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OVG Berlin-Brandenburg, 11.05.2017 - 6 S 15.17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- berlin.de (Pressemitteilung)
OVG bestätigt eingeschränkten Zugang privater Anbieter von Schwimmunterricht zu öffentlichen Bädern
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Privater Schwimmunterricht in öffentlichen Bädern
- datev.de (Kurzinformation)
Eingeschränkter Zugang privater Anbieter von Schwimmunterricht zu öffentlichen Bädern bestätigt
Wird zitiert von ...
- VG Cottbus, 09.07.2020 - 3 K 779/16 So ist zunächst einzustellen, dass - wie auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seiner Entscheidung vom 17. Mai 2017 - 6 S 15.17 - vermerkte die Beklagte ihre Entscheidung nicht nur auf die Nichtbesetzung der Dauerarbeitsplätze gestützt hat, sondern auch darauf, dass der Zuwendungszweck, vgl. § 49 Abs. 3 Nr. 1 VwVfG, nicht erfüllt worden sei.