interesse vorliegt sowie ein starker Gegenwartsbezug besteht (vgl. zum presserechtlichen Auskunftsanspruch BVerwG…, Beschluss vom 22. September 2015 - 6 VR 2.15 - zit. nach juris, Rn. 22 m.w.N., s.a. BVerfG…, Beschluss vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 - zit. nach juris, Rn. 25 ff. sowie jüngst OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. März 2017 - OVG 6 S 1.17 - zit. nach juris, Rn. 24 f.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2022 - 6 B 1.21
Presserechtlicher Auskunftsanspruch - Bundeskanzleramt - Hintergrundgespräche - …
Nachdem das Verwaltungsgericht dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Beschluss vom 22. Dezember 2016 - VG 27 L 369.16 - überwiegend stattgegeben hatte, wies ihn der erkennende Senat auf die von der Beklagten eingelegte Beschwerde mit Beschluss vom 8. März 2017 - OVG 6 S 1.17 - insgesamt zurück und führte zur Begründung aus, der Antragsteller habe weder einen Anordnungsanspruch noch einen Anordnungsgrund glaubhaft gemacht.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Streitakte, die Akte des vorangegangenen Eilrechtsschutzverfahrens (OVG 6 S 1.17) und auf die eingereichten Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.
- VG Berlin, 27.01.2022 - 4 L 111.22
Bundeswirtschaftsministerium lässt Frist verstreichen: Globalwafers darf …
Für den Fall der Vorwegnahme der Hauptsache müssen die unzumutbaren Nachteile über die mit dem Zeitverlust allein einhergehenden Belastungen hinausgehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2018 - OVG 6 S 13.18 - und vom 8. März 2017 - OVG 6 S 1.17 - jeweils juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 6 S 12.17
(Kein) Anordnungsgrund zur Erlangung von Informationen über den Zeitpunkt der …
Sind hiernach die Erwägungen des Verwaltungsgerichts durch das Beschwerdevorbringen hinreichend erschüttert, so obliegt es dem Antragsteller, näher dazu vorzutragen, warum er für eine jetzige Berichterstattungsabsicht sogleich Auskunft benötigt und warum eine Berichterstattung ohne die Auskunft in nicht hinzunehmender Weise erschwert wird (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 -, juris Rn. 31; Senatsbeschluss vom 8. März 2017 - OVG 6 S 1.17 -, juris, Rn. 25).Vielmehr würde die von ihm begehrte Auskunftserteilung die Hauptsache vorwegnehmen (vgl. insoweit BVerfG…, Beschluss vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 -, juris Rn. 31; Senatsbeschluss vom 8. März 2017 - OVG 6 S 1.17 -, juris, Rn. 27).
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2022 - 6 S 40.21
Presserechtlicher Auskunftsanspruch; Verdacht der unbefugten Weitergabe eines …
Die Schwelle zur Sachverhaltsermittlung ist ferner dann überschritten, wenn nicht lediglich die Offenlegung tatsächlich vorhandener Informationen, sei es durch Auskünfte aus den Akten oder durch Abfrage präsenten Wissens der zuständigen Mitarbeiter, gefordert wird, sondern die in der Auskunftsbitte erfragten Umstände erst durch Untersuchungen generiert werden müssen (BVerwG…, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2/12 -, BVerwGE 146, 56 ff. Rn. 30: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. März 2017 - OVG 6 S 1.17 - juris Rn. 11). - OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 6 S 13.18
Presserechtlicher Auskunftsanspruch über zum Bundeskanzleramt gehörende Akten
Vielmehr würde die von ihm begehrte Auskunftserteilung die Hauptsache vorwegnehmen (vgl. insoweit BVerfG…, Beschluss vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 -, juris Rn. 31; Senatsbeschlüsse vom 8. März 2017 - OVG 6 S 1.17 -, juris, Rn. 27, …und vom 3. August 2017, a.a.O. Rn. 17). - VG Berlin, 21.06.2022 - 27 L 68.22
Muss man das Internet ausdrucken, um Presse zu sein?
Denn mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Gesetzgebungskompetenz für die Regelung presserechtlicher Auskunftsansprüche gegenüber Bundesbehörden (…vgl. BVerwG, Urteile vom 8. Juli 2021 - 6 A 10.20 -, juris Rn. 18, …und vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 -, juris Rn. 18 f., …sowie Beschlüsse vom 23. März 2021 - 6 VR 1.21 -, juris Rn. 16, …und vom 20. September 2015 - 6 VR 2.15 -, juris Rn. 11 [jeweils betreffend Auskunftsansprüche gegenüber dem Bundesnachrichtendienst];… Urteil vom 16. März 2016 - 6 C 65.14 -, juris Rn. 14 [betreffend Auskunftsanspruch gegenüber der Verwaltung des Deutschen Bundestages]), der sich der für das Presserecht zuständige Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg angeschlossen hat (vgl. Beschluss vom 8. März 2017 - 6 S 1.17 -, juris Rn. 9 m.w.N. [betreffend Auskunftsanspruch gegenüber dem Bundeskanzleramt]), bestehen erhebliche Zweifel an der Anwendbarkeit der landesgesetzlichen Rechtsgrundlage der §§ 5, 18 Abs. 2 und 4 MStV für Auskunftsansprüche gegenüber der Antragsgegnerin (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 8. September 2017 - OVG 11 S 49.17 -, juris Rn. 15).