Rechtsprechung
LG Hannover, 25.06.2008 - 6 S 13/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 249 Abs. 2 S. 1 BGB; § 254 Abs. 2 S. 1 BGB
Nachweis der Erforderlichkeit von Reparaturarbeiten i.S.d. Schadensrechts; Schadensminderungspflicht eines Geschädigten; Ersatzbeschaffung unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit; Regulierung von Verkehrsunfallschäden an einem Fahrzeug - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachweis der Erforderlichkeit von Reparaturarbeiten i.S.d. Schadensrechts; Schadensminderungspflicht eines Geschädigten; Ersatzbeschaffung unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit; Regulierung von Verkehrsunfallschäden an einem Fahrzeug
- kfz-expert.de
Unzulässigkeit des Verweises auf günstigere Sätze außerhalb der Marke
- captain-huk.de
Stundenverrechnungssätze markengebundener Fachwerkstatt bei fiktiver Schadensabrechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Stundenverrechnungssatz - Kein Verweis auf günstigere Sätze außerhalb der Marke
Verfahrensgang
- AG Hannover, 07.02.2008 - 563 C 14485/07
- LG Hannover, 25.06.2008 - 6 S 13/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02
Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten
Auszug aus LG Hannover, 25.06.2008 - 6 S 13/08
Auch hierbei soll dem Geschädigten bei voller Haftung des Schädigers ein möglichst vollständiger Schadensausgleich zukommen (BGH, VI ZR 398/02, Urteil vom 29.04.2003).Gegenteiliges folgt auch nicht aus dem sog. "Porsche-Urteil" des BGH (Az. VI ZR 398/02, Urteil vom 29.04.2003).
- BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04
Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf
Auszug aus LG Hannover, 25.06.2008 - 6 S 13/08
Nach der sog. subjektbezogenen Schadensbetrachtung muss der Geschädigte bei der Schadensbehebung im Rahmen des ihm Zumutbaren und unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten den wirtschaftlichsten Weg wählen (BGH, VI ZR 132/04, Urteil vom 12.07.2005).Hierfür muss die Versicherung den Nachweis eines bindenden Angebots entweder eines Interessenten aus dem örtlichen Umfeld des Geschädigten oder eines überregionalen Interessenten mit gleichzeitigem bindendem Angebot der kostenlosen Abholung von dem Geschädigten beibringen (BGH, VI ZR 219/98, Urteil vom 30.11.1999; VI ZR 132/04, Urteil vom 12.07.2005; VI ZR 217/06, Urteil vom 10.07.2007; OLG Düsseldorf, 1 U 267/06, Urteil vom 15.10.2007).
- BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98
Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden
Auszug aus LG Hannover, 25.06.2008 - 6 S 13/08
Hierfür muss die Versicherung den Nachweis eines bindenden Angebots entweder eines Interessenten aus dem örtlichen Umfeld des Geschädigten oder eines überregionalen Interessenten mit gleichzeitigem bindendem Angebot der kostenlosen Abholung von dem Geschädigten beibringen (BGH, VI ZR 219/98, Urteil vom 30.11.1999; VI ZR 132/04, Urteil vom 12.07.2005; VI ZR 217/06, Urteil vom 10.07.2007; OLG Düsseldorf, 1 U 267/06, Urteil vom 15.10.2007). - OLG Düsseldorf, 15.10.2007 - 1 U 267/06
Wirtschaftlicher Totalschaden: Keine generelle Unbeachtlichkeit von …
Auszug aus LG Hannover, 25.06.2008 - 6 S 13/08
Hierfür muss die Versicherung den Nachweis eines bindenden Angebots entweder eines Interessenten aus dem örtlichen Umfeld des Geschädigten oder eines überregionalen Interessenten mit gleichzeitigem bindendem Angebot der kostenlosen Abholung von dem Geschädigten beibringen (BGH, VI ZR 219/98, Urteil vom 30.11.1999; VI ZR 132/04, Urteil vom 12.07.2005; VI ZR 217/06, Urteil vom 10.07.2007; OLG Düsseldorf, 1 U 267/06, Urteil vom 15.10.2007). - BGH, 10.07.2007 - VI ZR 217/06
Schadensberechnung bei Teil-Reparatur eines unfallbeschädigten Fahrzeugs im …
Auszug aus LG Hannover, 25.06.2008 - 6 S 13/08
Hierfür muss die Versicherung den Nachweis eines bindenden Angebots entweder eines Interessenten aus dem örtlichen Umfeld des Geschädigten oder eines überregionalen Interessenten mit gleichzeitigem bindendem Angebot der kostenlosen Abholung von dem Geschädigten beibringen (BGH, VI ZR 219/98, Urteil vom 30.11.1999; VI ZR 132/04, Urteil vom 12.07.2005; VI ZR 217/06, Urteil vom 10.07.2007; OLG Düsseldorf, 1 U 267/06, Urteil vom 15.10.2007).