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LG Bonn, 03.11.1994 - 6 S 251/94 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Vertragsverletzung; Kündigung; Lärm; Lärmstörung; Musik
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- AG Brandenburg, 24.05.2017 - 31 C 125/16
Vermieter muss Lärmbelästigung durch den Mieter nachweisen!
Gelegentliches Feiern rechtfertigt eine fristlose Kündigung zudem nur dann, wenn es wiederholt zu Lärmbelästigungen der Mitbewohner und zu Störungen der Nachtruhe kommt ( LG Bonn , Urteil vom 03.11.1994, Az.: 6 S 251/94, u.a. in: WuM 1998, Seite 439 ). - AG Brandenburg, 24.05.2017 - 31 C 125/17
Zur fristlosen Kündigung des Wohnraumvertrages wegen Lärmbelästigung
Gelegentliches Feiern rechtfertigt eine fristlose Kündigung zudem nur dann, wenn es wiederholt zu Lärmbelästigungen der Mitbewohner und zu Störungen der Nachtruhe kommt (LG Bonn, Urteil vom 03.11.1994, Az.: 6 S 251/94, u.a. in: WuM 1998, Seite 439).