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   VGH Baden-Württemberg, 16.11.1995 - 6 S 3171/94   

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VGH Baden-Württemberg, 16.11.1995 - 6 S 3171/94 (https://dejure.org/1995,1986)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.11.1995 - 6 S 3171/94 (https://dejure.org/1995,1986)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. November 1995 - 6 S 3171/94 (https://dejure.org/1995,1986)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    (Gewährung laufender Hilfe zum Lebensunterhalt - Streitgegenstand einer Untätigkeitsklage - Einbeziehung von späteren Zeiträumen im Wege der Klageerweiterung bei Sachdienlichkeit; Anwendbarkeit des BSHG § 122eheähnliche Gemeinschaft) nicht durch noch anderweitig ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 122; VwGO § 75 § 91
    Verwaltungsprozeßrecht: Streitgegenstand der Untätigkeitsklage, Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Klageerweiterung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2178
  • NVwZ 1996, 1040 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 1040 info also 1996, 217 (Kurzwiedergabe)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 114.81

    Gehaltsabtretung wegen Mietschulden - § 75 VwGO, Untätigkeitsklage, Vorverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.11.1995 - 6 S 3171/94
    Dieser zulässige Streitgegenstand wird hinsichtlich späterer Zeiträume auch durch weiteren Zeitablauf nicht - sukzessive - erweitert (im Anschluß an BVerwGE 66, 342).

    An der Zulässigkeit der Klage als Untätigkeitsklage für diesen Zeitraum änderte auch der spätere Erlaß des Bescheides vom 20.07.1993 nichts; da das Verwaltungsgericht nicht nach § 75 Satz 3 VwGO verfahren war, brauchte der Kläger - bevor er seinen Klagantrag auch auf Aufhebung dieses Bescheides richten durfte - nicht noch ein Vorverfahren durchzuführen (BVerwG, Urt. vom 13.01.1983 - 5 C 114.81 -, BVerwGE 66, 342 (344)).

    Zulässiger Streitgegenstand der Untätigkeitsklage ist ein Begehren auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt damit nur hinsichtlich der Zeiträume, für welche die Behörde im Zeitpunkt der Klageerhebung im Sinne des § 75 VwGO untätig war, die also im Regelfalle länger als drei Monate zurückliegen (BVerwGE 66, 342 a.a.O.; vgl. - für die Untätigkeitsklage auf einmalige Hilfen - OVG Münster, Urt. vom 26.10.1987 - 8 A 2385/86 -, FEVS 37, 458 (459 f.), sowie LPK-BSHG, 4. Aufl. 1994, Anh. Rdnr. 91).

  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 105.61

    Bemessung der Sozialhilfe für zwei Hilfsbedürftige in eheähnlicher Gemeinschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.11.1995 - 6 S 3171/94
    Es widerspräche dem Gedanken des sozialen Rechtsstaats, wenn Mittel der Allgemeinheit, die zur Hilfe für deren bedürftige Mitglieder bestimmt sind, in Fällen in Anspruch genommen werden könnten, in denen wirkliche Bedürftigkeit nicht vorliegt (BVerwG, Urt. vom 27.02.1963 - V C 105.61 -, BVerwGE 15, 306 (313); vgl. Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 14. Aufl. 1993, Rdnr. 2 zu § 122).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.1987 - 8 A 2385/86
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.11.1995 - 6 S 3171/94
    Zulässiger Streitgegenstand der Untätigkeitsklage ist ein Begehren auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt damit nur hinsichtlich der Zeiträume, für welche die Behörde im Zeitpunkt der Klageerhebung im Sinne des § 75 VwGO untätig war, die also im Regelfalle länger als drei Monate zurückliegen (BVerwGE 66, 342 a.a.O.; vgl. - für die Untätigkeitsklage auf einmalige Hilfen - OVG Münster, Urt. vom 26.10.1987 - 8 A 2385/86 -, FEVS 37, 458 (459 f.), sowie LPK-BSHG, 4. Aufl. 1994, Anh. Rdnr. 91).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.11.1995 - 6 S 3171/94
    Schließlich sahen sich beide auch - im Sinne der neueren Rechtsprechung (BVerfG, Urt. vom 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 -, BVerfGE 87, 234 (263 ff.); BVerwG, Urt. vom 17.05.1995 - 5 C 16.93 -, DÖV 1995, 865; vgl. auch schon Senat, Beschl. vom 14.03.1995 - 6 S 37/95 -, sowie vom 05.10.1995 - 6 S 2359/95 -) - in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft füreinander.
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.11.1995 - 6 S 3171/94
    Schließlich sahen sich beide auch - im Sinne der neueren Rechtsprechung (BVerfG, Urt. vom 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 -, BVerfGE 87, 234 (263 ff.); BVerwG, Urt. vom 17.05.1995 - 5 C 16.93 -, DÖV 1995, 865; vgl. auch schon Senat, Beschl. vom 14.03.1995 - 6 S 37/95 -, sowie vom 05.10.1995 - 6 S 2359/95 -) - in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft füreinander.
  • BVerwG, 29.09.1971 - V C 110.70

    Zulässigkeit einer Klage auf Hilfe zum Lebensunterhalt - Verpflichtung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.11.1995 - 6 S 3171/94
    Ein Sozialhilfeträger hat nämlich eine gerichtliche Entscheidung, die einen bestimmten zurückliegenden Zeitraum betrifft, nicht nur hinsichtlich dieses Zeitraums, sondern - sofern sich die tatsächlichen und rechtlichen Umstände nicht ändern - auch für nachfolgende Zeitabschnitte zu beachten (vgl. BVerwG, Urt. vom 29.09.1971 - V C 110.70 -, BVerwGE 38, 299 (301 f.); st. Rspr.).
  • BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 36.84

    Klageerweiterung im Berufungsverfahren - wesentliche körperliche Behinderung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.11.1995 - 6 S 3171/94
    Zum anderen muß die Klage auch hinsichtlich des weiteren Zeitraums zulässig sein (vgl. BVerwG, Urt. vom 16.01.1986 - 5 C 36/84 -, NDV 1986, 291 (292)).
  • BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 81/86

    Arbeitsloser - Einkommensberücksichtigung - Ehegatte - Bedürftigkeitsprüfung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.11.1995 - 6 S 3171/94
    Ob eine Eheschließung, die hiernach grundsätzlich möglich wäre, dem einen Partner - oder beiden - derzeit (noch) wegen des Bigamieverbots (§ 5 EheG) verwehrt ist, wird hierdurch nicht ausgeschlossen (vgl. BSG, Urt. vom 24.03.1988 - 7 RAr 81/86 -, FEVS 38, 334 (337); ungenau zitiert von OVG Hamburg, Beschluß vom 22.03.1990 - Bs IV 92/90 -, ZfSH/SGB 1990, 428 (428 f.), sowie Oestreicher/Schelter/Kunz, BSHG, Stand Okt.
  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.11.1995 - 6 S 3171/94
    Daraus folgt, daß das Gericht die Entwicklung des Sozialhilfefalls nach Erlaß des letzten behördlichen Bescheids grundsätzlich außer acht zu lassen hat (vgl. BVerwG, Urt. vom 30.11.1966 - V C 29.66 -, BVerwGE 25, 307 (309); st. Rspr.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.07.2017 - L 23 SO 236/16

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Schließlich greift die in § 20 angeordnete Rechtsfolge nicht in die (noch) von Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Ehe ein, sondern knüpft an ein selbstbestimmtes Verhalten des Hilfe Suchenden und seines Partners an (VGH Mannheim v. 16.11.1995 - 6 S 3171/94, Rn 16-18).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2007 - L 7 AS 640/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Einstehens- und

    Die Rechtsprechung hat bereits entschieden, dass dem Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht entgegen steht, dass jedenfalls einer der Partner noch anderweitig verheiratet ist (vgl. bereits VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. November 1995 - 6 S 3171/94 - zu § 122 BSHG).
  • VGH Bayern, 07.10.2008 - 5 BV 07.2162

    Keine Weitergabe von Adressdaten

    Der Hilfsantrag ist mangels eines vorher durchgeführten Verwaltungsverfahrens als Verpflichtungsklage unzulässig und schon deshalb nicht geeignet, der endgültigen Ausräumung des sachlichen Streitstoffs zwischen den Parteien im laufenden Verfahren zu dienen (vgl. BayVGH vom 12.11.1979 BayVBl 1980, 296/297; VGH Baden-Württemberg vom 16.11.1995 VBlBW 1996, 150/151; Ortloff, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner [Hrsg.], VwGO, § 91 Rn. 66; Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl. 2004, § 91 Rn. 13).
  • SG Düsseldorf, 30.09.2005 - S 35 AS 146/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Allerdings wurde diese Rechtsprechung von den erst- und zweitinstanzlichen Sozialgerichten immer völlig anders ausgelegt als von den unterinstanzlichen Verwaltungsgerichten (vergl. z.B. VGH BW, Beschluss vom 16.11.95, Az.: 6 S 3171/94 - www.juris.de).

    Die abweichende Auffassung des VGH Baden Württemberg (Beschluss vom 16.11.1995, Az.: 6 S 3171/94 - www.juris.de) vermag nicht zu überzeugen.

  • SG Düsseldorf, 09.11.2016 - S 12 AS 32/14

    Bedarfsgemeinschaft trotz Verbots der Doppelehe

    Über die Fortsetzung ihres Zusammenlebens können die Kläger ausschließlich selbst disponieren (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. November 1995, Az.: 6 S 3171/94).
  • VG Freiburg, 04.04.2002 - 4 K 2690/00

    Unterhaltsvorschuss trotz Betreuungsleistung durch beide Elternteile

    Als zulässiger Streitgegenstand einer Untätigkeitsklage kann das Begehren der Kläger auf Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen grundsätzlich nur hinsichtlich der Zeiträume angesehen werden, für welche die Behörde im Zeitpunkt der Klageerhebung im Sinne des § 75 VwGO untätig war, die also im Regelfall drei Monate zurückliegen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.11.1995 - 6 S 3171/94 - VBlBW 1996, 150; VG Freiburg, Urt. v. 15.09.1998 - 4 K 2588/96 -).

    Diese Grundsätze fänden sogar auch in dem Sonderfall der Untätigkeitsklage Anwendung, so dass in diesen Fällen als - sachdienlich ausgelegter - zulässiger Streitgegenstand einer Untätigkeitsklage nur ein Begehren auf Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen hinsichtlich der Zeiträume angesehen werden kann, für welche die Behörde im Zeitpunkt der Klageerhebung untätig im Sinne des § 75 VwGO war, die also im Regelfall drei Monate vor Klageerhebung zurückliegen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.11.1995, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 18.05.2004 - 5 K 2630/03

    Nichterfüllung einer Mitwirkungspflicht nach § 62 SGB 1 und Untätigkeit der

    Zwar können im Sozialhilferecht zulässige Streitgegenstände einer Untätigkeitsklage grundsätzlich nur Hilfeansprüche für Zeiträume sein, in denen die Behörde bei Klageerhebung oder bis zu einer zulässigen Klageerweiterung i. S. des § 75 VwGO untätig war (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.11.1995 - 6 S 3171/94 - NJW 1996, 2178).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.1997 - 6 S 856/96

    Sozialhilfeleistungen für eheähnliche Gemeinschaft: Übernahme freiwilliger

    Eine solche Gemeinschaft liegt vor, wenn sie als auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau über eine reine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht und sich - im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft - durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen (vgl. BVerfG, Urt. v. 17.11.1992, BVerfGE 87, 234/264f.; BVerwG, Urt. v. 17.05.1995, BVerwGE 98, 195 sowie Beschl. d. Senats v. 14.03.1995 - 6 S 37/95 -, 06.06.1995 - 6 S 1168/95 -, 05.10.1995 - 6 S 2359/95 -, vom 16.11.1995 - 6 S 3171/94 -, NJW 1996, 150).
  • OLG Karlsruhe, 07.02.2023 - 25 U 46/21

    Vorliegen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit einer neuen Partnerin trotz

    Soweit die Beklagte anführt, dass die fortbestehende Ehe zwischen Herrn T. und der Zeugin T. die Annahme einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft generell ausschließe, ist dem zu widersprechen (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. November 1995 - 6 S 3171/94 -, juris Rn. 15 ff.; Götz in Grüneberg; BGB, 82. Auflage 2023, Einf. v. § 1297 BGB Rn. 11).
  • VGH Bayern, 20.02.2003 - 12 B 98.50

    Sozialhilfe - auf die Gewährung von Hilfe zur Pflege gerichtete Untätigkeitsklage

    Etwas anderes kann - entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts - insbesondere nicht aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abgeleitet werden, wonach ein Begehren auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nur hinsichtlich der Zeiträume zulässiger Streitgegenstand der Untätigkeitsklage sein kann, für welche die Behörde im Zeitpunkt der Klageerhebung im Sinne des § 75 VwGO untätig war, und wonach dieser Streitgegenstand hinsichtlich späterer Zeiträume auch durch weiteren Zeitablauf nicht - sukzessive - erweitert wird (vgl. nur: BVerwG vom 13.1.1986 BVerwGE 66, 342, 344; so auch: VGH BW vom 16.11.1995 NJW 1996, 2178; OVG NRW vom 27.5.1994 NVwZ-RR 1995, 178; Rennert in Eyermann, VwGO, a.a.O., RdNr. 11 zu § 75).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.10.2015 - L 11 AS 1422/15
  • VG Hannover, 26.09.2003 - 7 A 151/03

    Übernahme des vollen vertraglich geschuldeten Pflegesatzes, auch wenn keine

  • VG Arnsberg, 28.11.2001 - 9 K 1248/00

    Heranziehung der örtlichen Träger der Sozialhilfe zur Durchführung von Aufgaben

  • VG Freiburg, 24.07.2001 - 8 K 924/00
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