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   VGH Baden-Württemberg, 20.04.1988 - 6 S 2217/86   

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https://dejure.org/1988,4924
VGH Baden-Württemberg, 20.04.1988 - 6 S 2217/86 (https://dejure.org/1988,4924)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.04.1988 - 6 S 2217/86 (https://dejure.org/1988,4924)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. April 1988 - 6 S 2217/86 (https://dejure.org/1988,4924)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 39, 154 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 8 SO 171/08

    Übernahme der Kosten einer erforderlichen Vorlesehilfe für das Studium i.R.d.

    Damit dient die dem Kläger gewährte Eingliederungshilfe in Gestalt der Übernahme der Kosten der für sein Hochschulstudium erforderlichen Vorlesehilfe nicht (auch nicht teilweise) demselben Zweck wie das pauschal den Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen bezweckenden und stark versorgungsrechtliche Züge aufweisende Landesblindengeld (vgl. ebenfalls eine Zweckidentität von Eingliederungshilfe und Landesblindengeld verneinend: OVG Lüneburg, Urteil vom 13. März 1968 - IV OVG A 150/67 - FEVS, 16, 426; BVerwG, Urteil vom 5. November 1969 - V C 43.69 -, juris Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. April 1988 - 6 S 2217/86 -, FEVS 38, 247).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.1995 - 6 S 3056/94

    Sozialhilfe: zur Überleitung von Unterhaltsansprüchen auf den Sozialhilfeträger -

    Erschöpft das Kindergeld seine Zweckbestimmung aber nicht allein in einem Zuschuß für die Kosten des Kindesunterhalts, dann fehlt es an der inneren Rechtfertigung, in seinem Erhalt eine atypische Besserstellung von Eltern zu sehen, deren Kind außerhalb des Elternhauses in einer Behinderteneinrichtung lebt (ebenso OVG Münster, Urt. vom 20.06.1985 - 8 A 285/84 -, FEVS 35, 140 (145); vgl. auch LPK-BSHG, 4. Aufl. 1994, § 77 Rdnr. 40, sowie Senat, Urteile vom 20.04.1988 - 6 S 2217/86 - und vom 20.10.1992 - 6 S 1559/92 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 8 SO 172/08
    Damit dient die dem Kläger gewährte Eingliederungshilfe in Gestalt der Übernahme der Kosten der für sein Hochschulstudium erforderlichen Vorlesehilfe nicht (auch nicht teilweise) demselben Zweck wie das pauschal den Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen bezweckenden und stark versorgungsrechtliche Züge aufweisende Landesblindengeld (vgl. ebenfalls eine Zweckidentität von Eingliederungshilfe und Landesblindengeld verneinend: OVG Lüneburg, Urteil vom 13. März 1968 - IV OVG A 150/67 - FEVS, 16, 426; BVerwG, Urteil vom 5. November 1969 - V C 43.69 - , juris Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. April 1988 - 6 S 2217/86 -, FEVS 38, 247).
  • OVG Niedersachsen, 21.09.1999 - 4 M 3318/99

    Einsatz von Einkommen des Lebensgefährten; Kindergeld als Einkommen; Wirtschaften

    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob für die Weitergabe des Geldes zu verlangen ist, dass dieses formal, von außen erkennbar, ausgesondert wird (so VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20. April 1988 - 6 F 2217/86 -, FEVS 38, 247 -251 f.-).
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