Weitere Entscheidung unten: LG Hannover, 01.07.2010

Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 04.03.2011 - 6 S 13/10   

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https://dejure.org/2011,11213
LG Karlsruhe, 04.03.2011 - 6 S 13/10 (https://dejure.org/2011,11213)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.03.2011 - 6 S 13/10 (https://dejure.org/2011,11213)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. März 2011 - 6 S 13/10 (https://dejure.org/2011,11213)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wirksamkeit von § 41 Abs. 4 VBLS

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ruhensregelungen in der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes sind mit höherrangigem Recht vereinbar; Vereinbarkeit der Ruhensregelungen in der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes mit höherrangigem Recht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBLS § 41 Abs. 4
    Ruhensregelungen in der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes sind mit höherrangigem Recht vereinbar; Vereinbarkeit der Ruhensregelungen in der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes mit höherrangigem Recht

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einbehaltene Betriebsrente im öffentlichen Dienst

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 09.05.2007 - 1 BvR 1700/02

    Nichtannahme einer teils unzulässigen, teils unbegründeten Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.03.2011 - 6 S 13/10
    Für diesen Erwerb bildet Art. 14 GG keine Anspruchsgrundlage (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09.05.2007 - 1 BvR 1700/02).

    Die Rechtsprechung des BVerfG zum Recht der gesetzlichen Rentenversicherung gibt keinen Anlass, für den Bereich der betrieblichen Altersversorgung von den dargestellten Grundsätzen abzurücken (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09.05.2007 - 1 BvR 1700/02).

  • OLG Karlsruhe, 06.05.2008 - 12 U 103/07

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Anspruch eines rentenfernen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.03.2011 - 6 S 13/10
    Ein Eingriff läge aber auch dann nicht vor, wenn nicht nur Ansprüche auf (Mindest-) Versorgungsrenten in den Eigentumsschutz aus Art. 14 Abs. 1 GG einbezogen wären, sondern auch die entsprechenden Rentenanwartschaften als wesengleiches Minus (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.05.2008 - 12 U 103/07).

    Auch das OLG Karlsruhe (Urteil vom 06.05.2008 - 12 U 103/07) geht davon aus, dass es in der Gestaltungsmacht der Beklagten und der ihr vorgelagerten Tarifvertragsparteien liegt, einen Betriebsrentenanspruch für wenige Monate, während derer dem Versicherten Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird, das ihm endgültig verbleibt und ihm auch nicht auf seine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet wird, teilweise oder gänzlich zum Ruhen zu bringen.

  • BGH, 25.11.2009 - IV ZR 340/07

    Zulassunge einer Revision; Grundsätzliche Bedeutung einer Frage über die

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.03.2011 - 6 S 13/10
    Wie weit der Schutz der Eigentumsgarantie reicht, hängt nämlich vom Inhalt der die Versorgung bestimmenden privatrechtlichen Vereinbarungen ab (vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.2009 - IV ZR 340/07; BGHZ 174 a.a.O.; BAGE 101 a.a.O. 194 f.; BAG, Urteil vom 21. August 2007 - 3 AZR 102/06).

    Auch bloße Chancen und Erwartungen werden nicht geschützt (vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.2009 - IV ZR 340/07; BGHZ 174 a.a.O.; BAGE 101 a.a.O.; BAG, Urteil vom 21. August 2007 a.a.O. Tz. 34).

  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 102/06

    Tarifliche Ablösung einer umlagefinanzierten Versorgung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.03.2011 - 6 S 13/10
    Wie weit der Schutz der Eigentumsgarantie reicht, hängt nämlich vom Inhalt der die Versorgung bestimmenden privatrechtlichen Vereinbarungen ab (vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.2009 - IV ZR 340/07; BGHZ 174 a.a.O.; BAGE 101 a.a.O. 194 f.; BAG, Urteil vom 21. August 2007 - 3 AZR 102/06).

    Auch bloße Chancen und Erwartungen werden nicht geschützt (vgl. BGH, Beschluss vom 25.11.2009 - IV ZR 340/07; BGHZ 174 a.a.O.; BAGE 101 a.a.O.; BAG, Urteil vom 21. August 2007 a.a.O. Tz. 34).

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97

    Urlaubsanrechnung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.03.2011 - 6 S 13/10
    Die durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Koalitionsfreiheit und die sich daraus ergebende Tarifautonomie werden durch kollidierendes Verfassungsrecht eingeschränkt (vgl. u.a. BVerfGE 100, 271, 283 f.; 103, 293, 306 ff.; BAGE 99, 112, 118 ff.).
  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.03.2011 - 6 S 13/10
    Die dieser tarifvertraglichen Vorgabe folgende Satzungsbestimmung des § 41 Abs. 4 VBLS ist deshalb der Inhaltskontrolle nach den AGB-rechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches entzogen (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2007 - IV ZR 74/06 - BGHZ 174, 127 Tz. 32 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 387/00

    Zur Kürzung einer Betriebsrente wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.03.2011 - 6 S 13/10
    Der Anspruch auf Gewährung einer Betriebsrente stand hier von Anfang an unter dem Vorbehalt der Anwendung der Ruhensvorschrift (eine entsprechende Ruhensbestimmung enthielt bereits § 65 Abs. 3 a Buchst. a VBLS a. F.), so dass der Anspruch auch nur beschränkt erworben werden konnte (vgl. BVerfG, Urteil vom 28.06.2000 - 1 BvR 387/00).
  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 10/03

    Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.03.2011 - 6 S 13/10
    Das Bestimmtheitsgebot als hier maßgebliche Ausprägung des Transparenzgebots verlangt lediglich, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen so genau beschrieben werden, dass für den Verwender keine ungerechtfertigten Beurteilungsspielräume entstehen und der Gefahr vorgebeugt wird, dass der Vertragspartner von der Durchsetzung bestehender Rechte abgehalten wird (vgl. BGH, NJW 2004, 1598) .
  • BAG, 23.01.1992 - 2 AZR 470/91

    Tarifliche Grundkündigungsfrist für Textilarbeiter

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.03.2011 - 6 S 13/10
    Ihre größere Sachnähe eröffnet ihnen Gestaltungsmöglichkeiten, die dem Gesetzgeber verschlossen sind (vgl. dazu BGHZ 174 aaO Tz. 36; BAGE 69, 257, 269 f. unter Hinweis auf BVerfGE 82, 126, 154).
  • BAG, 28.05.2002 - 3 AZR 422/01

    Hamburger Ruhegeldgesetz - Arbeitnehmerbeiträge

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.03.2011 - 6 S 13/10
    Der Bundesgerichtshof hat die mit Eintritt des Versicherungs- bzw. Versorgungsfalles bestehenden Rentenansprüche aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - ebenso wie das BAG die Rentenansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung (vgl. BAGE 101, 186, 194) - dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG unterstellt (vgl. BGHZ 155, 132, 140).
  • LG Karlsruhe, 15.02.2008 - 6 S 41/07

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Ruhen einer Betriebsrente

  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

  • BAG, 26.09.2001 - 5 AZR 539/00

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Unentgeltliche Nacharbeit; Kürzung des

  • BGH, 11.06.2003 - IV ZR 158/02

    Bei der Zusatzversorgung der Deutschen Bundespost ist die Änderung des Maßstabs

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93

    Lohnabstandsklausel

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

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   LG Hannover, 01.07.2010 - 6 S 13/10   

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https://dejure.org/2010,40206
LG Hannover, 01.07.2010 - 6 S 13/10 (https://dejure.org/2010,40206)
LG Hannover, Entscheidung vom 01.07.2010 - 6 S 13/10 (https://dejure.org/2010,40206)
LG Hannover, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - 6 S 13/10 (https://dejure.org/2010,40206)
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