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   OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2012 - 6 S 16.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17188
OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2012 - 6 S 16.12 (https://dejure.org/2012,17188)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.07.2012 - 6 S 16.12 (https://dejure.org/2012,17188)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - 6 S 16.12 (https://dejure.org/2012,17188)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 146 Abs 4 S 3 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, Art 107 Abs 1 AEUV, Art 108 Abs 3 S 3 AEUV, Art 1 EGV 1998/2006
    Anwendbarkeit der Regelungen über De-minimis-Beihilfen im EU-Recht im Falle der Sportförderung: einstweilige Anordnung bzgl. der Errichtung einer Kletterhalle; Verletzung der Mitteilungspflicht über De-minimis-Beihilfe an Unternehmen; Transparenzgebot; ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 146 Abs 4 S 3 VwGO, § ... 146 Abs 4 S 6 VwGO, Art 107 Abs 1 AEUV, Art 108 Abs 3 S 3 AEUV, Art 1 EGV 1998/2006, Art 2 Abs 1 EGV 1998/2006, Art 2 Abs 2 S 1 EGV 1998/2006, Art 2 Abs 4 EGV 1998/2006, Art 3 Abs 1 EGV 1998/2006, § 196 Abs 1 S 1 BauGB, § 197 BauGB, § 3 Abs 4 SportFöG BE
    Einstweilige Anordnung; Errichtung einer Kletterhalle; Vermietung eines Grundstücks; Mietzins nach SportFG; marktüblicher Mietzins; Subvention; staatliche Zuwendung; Beihilfe; EU-Recht; gemeinschaftsrechtliches Durchführungsverbot; Bau- und Nutzungsstopp; Konkurrenten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kletterhalle des Deutschen Alpenvereins darf weitergebaut werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Berliner Kletterhalle des Alpenvereins

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kletterhalle des Deutschen Alpenvereins darf weitergebaut werden

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Weiterbau der Kletterhalle des Deutschen Alpenvereins?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2012 - 6 S 16.12
    Sie verweist vor dem Hintergrund der Annahme, bei sog. De-minimis-Beihilfen seien keine Auswirkungen auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten im Sinne des Artikels 107 Abs. 1 AEUV zu befürchten, auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs - EuGH - vom 24. Juli 2003 - C-280/00 - "Altmark Trans" (Slg. 2003, S. 1-07747, Rn. 77 ff. bei juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2017 - 6 B 3.17

    Unzulässige Sportförderung für den Betrieb einer Kletterhalle des Deutschen

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Streitakten, der Akten des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens - VG 20 L 91/12 / OVG 6 S 16.12 - sowie der Verwaltungsvorgänge des Beklagten verwiesen, die vorgelegen haben und Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.02.2015 - 6 B 24.14

    Feststellungsklage; berechtigtes Feststellungsinteresse; Subsidiarität;

    Einen von der Klägerin erwirkten Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 26. April 2012 - VG 20 L 91.12 -, mit dem dieses den Beklagten im Wege der einstweiligen Anordnung sinngemäß verpflichtete, dem Beigeladenen vorläufig einen hoheitlichen Bau- und Nutzungsstopp aufzugeben, hat der Senat auf die Beschwerde des Beklagten und des Beigeladenen hin durch Beschluss vom 5. Juli 2012 - OVG 6 S 16.12 - aufgehoben.

    Wegen der weiteren Einzelheiten und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten dieses Verfahrens sowie des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens (OVG 6 S 16.12) und die vom Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Soweit der Beigeladene in Anlehnung an den vor der Entscheidung der Kommission ergangenen Beschluss des Senats vom 5. Juli 2012 (OVG 6 S 16.12) geltend macht, dass im Streitverfahren allein die Förderung des Beigeladenen zu beurteilen und insofern ein Anwendungsfall nach Art. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 in Form einer von Art. 107 Abs. 1 AEUV ausgenommenen De-minimis-Beihilfe gegeben sei, dringt er damit nicht durch.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2014 - 6 N 28.13

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Antrag des Beigeladenen; Antrag der Klägerin;

    Soweit die Klägerin geltend macht, die Halle sei von ihren räumlichen Dimensionen und der gesamten Ausrichtung wirtschaftlich nur auf eine mindestens teilgewerbliche Weise zu betreiben, hat sich der Senat mit diesem Vortrag bereits in seinem Beschluss vom 5. Juli 2012 - OVG 6 S 16.12 - (Rn. 16 ff. bei juris) befasst, ohne sich der Auffassung der Klägerin anschließen zu können.
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