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   OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2021 - 6 S 17.21   

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https://dejure.org/2021,17340
OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2021 - 6 S 17.21 (https://dejure.org/2021,17340)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.06.2021 - 6 S 17.21 (https://dejure.org/2021,17340)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juni 2021 - 6 S 17.21 (https://dejure.org/2021,17340)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 45 Abs 2 S 1 WaffG 2002, § 4 AWaffV, § 6 Abs 1 S 1 Nr 2 WaffG 2002, § 80 Abs 5 VwGO
    Widerruf der Waffenbesitzkarte: Unzuverlässigkeit eines alkoholabhängigen Waffenbesitzers

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 45 Abs 2 S 1 WaffG, § 4 AWaffV, § 6 Abs 1 S 1 Nr 2 WaffG
    Waffenrecht; Widerruf der Waffenbesitzkarte; einstweiliger Rechtsschutz; Beschwerde; persönliche Eignung; Alkoholabhängigkeit; Atemalkoholkontrolle; fachpsychologisches Zeugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Trier, 20.09.2018 - 2 K 11388/17

    Cannabispatienten dürfen nicht jagen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2021 - 6 S 17.21
    Das Verwaltungsgericht bezieht sich hierzu auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 20. September 2018 - 2 K 11388/17.TR, Rn. 37 bei juris), aus dem u.a. hervorgeht, dass die waffenrechtliche Zuverlässigkeit die Feststellung einer dauerhaften permanenten persönlichen Eignung fordere und es nicht ausreiche, wenn ein Gutachten lediglich belege, dass am Tag der Begutachtung keine Leistungsdefizite im Rahmen der Leistungsüberprüfung vorgelegen hätten.
  • VG Potsdam, 08.10.2021 - 3 L 469/21
    Vielmehr reicht insoweit auch ein Atemalkoholtest zur Ermittlung der Blutalkoholkonzentration des Betroffenen aus (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juni 2021 - OVG 6 S 17.21 -, Rn. 3 f., juris).

    Die zur Ermittlung mangelnder Kraftfahreignung heranzuziehenden Werte müssen jedenfalls nicht erreicht sein (vgl. zur Kasuistik: BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 6 C 30.13 -, Rn. 22; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juni 2021, a. a. O., OVG Lüneburg, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 07.03.2023 - 11 CE 22.2487

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis im Wege der einstweiligen Anordnung

    Für den präventiven Bereich des Straßenverkehrsrechts kommt es allein darauf an, ob sich aus dem gemessenen Wert mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf eine Atemalkoholkonzentration von wenigstens 0, 8 mg/l schließen lässt (vgl. VGH BW, B.v. 11.7.1996 - 10 S 1332/96 - NZV 1996, 469 = juris Rn. 6 f.; BayVGH, B.v. 23.11.2022 - 11 CS 22.1529 - juris Rn. 21; s. zum Waffenrecht auch OVG Berlin-Bbg, B.v. 9.6.2021 - 6 S 17/21 - juris Rn. 4).
  • VG München, 21.02.2022 - M 7 S 21.80

    Widerruf des Kleinen Waffenscheins- Führern einer mit Reizstoffkartuschen

    Schließlich bedarf es zur Annahme von Tatsachen, die die erforderliche persönliche Eignung im Sinne des § 6 WaffG verneinen lassen, aufgrund des im Waffenrecht anzulegenden Maßstabs der Gefahrenabwehr vorliegend keiner Feststellung der konkreten Blutalkoholkonzentration des Antragstellers an dem fraglichen Tag (vgl. auch OVG Berlin-Bbg, B.v. 9.6.2021 - OVG 6 S 17/21 - juris Rn. 4).
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