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   VGH Baden-Württemberg, 14.05.1990 - 6 S 1132/88   

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https://dejure.org/1990,4623
VGH Baden-Württemberg, 14.05.1990 - 6 S 1132/88 (https://dejure.org/1990,4623)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.05.1990 - 6 S 1132/88 (https://dejure.org/1990,4623)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Mai 1990 - 6 S 1132/88 (https://dejure.org/1990,4623)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sozialleistungen (Pflegegeld) - Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen - Ermessen - Aufrechnung des Erstattungsanspruchs gegen Ansprüche auf laufende Sozialleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 41, 234 (Ls.)
  • VBlBW 1991, 31
  • DÖV 1990, 892
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 10.00

    Erstattungsanspruch nach § 50 Abs. 2 SGB X; -, entsprechende Anwendung der §§ 45,

    Der Auffassung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 14. Mai 1990, DÖV 1990, 892), wonach die Bestimmung des § 50 Abs. 2 SGB X kein Ermessen eröffne, vermöge der Senat sich nicht anzuschließen.
  • LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AL 163/05

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes - Vertrauensschutz

    Beispiele aus der Rechtsprechung: Einem Leistungsempfänger, der die Differenz zwischen 360 DM bewilligter und 560 DM ausgezahlter Sozialhilfe nicht erkannte, wurde vorgeworfen, dass er vor der Tatsache der Überzahlung gleichsam "die Augen verschlossen" habe (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 14.05.1990 - 6 S 1132/88).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.08.2017 - 4 L 219/16

    Kindertageseinrichtung; Rückforderung überzahlter Betriebskostenabschläge;

    Auch bezieht sich die Pflicht zur Ermessensausübung im Gegensatz zur Auffassung der Beklagten (so aber im Ergebnis auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14. Mai 1990 - 6 S 1132/88 -, zit. nach JURIS) nicht lediglich auf die Fälle, in denen der Rückforderung Gründe des Vertrauensschutzes entgegenstehen.
  • VG Berlin, 27.08.2013 - 21 K 464.11

    Rückforderung nach § 50 Abs. 2 SGB X; Unwirksamkeit eines

    § 50 Abs. 2 SGB X dürfte schon kein Ermessen eröffnen (hierzu ausführlich Urteil der Kammer vom 23. November 2006 - 21 A 391.05 - Juris Rdnr. 18; ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 14. Mai 1990 - 6 S 1132/88 - Juris Rndr.
  • LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AL 786/03

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung für die Vergangenheit -

    Danach durfte die Klägerin vor den augenfällig rechtsfehlerhaften Überzahlungen nicht die Augen verschließen (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 14. Mai 1990 - 6 S 1132/88), als sie die Arbeitslosengeldgutschriften auf ihrem Girokonto (am 28. April 2000 1.090,20 DM; am 31. Mai 2000 1.126,54 DM; am 30. Juni 2000 1.090,20 DM; am 31. Juli 2000 1.117,95 DM + 19, 89 DM), die mit "Zahlungseingang ARBAMT K. [Monat] 2000" verständlich gekennzeichnet sind, aus Anlass von Barabhebungen am Geldautomat und nach der Entnahme von Kontoauszügen am Kontoauszugsdrucker zur Kenntnis nahm.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2013 - 6 M 28.13

    Verweisung auf §§ 45 und 48 SGB 10 im Wohngeldrecht

    Es bezieht sich insoweit auf Urteile des VG Berlin vom 23. November 2006 - VG 21 A 391.05 - (Rn. 18 bei juris) sowie des VGH Mannheim vom 14. Mai 1990 - 6 S 1132/88 - (Rn. 19 bei juris).
  • VG Berlin, 30.11.2021 - 21 K 1008.18

    Wohngeld: Neuberechnung bei Änderung der Verhältnisse vor Erlass des

    § 50 Abs. 2 SGB X eröffnet ebenfalls kein Ermessen (hierzu ausführlich Urteil der Kammer vom 23. November 2006 - 21 A 391.05 - juris Rn. 18; ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 14. Mai 1990 - 6 S 1132/88 - juris Rn. 19), jedenfalls nicht für den Regelfall (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 22. November 2001 - 5 C 10.00 - juris Rn. 10).
  • VG Minden, 25.02.2011 - 6 K 2631/10

    Auswirkungen eines dem Wohngeldamt nicht mitgeteilten Umzugs in eine teurere

    Ob Gleiches für die Rückforderung ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbrachter Leistungen gilt, weil die in § 50 Abs. 2 Satz 2 SGB X angeordnete entsprechende Geltung von §§ 45 und 48 SGB X nicht auf die dort jeweils auf der Tatbestandsseite angesiedelte Vertrauensschutzprüfung beschränkt bleibt, so VGH BW, Urteil vom 14.5.1990 - 6 S 1132/88 -, Juris, Rn. 19; VG Berlin, Urteil vom 23.11.2006 - 21 A 391.05 -, a.a.O., Rn. 18, sondern auch die Rechtsfolgenseite einbezieht, auf der im Rahmen von § 45 SGB X stets und im Rahmen von § 48 SGB X in atypischen Fällen Ermessen vorgesehen ist, so - für § 50 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 45 SGB X - das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung seit dem Urteil vom 18.8.1983 - 11 RZLw 1/82 -, SozR 1300 § 50 Nr. 3 = Juris, Rn. 10. Ebenso VG Minden, Urteil vom 17.08.2009 - 12 K 1258/08 -, a.a.O., Rn. 23 ff.; Schütze, a.a.O., § 50 Rn. 25. Offengelassen von BVerwG, Urteil vom 22.11.2001 - 5 C 10.00 -, a.a.O., Rn. 9, kann hier offen bleiben.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1991 - 6 S 2047/90

    Aufrechnungserklärungen bzw Verrechnungserklärungen einer Behörde sind keine

    Auf die -- vom BVerwG im Urteil vom 19.06.1980 (Buchholz 436.0 § 4 BSHG Nr. 1) nicht entschiedene -- Frage, ob eine Aufrechnung gegen Sozialhilfeansprüche nicht schon deshalb unzulässig ist, weil diese gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 BSHG stets unpfändbar sind, also auf die Frage des Vorrangs der Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes gegenüber denen des Sozialgesetzbuchs (§ 37 SGB I), kommt es deshalb hier nicht mehr an (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 14.05.1990 -- 6 S 1132/88 -- = VBlBW 1991, 31 zu § 51 Abs. 2 SGB I).
  • VG Minden, 01.04.2011 - 6 K 2958/10

    Zu Unrecht erfolgte Wohngeldleistungen sind nach dem Sozialgesetzbuch zu

    Ob Gleiches für die Rückforderung ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbrachter Leistungen gilt, weil die in § 50 Abs. 2 Satz 2 SGB X angeordnete entsprechende Geltung von §§ 45 und 48 SGB X nicht auf die dort jeweils auf der Tatbestandsseite angesiedelte Vertrauensschutzprüfung beschränkt bleibt, so VGH BW, Urteil vom 14.5.1990 - 6 S 1132/88 -, Juris, Rn. 19; VG Berlin, Urteil vom 23.11.2006 - 21 A 391.05 -, ZMR 2007, 497 = Juris, Rn. 18, sondern auch die Rechtsfolgenseite einbezieht, auf der im Rahmen von § 45 SGB X stets und im Rahmen von § 48 SGB X in atypischen Fällen Ermessen vorgesehen ist, so - für § 50 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 45 SGB X - das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung seit dem Urteil vom 18.8.1983 - 11 RZLw 1/82 -, SozR 1300 § 50 Nr. 3 = Juris, Rn. 10. Ebenso VG Minden, Urteil vom 17.08.2009 - 12 K 1258/08 -, a.a.O., Rn. 23 ff.; Schütze, a.a.O., § 50 Rn. 25. Offengelassen von BVerwG, Urteil vom 22.11.2001 - 5 C 10.00 -, a.a.O., Rn. 9, kann hier offen bleiben.
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