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   LG Zwickau, 25.04.2014 - 6 S 103/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,19442
LG Zwickau, 25.04.2014 - 6 S 103/13 (https://dejure.org/2014,19442)
LG Zwickau, Entscheidung vom 25.04.2014 - 6 S 103/13 (https://dejure.org/2014,19442)
LG Zwickau, Entscheidung vom 25. April 2014 - 6 S 103/13 (https://dejure.org/2014,19442)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gericht urteilt zu den erforderlichen Sachverständigenkosten nach unverschuldetem Unfall und bestätigt insoweit die Verurteilung der LVM-Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus LG Zwickau, 25.04.2014 - 6 S 103/13
    Auf die Entscheidung des BGH vom 11.02.2014, Az: VI ZR 225/13, wurde hingewiesen.

    Ergänzend ist auszuführen, dass sich am Ergebnis durch die zwischenzeitlich veröffentliche Entscheidung des BGH, vom 11.02.2014, Az: VI ZR 225/13- zitiert nach juris, nichts ändert.

    Zu einer Recherche nach einem Sachverständigen mit einem günstigeren Angebot war der Geschädigte gegenüber der Beklagten ebensowenig verpflichtet wie ihm das Ergebnis der Umfrage bei den Mitgliedern des Sachverständigen Verbandes über die Höhe der üblichen Honorare bekannt sein musste (so auch BGH, Urteil vom 11.02.2014, Az: VI ZR 225/13 zitiert nach juris).

  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 471/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

    Auszug aus LG Zwickau, 25.04.2014 - 6 S 103/13
    In der Entscheidung vom 15.10.2013, Az: VI ZR 471/12, zitiert nach juris Rn. 28, hat der BGH ausgeführt, dass wenn der Geschädigte mit dem Sachverständigen keine bestimmte Vergütung vereinbart hatte, nur die übliche Vergütung gemäß § 632 Abs. 2 BGB, ersatzweise eine im Rahmen ergänzender Vertragsauslegung ermittelte angemessene oder jedenfalls eine der Billigkeit im Sinne des § 315 Abs. 3 BGB entsprechende Vergütung verlangt werden kann, die dann den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag bestimmt.
  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 258/89

    Annahme eines Abfindungsangebots durch Einreichung eines Schecks

    Auszug aus LG Zwickau, 25.04.2014 - 6 S 103/13
    Die Gefahr des Abschlusses eines Vergleichsvertrages durch Einlösung des Schecks, die der Kläger befürchtet, besteht objektiv nicht, weil mit der Hingabe des Schecks eben kein ausdrückliches Vergleichsangebot verknüpft war (vgl. BGH, Urteil vom 28.03.1990, Az: VIII ZR 258/89- - zitiert nach juris RN 12 ff), sondern der Hinweis auf die eigene Rechtsauffassung, nicht mehr zu schulden.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 6 S 1426/14

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer glücksspielrechtlichen

    Mit Beschluss vom 23.04.2013 (6 S 103/13) ordnete der Senat unter Änderung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 03.09.2010 und vom 16.11.2011 sowie der Beschlüsse des Senats vom 09.03.2011 und vom 29.12.2011 die aufschiebende Wirkung der Klage ab dem 01.07.2012 an.

    Dem Senat liegen die Verwaltungsakten des Regierungspräsidiums Karlsruhe (1 Heft), die Akten des Verwaltungsgerichts im Ausgangsverfahren sowie in den Verfahren 3 K 521/10 und 3 K 2934/11, ferner die Akten der Verfahren 6 S 2255/10, 6 S 3329/11 und 6 S 103/13 vor.

    Dass die Klägerin nicht am Konzessionsverfahren für Sportwetten teilgenommen hat, hat sie in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat nachvollziehbar damit erklärt, mit Blick auf die im Konzessionsverfahren eingeschaltete Anwaltskanzlei von einer Teilnahme abgesehen zu haben (anders wohl noch der Vortrag im Verfahren 6 S 103/13).

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