Rechtsprechung
LG Chemnitz, 19.03.2002 - 6 S 3348/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorsätzlicher Verstoss gegen die versicherungsvertragliche Aufklärungspflicht durch das Entfernen vom Unfallort trotz Kenntnis vom eingetretenen Verkehrsunfall; Kollision eines PKW's mit einer Straßenbahn; Vorsätzliche Verhinderung der Feststellung einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Nachtrunk: Obliegenheitsverletzung in der Kaskoversicherung?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Nach dem Verkehrsunfall: Kräftiger Schluck aus der Pulle - Haftpflichtversicherung holt sich ihr Geld vom Versicherungsnehmer zurück
Verfahrensgang
- AG Chemnitz, 29.06.2001 - 16 C 955/01
- LG Chemnitz, 19.03.2002 - 6 S 3348/01
Papierfundstellen
- NZV 2003, 426
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.05.1970 - IV ZR 1084/68
Obliegenheitsverletzung - Vorsatz - Grobe Fahrlässigkeit - Unfallaufnahme - …
Auszug aus LG Chemnitz, 19.03.2002 - 6 S 3348/01
Durch den Umstand, dass der Versicherungsnehmer die getrunkene Alkoholmenge wahrheitsgemäß anzugeben hat kann das Aufklärungsinteresse allein nicht gewahrt werde, da die Richtigkeit einer solchen Angabe gerade wegen des Nachtrunks nicht mehr kontrollierbar ist (BGH VersR 70, 826). - BGH, 12.11.1975 - IV ZR 5/74
Pflichten des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung; Verletzung der …
Auszug aus LG Chemnitz, 19.03.2002 - 6 S 3348/01
In der Haftpflichtversicherung wird es nämlich grundsätzlich als eine Verletzung der Aufklärungspflicht angesehen, wenn der Versicherungsnehmer (Kläger) unmittelbar nach dem Schadensereignis Alkohol zu sich nimmt und dadurch die Feststellung seines Alkoholspiegels zum Zeitpunkt des Unfalleintrittes erschwert oder sogar unmöglich macht (vgl. BGH VersR 59, 896; BGH VersR 67, 1088 und BGH VersR 76, 84). - BGH, 12.05.1971 - IV ZR 35/70
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verletzung der einem …
Auszug aus LG Chemnitz, 19.03.2002 - 6 S 3348/01
Nur wenn die BAK ohne den behaupteten Nachtrunk bereits oberhalb der 1, 1 Promillegrenze gelegen hat, ist die Aufklärungspflicht durch den Nachtrunk nicht mehr in relevanter Weise verletzt worden (vgl. BGH VersR 71, 659).