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   VGH Baden-Württemberg, 05.07.1989 - 6 S 1739/87   

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VGH Baden-Württemberg, 05.07.1989 - 6 S 1739/87 (https://dejure.org/1989,2212)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.07.1989 - 6 S 1739/87 (https://dejure.org/1989,2212)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Juli 1989 - 6 S 1739/87 (https://dejure.org/1989,2212)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung psychisch Behinderter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1989, 2400
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1987 - 6 S 433/86

    Sachverhaltsermittlung von Amts wegen bei Zustimmung zur Kündigung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.1989 - 6 S 1739/87
    Denn die Pflicht der Hauptfürsorgestelle zur umfassenden Aufklärung des Sachverhalts im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt die Urt. v. 17.08.1988 -- 6 S 1067/87 -- u. v. 14.10.1987 -- 6 S 433/86 --) bezieht sich auf den Sachverhalt, der für die Anwendung des Schwerbehindertengesetzes erheblich ist.

    Die Ermessensentscheidung der Behörde ist danach fehlerhaft, wenn die Behörde infolge unterlassener Ermittlungen von einem inhaltlich falschen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. Senatsurt. v. 17.08.1988 -- 6 S 1067/87 --, v. 14.10.1987 -- 6 S 433/86 -- und v. 28.01.1987 -- 6 S 2455/87 --).

  • BVerwG, 29.11.1961 - VI C 124.61

    Aufhebung allein des Widerspruchsbescheids - Bindung an Festsetzung des Grades

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.1989 - 6 S 1739/87
    Der Beklagte hat vielmehr erneut über den Widerspruch der Klägerin gegen diesen Bescheid zu entscheiden (BVerwGE 13, 195, 198; Kopp, VwGO, 8. Aufl., RdNr. 6 zu § 79; Redeker/v. Oertzen, VwGO, RdNr. 6 zu § 79).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 11.81

    Rundfunkgebührenbefreiung für Schwerbehinderte - Bindung an Feststellung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.1989 - 6 S 1739/87
    Die Statusentscheidungen der Versorgungsbehörden nach § 3 Abs. 1 und § 4 SchwbG sind daher für die jeweils zuständigen Verwaltungsbehörden verbindlich (BSGE 52, 168, 174; BVerwGE 66, 315, 318).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1988 - 6 S 1430/86

    Schwerbehinderte - Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.1989 - 6 S 1739/87
    Bei der hiernach zu treffenden Ermessensentscheidung darf die Hauptfürsorgestelle nicht gänzlich offenlassen, ob der vorgebrachte Kündigungsgrund einen "wichtigen Grund" im Sinne des § 626 BGB darstellt (vgl. im einzelnen Senatsbeschl. v. 16.02.1988 -- 6 S 1430/86 -- m.w.N.).
  • BSG, 06.10.1981 - 9 RVs 3/81

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Fernmeldegebühren -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.1989 - 6 S 1739/87
    Die Statusentscheidungen der Versorgungsbehörden nach § 3 Abs. 1 und § 4 SchwbG sind daher für die jeweils zuständigen Verwaltungsbehörden verbindlich (BSGE 52, 168, 174; BVerwGE 66, 315, 318).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.02.1987 - 7 (13) Sa 95/86

    Anhörung des Betriebsrats - Anzeige gegen Arbeitgeber

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.1989 - 6 S 1739/87
    Die Berufung der Klägerin gegen dieses Urteil wurde vom Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 03.02.1987 zurückgewiesen (Az. 7 (13) Sa 95/86; veröffentlicht in NZA 1987, 756).
  • BSG, 22.10.1986 - 9a RVs 3/84

    Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft - Persönlichkeitsrecht -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.1989 - 6 S 1739/87
    Daraus folgt, daß auch der Arbeitgeber die versorgungsamtliche Feststellung nicht anfechten kann, und zwar weder durch Klage (BSG DVBl. 1987, 249 f.), noch durch Einwendung im Verwaltungsprozeß um die Zustimmung zur Kündigung oder im Kündigungsschutzprozeß vor dem Arbeitsgericht (vgl. Jung/Cramer, SchwbG, 3. Aufl., RdNr. 8 zu § 4).
  • VG Freiburg, 18.07.2018 - 1 K 1083/17

    Voraussetzungen einer Aufenthaltserlaubnis für im Aufenthaltsgesetz nicht

    In diesem Fall ist es auch nicht Sache des Gerichts, den Sachverhalt umfassend aufzuklären, um selbst festzustellen, ob die behördliche Entscheidung begründbar bzw. vertretbar wäre (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.7.1989 - 6 S 1739/87 - juris-Rn. 38; OVG Meckl.-Vorp., Beschluss vom 27.3.2009 - 2 L 218/06 - juris-Rn. 24 sowie Urteil vom 20.2.2002 2 L 212/00 - NVwZ-RR 2002, 805, juris-Rn. 31; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl. 2011, § 40 Rn. 53 und 62).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2011 - 12 A 705/10

    Für einen Zusammenhang zwischen der Behinderung und dem Kündigungsgrund i.S.d. §

    OVG, Urteil vom 9. März 1994 - 4 L 3927/92 -, juris; VGH Ba-Wü, Urteil vom 5. Juli 1989 - 6 S 1739/87 -, juris; VG Saarland, Urteil vom 11. Februar 2011 - 3 K 1934/09 -, juris; VG Frankfurt, Urteil vom 28. November 2007 - 7 E 1236/07 (1) -, juris; VG Münster, Urteil vom 25. Juli 2006 -5 K 1808/05 -, juris.
  • VG Frankfurt/Main, 28.11.2007 - 7 E 1236/07

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung einer schwerbehinderten

    46 Ein mittelbarer Zusammenhang von Behinderung und Kündigungsgrund ist bereits dann gegeben, wenn zwischen Behinderung und kündigungsauslösendem Verhalten eine Kausalität bestand, nach der sich ein Zusammenhang zwischen dem Verhalten und der Behinderung nicht völlig ausschließen lässt (VGH Baden-Württemberg, vom 05.07.1989, BB 1989, 2400; OVG NRW vom 23.05.2000, FEVS 52, 456 Seite 457).

    Dies gilt insbesondere für eine verhaltensbedingte Kündigung bei festgestellter psychischer Behinderung (vgl. VGH Baden Württemberg, Urteil vom 05.07.1989 a.a.O.).

    Darin liegt gerade die spezifische Zielsetzung des Schwerbehindertengesetzes (vgl. VGH Baden Württemberg, Urteil vom 05.07.1989, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.1993 - 7 S 2773/92

    Außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Arbeiters im öffentlichen

    Um die Rechtsfolgen einer behinderungsbedingten Kündigung auszulösen, genügt es deshalb, daß ein Zusammenhang nicht völlig ausgeschlossen werden kann (so VGH Bad.-Württ., Urt.v. 5.7.1989 - 6 S 1739/87 - m.w.N.).

    Maßgebend wird stattdessen zu berücksichtigen sein, daß normalerweise nur die versorgungsamtlichen Feststellungen für die jeweils zuständigen Verwaltungsbehörden und damit auch die Kündigungszustimmung der Hauptfürsorgestelle verbindlich sind (vgl. das o.a. Urteil des 6. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 5.7.1989 - 6 S 1739/87 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.09.1990 - 6 S 102/90

    Zur Frage der Prüfungspflicht der Hauptfürsorgestelle wegen der Zustimmung zur

    Treten in Verfahren wegen der Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten Fragen auf, die schon nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen nicht einfach zu beantworten sind, reicht es für eine pflichtgemäße Ermessensausübung der Hauptfürsorgestelle auch bei ordentlichen Kündigungen aus, wenn sie nach entsprechender Sachaufklärung zutreffend davon ausgeht, daß ein bestimmter Sachverhalt eine solche Kündigung rechtfertigen kann (im Anschluß an das Senatsurteil vom 05.07.1989 - 6 S 1739/87 -).

    Der Senat hat dazu zuletzt in seinem inzwischen rechtskräftigen Urteil vom 05.07.1989 -- 6 S 1739/87 -- folgendes ausgeführt:.

  • VGH Bayern, 08.06.2011 - 12 ZB 10.1727

    Schwerbehindertenrecht Antrag auf Zulassung der Berufung; Mehrfachbegründung des

    Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg komme in einem Urteil vom 5. Juli 1989 (Az. 6 S 1739/87) zu dem Ergebnis, dass die Sollvorschrift des § 91 Abs. 4 SGB IX schon dann nicht anwendbar sei, wenn ein "Zusammenhang zwischen dem Verhalten der Beigeladenen, das zu ihrer Kündigung geführt hat, und ihrer psychischen Behinderung nicht völlig ausgeschlossen werden kann".

    Dementsprechend kann der Beigeladene aus der von ihm angeführten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg schon deshalb nichts für den geltend gemachten Zulassungsgrund ableiten, weil sie die wesentlich andere Fallgestaltung einer verhaltensbedingten (außerordentlichen) Kündigung bei festgestellter psychischer Behinderung betrifft (vgl. VGH BW vom 5.7.1989 Az. 6 S 1739/87).

  • VG Stuttgart, 28.06.2016 - 11 K 2156/16

    Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerungszusicherung nicht nur bei

    Eine Ermessensentscheidung ist u.a. fehlerhaft, wenn die Behörde in ihre Ermessenserwägungen nicht alle wesentlichen, den Streit zwischen den Beteiligten kennzeichnenden Gesichtspunkte eingestellt hat oder wenn sie von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.12.2006 - 5 B 171/06 - juris; VGH Mannheim, Urt. v. 09.05.1994 - 7 S 2294/92 - juris - und Urt. v. 05.07.1989 - 6 S 1739/87 - juris -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2015 - 12 A 1314/13

    Zustimmung des Integrationsamtes zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines

    Letzteres gilt im Übrigen auch für die in diesem Zusammenhang durch das Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Urteile des VG Ansbach vom 8. September 2011 - AN 14 K 11.01292 - und des VGH Baden-Württemberg vom 5. Juli 1989 - 6 S 1739/87 -.
  • VG Stuttgart, 07.02.2011 - 11 K 2352/10

    Zustimmungsfiktion bei außerordentlicher personenbedingter Kündigung eines

    Es genügt vielmehr ein mittelbarer Zusammenhang zwischen dem Kündigungsgrund und der Behinderung, wenn also ein Zusammenhang nicht völlig ausgeschlossen werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.07.1989 - 6 S 1739/87 - Juris - und Urteil vom 03.05.1993 - 7 S 2773/92 - Juris; OVG Münster, Urteil vom 23.05.2000 - 22 A 3145/98 - Juris -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2014 - 12 A 1314/13

    Zustimmung des Integrationsamtes zur außerordentlichen Kündigung eines

    - 6 S 1739/87 -.
  • VG Köln, 25.04.2013 - 26 K 5718/10

    Klage gegen die Zustimmung eines Integrationsamtes zu einer außerordentlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1990 - 6 S 316/90

    Bindungswirkung von Feststellung "blind" in Schwerbehindertenausweis

  • VG Ansbach, 08.09.2011 - AN 14 K 11.01292

    Außerordentliche Kündigung; 2-Wochen-Frist; - mittelbarer - Zusammenhang zwischen

  • VG Frankfurt/Main, 14.08.2008 - 7 E 2579/07

    Zustimmung des Integrationsamts zu außerordentlicher Kündigung

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.1989 - 6 S 3782/88

    Keine "Anschluß"-Berufung bei anderem Streitgegenstand; Hauptfürsorgestelle -

  • VG München, 10.12.2009 - M 15 K 09.3631

    Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen; Ermessen des

  • VG Mainz, 09.11.2006 - 1 K 199/05

    Zustimmung des Integrationsamtes zur außerordentlichen Kündigung eines

  • VG Stuttgart, 09.12.2011 - 11 K 1451/11

    Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Zustimmung zur betriebsbedingten Kündigung -

  • VG Stuttgart, 29.08.2011 - 11 K 1326/11

    Anfechtung der Zustimmung des Integrationsamtes zu einer ordentlichen,

  • VG Schleswig, 08.03.2006 - 15 A 187/05
  • VG Schleswig, 15.12.2004 - 15 A 290/04
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