Weitere Entscheidung unten: LG Bremen, 14.06.2007

Rechtsprechung
   LG Koblenz, 02.10.2007 - 6 S 19/07   

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https://dejure.org/2007,9439
LG Koblenz, 02.10.2007 - 6 S 19/07 (https://dejure.org/2007,9439)
LG Koblenz, Entscheidung vom 02.10.2007 - 6 S 19/07 (https://dejure.org/2007,9439)
LG Koblenz, Entscheidung vom 02. Oktober 2007 - 6 S 19/07 (https://dejure.org/2007,9439)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Abschluss eines Vertrages in einem Fitnessstudio; Anbahnung des Kundenkontaktes und der Vertragsverhandlungen; Lösung des Kunden vom Vertrag

  • kanzlei.biz

    Vertragsabschluss über Gewinnspielteilnahme ist ein Haustürgeschäft

  • Glücksspiel & Recht

    Haustürgeschäft bei durch Gewinnbenachrichtigung beeinflussten Vertrag

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fitnessstudiovertrag - Widerruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Widerruf eines Fitnessstudio-Vertrages

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerruf eines Fitnessstudio-Vertrages

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Durch Gewinnbenachrichtigung beeinflusster Vertragsabschluss - Haustürgeschäft

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Widerruf eines Vertrags über die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Durch Gewinnbenachrichtigung beeinflusster Vertragsabschluss ist ein Haustürgeschäft

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Widerruf einer Mitgliedschaft im Fitnessstudio

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mitgliedschaft im Fitnessstudio: Widerruf eines Fitnessvertrages nach Gewinn eines Probetrainings möglich - Haustürgeschäft gewährt zweiwöchiges Widerrufsrecht

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.06.1991 - VIII ZR 178/90

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus LG Koblenz, 02.10.2007 - 6 S 19/07
    Erfasst werden auch Veranstaltungen, die in den Geschäftsräumen des Unternehmers stattfinden (BGH NJW-RR 91, 1524).
  • OLG Saarbrücken, 20.09.1994 - 7 U 113/94

    Kauf eines Nerzmantels; Forderung eines Kaufpreises und Retourkosten

    Auszug aus LG Koblenz, 02.10.2007 - 6 S 19/07
    Die Kausalität der Veranstaltungsteilnahme für die Erklärungsabgabe ist nämlich dann zu bejahen, wenn die durch die Freizeitveranstaltung geschaffene besondere Stimmung bei Vertragsschluss noch bestanden oder fortgewirkt hat (OLG Saarbrücken NJW 1995, 141; Bamberger/Roth-Ann, BGB, Stand 01.02.2007, § 312 Rn. 19).
  • OLG Karlsruhe, 24.01.1997 - 3 U 28/96

    Begriff der Freizeitveranstaltung; Erfüllung von Time-Sharing-Verträgen im

    Auszug aus LG Koblenz, 02.10.2007 - 6 S 19/07
    Die Vorschrift über Haustürgeschäfte dient dem Schutz des Verbrauchers vor der Gefahr, in bestimmten typischen Situationen bei der Anbahnung und dem Abschluss von Verträgen unter Beeinträchtigung der rechtsgeschäftlichen Entscheidungsfreiheit überrumpelt oder sonst auf unzulässige Weise zu unüberlegten Geschäftsabschlüssen gedrängt zu werden (BGH NJW 1990, 3265; OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 433; KG Berlin NJW-RR 1994, 951).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.1996 - 14 U 129/95
    Auszug aus LG Koblenz, 02.10.2007 - 6 S 19/07
    Das Freizeiterlebnis muss aber auf Grund der Ankündigung der Veranstaltung im Vordergrund stehen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1269; Münchener Kommentar- Masuch, BGB, 5. Aufl., § 312 Rn. 45).
  • BGH, 28.10.2003 - X ZR 178/02

    Begriff der Freizeitveranstaltung

    Auszug aus LG Koblenz, 02.10.2007 - 6 S 19/07
    Eine Freizeitveranstaltung liegt dann vor, wenn das Freizeit- und das Verkaufsangebot derart miteinander verwoben sind, dass der Kunde in eine freizeitlich unbeschwerte Stimmung versetzt wird und sich dem auf den Vertragsschluss gerichteten Angebot nur schwer entziehen kann, sei es aufgrund der örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten, aufgrund eines Gruppenzwangs oder aufgrund empfundener Dankbarkeit für das Unterhaltungsangebot (BGH NJW 2002, 3100; NJW 2004, 362; Palandt-Grüneberg, BGB, 66. Aufl., § 312 Rn. 16; Jauernig-Stadler, BGB, 12. Aufl., § 312 Rn. 11).
  • KG, 14.02.1994 - 25 U 4545/93

    Anwendbarkeit des Gesetzes über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen

    Auszug aus LG Koblenz, 02.10.2007 - 6 S 19/07
    Die Vorschrift über Haustürgeschäfte dient dem Schutz des Verbrauchers vor der Gefahr, in bestimmten typischen Situationen bei der Anbahnung und dem Abschluss von Verträgen unter Beeinträchtigung der rechtsgeschäftlichen Entscheidungsfreiheit überrumpelt oder sonst auf unzulässige Weise zu unüberlegten Geschäftsabschlüssen gedrängt zu werden (BGH NJW 1990, 3265; OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 433; KG Berlin NJW-RR 1994, 951).
  • BGH, 10.07.2002 - VIII ZR 199/01

    "Grüne Woche Berlin" 1999 keine Freizeitveranstaltung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus LG Koblenz, 02.10.2007 - 6 S 19/07
    Eine Freizeitveranstaltung liegt dann vor, wenn das Freizeit- und das Verkaufsangebot derart miteinander verwoben sind, dass der Kunde in eine freizeitlich unbeschwerte Stimmung versetzt wird und sich dem auf den Vertragsschluss gerichteten Angebot nur schwer entziehen kann, sei es aufgrund der örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten, aufgrund eines Gruppenzwangs oder aufgrund empfundener Dankbarkeit für das Unterhaltungsangebot (BGH NJW 2002, 3100; NJW 2004, 362; Palandt-Grüneberg, BGB, 66. Aufl., § 312 Rn. 16; Jauernig-Stadler, BGB, 12. Aufl., § 312 Rn. 11).
  • BGH, 21.06.1990 - I ZR 303/88

    Freizeitveranstaltung - Vorsprung durch Rechtsbruch; Haustürwiderrufsgesetz -

    Auszug aus LG Koblenz, 02.10.2007 - 6 S 19/07
    Die Vorschrift über Haustürgeschäfte dient dem Schutz des Verbrauchers vor der Gefahr, in bestimmten typischen Situationen bei der Anbahnung und dem Abschluss von Verträgen unter Beeinträchtigung der rechtsgeschäftlichen Entscheidungsfreiheit überrumpelt oder sonst auf unzulässige Weise zu unüberlegten Geschäftsabschlüssen gedrängt zu werden (BGH NJW 1990, 3265; OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 433; KG Berlin NJW-RR 1994, 951).
  • AG München, 25.10.2012 - 223 C 12655/12

    Das Probetraining

    Insoweit entscheidet sich der vorliegende Fall grundliegend von den Fallgestaltungen, die den Entscheidungen des LG Dresden, Az 8 S 515/08 und LG Koblenz, Az. 6 S 19/07 zugrunde lagen, in denen die Kunden in das Fitnessstudio gelockt wurden nachdem sie angeblich für einen bestimmten Zeitraum eine kostenlose Mitgliedschaft gewonnen hatten.
  • AG Krefeld, 07.05.2008 - 4 C 311/07
    Hiernach hat die Rechtsprechung auch sog. Gewinnabholungsveranstaltungen, bei denen dem Kunden vorgespiegelt wird, es gehe lediglich um die Abholung eines Gewinns, als Freizeitveranstaltungen eingestuft (OLG Karlsruhe, a.a.O., LG Koblenz 6 S 19/07 nach JurisWeb), ebenso wird die Veranstaltung eines Tages der offenen Türe.
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Rechtsprechung
   LG Bremen, 14.06.2007 - 6 S 19/07   

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https://dejure.org/2007,29749
LG Bremen, 14.06.2007 - 6 S 19/07 (https://dejure.org/2007,29749)
LG Bremen, Entscheidung vom 14.06.2007 - 6 S 19/07 (https://dejure.org/2007,29749)
LG Bremen, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 6 S 19/07 (https://dejure.org/2007,29749)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1404
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hannover, 23.04.1986 - 11 S 432/85
    Auszug aus LG Bremen, 14.06.2007 - 6 S 19/07
    Einmal davon abgesehen, dass diese Vorschrift den Versicherer nicht gänzlich, sondern nur insoweit von seiner Leistungspflicht befreit, wie die Kostentragung nach den v.g. Maßstäben unverhältnismäßig ist, ist die Kammer mit einer in Literatur (Bauer NJW 00, 1235 ff., 1237) und in der Rechtsprechung (LG Hannover NJW 87, 1337 noch zu § 2 III a) ARB 75, AG Bühl zfs 02, 250) vertretenen Ansicht der Auffassung, dass diese Vorschrift bei außergerichtlichen Vergleichen jedenfalls dann nicht anwendbar ist, wenn dem Versicherten kein materiellrechtlicher Kostenerstattungsanspruch zur Seite stand bzw. eine Kostenregelung zwischen den Streitparteien überhaupt nicht getroffen worden ist.
  • AG Bremen-Blumenthal, 19.12.2006 - 43 C 826/06

    Kostentragungspflicht des Rechtsschutzversicherers nach § 5 Abs. 3b Allgemeine

    Auszug aus LG Bremen, 14.06.2007 - 6 S 19/07
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal vom 19.12.2006, Az.: 43 C 826/06 , abgeändert und wie folgt neugefasst:.
  • BGH, 25.05.2011 - IV ZR 59/09

    Wiedergabe der Berufungsanträge im Berufungsurteil; Risikobegrenzung des

    So wird aus dem Senatsurteil vom 25. Januar 2006 teilweise gefolgert, dass die Klausel bei fehlender Kostenvereinbarung nicht anwendbar sein soll, weil es eines Rückgriffs auf die allgemeine Ausgleichsklausel dann nicht bedurft hätte (so Heither/Heither, NJW 2008, 2743, 2745; eine mindestens konkludente Kostenregelung verlangen auch LG Bremen NJW-RR 2007, 1404; LG München I r+s 2008, 512 und VersR 2009, 254; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 5 ARB 2008/II Rn. 50 und 58; a.A. Bauer, NJW 2008, 1496, 1499).
  • LG Freiburg, 01.04.2010 - 3 S 318/09

    Rechtsschutzversicherung: Anwendbarkeit der Ausschlussklausel bei einer

    Die Kammer teilt nämlich die Ansicht, dass § 5 Abs. 3 Nr. 3 b ARB (2007) jedenfalls dann keine Anwendung findet, wenn dem Versicherten kein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner zur Seite steht (LG Bremen NJW-RR 2007, 1404 m.w.N.).
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