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LG Frankenthal, 23.08.2016 - 6 S 149/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 286 ZPO, § 2 Abs 1 Nr 2 UrhG, § 2 Abs 2 UrhG, § 19a UrhG, § 69a Abs 3 UrhG
Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse: Benutzerkennung bei Auseinanderfallen von Netzbetreiber und Endkundenanbieter; Beweisverwertungsverbot für eine Verkehrsdatenauskunft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz und Erstattung außergerichtlicher Kosten wegen einer Urheberrechtsverletzung (hier: Anbieten des Computerspiels "Spiel")
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankenthal, 23.11.2015 - 3b C 323/15
- LG Frankenthal, 23.08.2016 - 6 S 149/15
- BGH, 13.07.2017 - I ZR 193/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Zweibrücken, 26.09.2008 - 4 W 62/08
Auskunftsersuchen der StA bei dynamischer IP-Adresse
Auszug aus LG Frankenthal, 23.08.2016 - 6 S 149/15
Damit (vgl. insbesondere die dem Zitiergebot entsprechende Bestimmung in § 101 Abs. 10 UrhG) wurde durch den Gesetzgeber auch vor dem Hintergrund der zuvor in Rechtsprechung und Literatur bestehenden Unsicherheit - gleichsam klargestellt, dass die Mitteilung, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt der Nutzer einer dynamischen IP-Adresse war, das Grundrecht des Anschlussinhabers auf Wahrung des Post- und Fernmeldegeheimnisses nach Art. 10 GG tangiert (aA vor der Neuregelung in § 101 UrhG etwa noch OLG Zweibrücken, CR 2009, 42).