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   LG Köln, 18.01.2001 - 6 S 221/00   

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LG Köln, 18.01.2001 - 6 S 221/00 (https://dejure.org/2001,26216)
LG Köln, Entscheidung vom 18.01.2001 - 6 S 221/00 (https://dejure.org/2001,26216)
LG Köln, Entscheidung vom 18. Januar 2001 - 6 S 221/00 (https://dejure.org/2001,26216)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 123
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Freiburg, 28.04.2015 - 9 S 109/14

    Wohnraummiete: Maßgeblicher Zeitpunkt des Mietrückstands bei fristloser Kündigung

    Der maßgebliche Zeitpunkt für das Vorliegen der Kündigungsvoraussetzungen wird in Rechtsprechung und Literatur uneinheitlich beurteilt: Nach einer Meinung soll entscheidend sein der Zeitpunkt der Abgabe der Kündigungserklärung (ohne tiefer gehende Begründung Palandt-Weidenkaff, BGB, § 543 Rn. 23 unter Verweis auf § 569 Abs. 4 BGB; ebenso LG Duisburg, Beschluss vom 24.03.2006, 13 T 28/06, WuM 2006, 257; LG Köln, Urteil vom 18.01.2001, 6 S 221/00, ZMR 2002, 123 ff.).
  • LG Duisburg, 24.03.2006 - 13 T 28/06

    Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges

    Erforderlich ist indes nicht zuletzt im Lichte des durch die Mietrechtsreform eingeführten Begründungserfordernisses, dass der zur Kündigung berechtigende Mietrückstand bereits bei Abgabe der Kündigungserklärung vorliegt (so auch LG Köln, ZMR 2002 123).
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