Rechtsprechung
LG München I, 17.03.2005 - 6 S 21870/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten wegen Parkens vor einem absoluten Halteverbotsschild mit dem Zusatz "Anfahrtszone für Feuerwehr"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Die Inanspruchnahme des Fahrzeughalters als Zustandsstörer für private Abschleppkosten verstößt nicht gegen Treu und Glauben, da die Beseitigung eines rechtswidrigen Parkens dem vermuteten Willen auch des Halters entspricht
- verkehrslexikon.de (Leitsatz)
Halterhaftung oder nur Fahrzeugführerhaftung für die Abschleppkosten bei Besitzstörung durch widerrechtliches Parken
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Abschleppen aus Feuerwehranfahrtszone: Fahrzeughalter muss Abschleppkosten ersetzen - Privater Grundstückseigentümer kann Kfz-Halter für Abschleppkosten in Haftung nehmen
Verfahrensgang
- AG München, 05.11.2004 - 272 C 18993/04
- LG München I, 17.03.2005 - 6 S 21870/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- AG Frankfurt/Main, 06.10.1989 - 30 C 1949/89
Halterhaftung oder nur Fahrzeugführerhaftung für die Abschleppkosten bei …
Auszug aus LG München I, 17.03.2005 - 6 S 21870/04
Von einem solchen ist zu erwarten, dass er ein behinderndes Fahrzeug nicht in der Feuerwehrfahrtzone abstellt, wo sowohl Dritten Gefahr droht, als auch dem Eigentum der Geschäftsherrin, das im Falle eines Brandes durch anfahrende Feuerwehr beschädigt werden könnte (vgl. Urteil des AG München vom 13.7.04; Urteil AG Frankfurt vom 6.10.89, NJW 90, 917).