Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 03.05.2012 - 6 S 2396/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zur Auskunftspflicht des Trägers einer Ersatzschule über eine betriebliche Altersversorgung der bei ihr angestellten Lehrer und Mitarbeiter
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit des BetrAVG i.R.e. Zusage einer betrieblichen Altersversorgung für angestellte Lehrer und Mitarbeiter einer Ersatzschule als Mitglieder des Trägervereins der Schule
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrAVG § 11 Abs. 1 S. 2; BetrAVG § 17 Abs. 1 S. 1
Anwendbarkeit des BetrAVG i.R.e. Zusage einer betrieblichen Altersversorgung für angestellte Lehrer und Mitarbeiter einer Ersatzschule als Mitglieder des Trägervereins der Schule - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betriebsrentensicherung bei Lehrern einer Waldorfschule
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 07.07.2011 - 4 K 1073/11
- VGH Baden-Württemberg, 03.05.2012 - 6 S 2396/11
Papierfundstellen
- ESVGH 62, 236
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 27.09.1990 - 3 C 43.88
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.05.2012 - 6 S 2396/11
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27.09.1990 - 3 C 43.88 -, BVerwGE 85, 343) ist anerkannt, dass ein im Ersatzschuldienst angestellter Lehrer Arbeitnehmer im Sinne des BetrAVG ist.Lehrer an Ersatzschulen sind damit als Angestellte ausdrücklich in den Kreis der Begünstigten, die das BetrAVG schützen will, ebenso wie die übrigen Mitarbeiter des Klägers einbezogen (BVerwG, Urteil vom 27.09.1990, a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.1989 - 3 A 1637/88
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.05.2012 - 6 S 2396/11
Denn dieses Schreiben steht dem hier angefochtenen Bescheid zur Auskunftserteilung bereits deswegen nicht entgegen, weil es nicht an den Kläger, sondern an einen anderen Trägerverein einer Waldorfschule gerichtet ist und damit gegenüber dem Kläger keine rechtlich erheblichen Wirkungen, etwa im Sinne einer Zusicherung gemäß § 38 VwVfG, entfalten kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.04.1989 - 3 A 1637/88 -, NVwZ-RR 1990, 435;… Ziekow, VwVfG, 2. Aufl., § 38 RdNr. 10).Auch wenn diese Auskunft - genauso wie der Umstand, dass der Beklagte über mehrere Jahrzehnte Trägervereine von Ersatzschulen nicht zu Insolvenzsicherungsbeiträgen herangezogen hat - durchaus Erwartungen an das Verhalten des Beklagten hervorrufen und gegebenenfalls ein berechtigtes Vertrauen begründen konnte, kommt ihr mangels eines Selbstbindungswillens der Behörde keine Verbindlichkeit zu (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.04.1989, a.a.O.;… Tiedemann, in: Bader/ Ronellenfitsch, VwVfG, § 38 RdNr. 3).
- BGH, 28.01.1991 - II ZR 29/90
Insolvenzsicherung der Versorgungsansprüche persönlich haftender Gesellschafter …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.05.2012 - 6 S 2396/11
Zwar erfordert der Zweck des BetrAVG als ein Arbeitnehmerschutzgesetz, den weitgefassten Wortlaut dieser Bestimmung einschränkend dahin auszulegen, dass der Versorgungsberechtigte seine Tätigkeit für ein fremdes Unternehmen erbracht haben muss und sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 28.01.1991 - II ZR 29/90 -, NJW-RR 1991, 746 m.w.N.) vom Schutz des BetrAVG diejenigen Personen ausgenommen, die ein Unternehmen leiten, das sie auf Grund ihrer vermögensmäßigen Beteiligung und ihres Einflusses als ihr eigenes betrachten können.
- BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93
Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.05.2012 - 6 S 2396/11
Zwar können Mitglieder eines Vereins, bei denen die Leistung von Diensten entweder eine (besondere) Form der Beitragsentrichtung (vgl. § 58 Nr. 2 BGB) oder ein wesentliches Element der mitgliedschaftlichen Stellung (vgl. etwa BAG, Beschluss vom 06.07.1995 - 5 AZB 9/93 -, MDR 1996, 75 zu Rote-Kreuz-Schwestern bei der Schwesternschaft des DRK;… Höfer, BetrAVG, § 17 Rdnr. 5533 m.w.N.) ist, keine Arbeitnehmer sein. - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.05.2012 - 6 S 2396/11
Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 27.01.2004 - 9 S 1343/03 -, NVwZ-RR 2004, 416 und vom 17.03.2004 - 9 S 2492/03 -). - BGH, 29.05.2000 - II ZR 380/98
Unverfallbarkeit einer Versorgungszusage
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.05.2012 - 6 S 2396/11
Denn es fallen auch Organpersonen, soweit sie nicht gesellschaftsrechtlich an dem Unternehmen beteiligt sind, jedenfalls gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG in den persönlichen Geltungsbereich des BetrAVG (BGH, Urteil vom 29.05.2000 - II ZR 380/98 -, NJW-RR 2000, 1275;… Höfer, a.a.O., § 17 RdNr. 5581;… Blomeyer/Rolfs/Otto, a.a.O., § 17 RdNr. 27;… Steinmeyer, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 12. Aufl., § 17 BetrAVG RdNr. 9;… Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Huber, BetrAVG, 4. Aufl., § 17 BetrAVG RdNr. 14). - VGH Baden-Württemberg, 27.01.2004 - 9 S 1343/03
Zur Zulässigkeit einer unangemeldeten Kontrolle in einer Apotheke im Rahmen der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.05.2012 - 6 S 2396/11
Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 27.01.2004 - 9 S 1343/03 -, NVwZ-RR 2004, 416 und vom 17.03.2004 - 9 S 2492/03 -).
- OVG Bremen, 17.10.2018 - 2 LB 105/18
Altersgrenze - besondere Altersgrenze; Justizvollzugsdienstunfähigkeit; …
Es war zudem nicht an den Kläger, sondern an die Justizvollzugsanstalt gerichtet und konnte bereits deshalb gegenüber dem Kläger keine rechtlich erheblichen Wirkungen entfalten (vgl. VGH BW, Beschluss vom 03.05.2012 - 6 S 2396/11 -, Rn. 8, juris).