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   VGH Baden-Württemberg, 23.05.2012 - 6 S 389/11   

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VGH Baden-Württemberg, 23.05.2012 - 6 S 389/11 (https://dejure.org/2012,6522)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.05.2012 - 6 S 389/11 (https://dejure.org/2012,6522)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 6 S 389/11 (https://dejure.org/2012,6522)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bundesligamanagerspiel kein öffentliches Glücksspiel; Entgeltbegriff im Glücksspielrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewinnchance eines Einzelnen als Voraussetzung für die Einordnung eines Spiels als Glücksspiel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GlüStV § 3 Abs. 1 S. 1; StGB § 284
    Gewinnchance eines Einzelnen als Voraussetzung für die Einordnung eines Spiels als Glücksspiel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    "Super-Manager" ist kein unerlaubtes Glücksspiel

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Online-Bundesligaspiel 'Super-Manager' ist kein unerlaubtes Glücksspiel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Super-Manager" - Das Internet-Fußballspiel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Super-Manager"

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Onlinegames - "Super-Manager" ist kein unerlaubtes Glücksspiel

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Bild.de-"Super-Manager" ist kein unerlaubtes Glücksspiel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Glücksspiel (1): "Super-Manager"-Spiel - Fußballspiel im Internet: erlaubter Zeitvertreib oder verbotenes Glücksspiel?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Super-Manager" ist kein unerlaubtes Glücksspiel

  • spielerecht.de (Kurzinformation)

    Bundesligamanagerspiel "Super Manager” (doch) kein erlaubnispflichtiges Glücksspiel?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Einordnung eines Bundesligamanagerspiels als erlaubnispflichtiges Glücksspiel

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    "Super-Manager" kein unerlaubtes Glücksspiel

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    "Super-Manager" ist kein unerlaubtes Glücksspiel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesligaspiel "Super-Manager" ist kein unerlaubtes Glücksspiel - Teilnahmegebühr von 7,99 Euro/Team ist nicht als Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance zu werten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 63, 125
  • VBlBW 2013, 146
  • DÖV 2012, 692
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (24)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.09.2009 - 6 A 10199/09

    Glücksspiel i.S.d. § 3 Abs. 1 Satz 1 Glücksspielstaatsvertrag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.05.2012 - 6 S 389/11
    Insoweit stimmt der Glücksspielbegriff des § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV mit dem strafrechtlichen Glücksspielbegriff des § 284 StGB überein (ebenso: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.09.2009 - 6 A 10199/09 -, ZfWG 2009, 413; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.06.2008 - 4 B 606/08 -, GewArch 2008, 407; Niedersächs.

    Für diese Deutungsmöglichkeit spricht, dass § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV vom "Erwerb einer Gewinnchance gegen Entgelt" und nicht bloß vom Erwerb einer Teilnahmeberechtigung spricht und damit einen Zusammenhang zwischen der Aufwendung eines Vermögenswertes und dem Gewinn herstellt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.09.2009, a.a.O.; Bolay, a.a.O., S. 671).

    Darüber hinaus können die Bundesländer ihrem Anspruch, sich einer Regelung glücksspielrechtlicher Tatbestände zu enthalten, soweit eine abschließende Normierung durch den Bund erfolgt ist (Erläuterungen zu § 2 LottStV, Lt-Drs. 13/3140, S. 21; vgl. hierzu und zum Folgenden ausführlich: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.09.2009, a.a.O.; VG Trier, Urteil vom 03.02.2009 - 1 K 592/08 -, ZfWG 2009, 66; VG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2011 - 27 L 471/10 -, juris; ferner: Wulf/Münstermann, a.a.O., S. 461), nur dann gerecht werden, wenn sie sich auf die Regelung ordnungsrechtlicher Belange von Glücksspielen beschränken, die der Begriffsbestimmung des § 284 StGB unterliegen.

    Die Gefahren durch betrügerische Machenschaften der Veranstalter und aus mit dem Glücksspiel verbundener Folge- und Begleitkriminalität sind deutlich geringer oder gar nicht ersichtlich (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.09.2009, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 25.08.2011 - 10 BV 10.1176

    Sportwetten als sog. 50-Cent-Gewinnspiele im Internet sind unzulässig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.05.2012 - 6 S 389/11
    OVG, Beschluss vom 12.03.2010 - 3 EO 513/10 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 27.02.2012 - 3 B 80/11 -, juris; Bolay, MMR 2009, 669; vgl. zur Übereinstimmung des Entgeltbegriffs des § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV mit dem strafrechtlichen Begriff des Glücksspiels im Hinblick auf das vom Senat hier nicht zu entscheidende Erfordernis einer Erheblichkeitsschwelle [für zufallsabhängige 50-Cent-Turniere]: Liesching, ZfWG 2009, 320 und MMR 2012, 1996 [mit der Auffassung, dass auch der BGH im Urteil vom 28.09.2011 - I ZR 92/09 -, ZfWG 2012, 23 davon ausgehe, dass der Glücksspielbegriff des § 3 Abs. 1 GlüStV mit dem des § 284 StGB deckungsgleich sei]; Lober/Neumüller, MMR 2010, 295; Gummer, ZUM 2011, 105; Hambach/Münstermann, KuR, 2009, 457; anderer Ansicht: Bay. VGH, Urteil vom 25.08.2011 - 10 BV 10.1176 -, ZfWG 2011, 503; Beschluss vom 13.04.2010, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 07.09.2011 - 8 B 1552/10 -, ZfWG 2011, 425; Dietlein/Hecker/Ruttig, Glücksspielrecht, § 3 GlüStV RdNr. 5, § 284 StGB RdNr. 10; Hüsken, GewArch 2010, 336; Mintas, ZfWG 2009, 82).

    Entgegen der von dem Beklagten vertretenen Ansicht (so ebenfalls: BayVGH, Urteil vom 25.08.2011, a.a.O.; Dietlein/Hecker/Ruttig, a.a.O., § 3 GlüStV RdNr. 5; Hüsken, GewArch 2010, 336) führt nicht bereits der Wortlaut des § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV dazu, von einem vollständig eigenständigen und insoweit von der strafrechtlichen Begriffsbestimmung abweichenden Glücksspielbegriff des Glücksspielstaatsvertrages auszugehen.

    Etwas anderes ergibt sich nicht daraus, dass die Erläuterungen zum Glücksspielstaatsvertrag (LT-Drs. 14/1930, S. 32) eine entgeltliche Spielteilnahme bei Gewinnspielen über Telefonmehrwertdienste als Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages ansehen (so aber: BayVGH, Urteil vom 25.08.2011, a.a.O.; VG München, Urteil vom 03.03.2010 - M 22 K 09.4793 -, GewArch 2010, 359).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2009 - 1 S 203.08

    Poker als Glücksspiel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.05.2012 - 6 S 389/11
    OVG, Beschluss vom 10.08.2009 - 11 ME 67/09 -, GewArch 2009, 406; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2009 - 1 S 203.08 -, ZfWG 2009, 190; Thür.

    Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Normgeber insoweit den Willen verfolgt haben sollte, die Erlaubnispflicht weiter auszudehnen als sie der Bundesgesetzgeber strafrechtlich voraussetzt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2009, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 20.04.2010 - 27 L 1529/09

    Stopp des Internet-Glücksspiels "Super-Manager" von Bild.de - Gewinner werden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.05.2012 - 6 S 389/11
    21 Dabei kann hier offenblieben, ob - wofür allerdings einiges spricht (vgl. dazu: BayVGH, Beschluss vom 13.04.2010 - 10 CS 10.453 -, ZfWG 2010, 183; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.04.2010 - 13 B 512/10 -, ZfWG 2010, 187; VG Düsseldorf, Beschluss vom 20.04.2010 - 27 L 1529/09 -, juris) - bei dem von der Klägerin angebotenen Fußballmanagerspiel die Entscheidung über den Gewinn (überwiegend) vom Zufall abhängt, da hierfür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist (§ 3 Abs. 1 Satz 2 GlüStV).

    Soweit sie von einem "wirtschaftlich tragfähigen und erfolgreichen Konzept" spreche (vgl. dazu: VG Düsseldorf, Beschluss vom 20.04.2010, a.a.O.), sei damit keine Gewinnerzielung gemeint, sondern es sei weiterhin beabsichtigt, zu einem ausgeglichenen Verhältnis von Kosten und Erträgen aus der Teilnahmegebühr zu gelangen.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2009 - 6 S 1110/07

    Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg mit Verfassungsrecht und europäischem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.05.2012 - 6 S 389/11
    Unabhängig von der Frage, ob die Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages überhaupt technische Vorschriften im Sinne der Informationsrichtlinie und daher notifizierungspflichtig sind (zweifelnd: Stein, ZfWG 2007, 397, ZfWG 2009, 332; bejahend: VG Hamburg, Urteil vom 05.11.2010 - 4 K 1840/07 -, juris; Streinz/Herrmann/Kruis, ZfWG 2007, 402), wurde der Glücksspielstaatsvertrag als solcher notifiziert (vgl. dazu ausführlich Urteil des Senats vom 10.12.2009 - 6 S 1110/07 -, ZfWG 2010, 24).

    Soweit das Land Baden-Württemberg durch das Änderungsgesetz vom 29.11.2011 die Fortgeltung des Glücksspielstaatsvertrages als Landesrecht über den 31.12.2011 angeordnet hat, folgt daraus kein über den Glücksspielstaatsvertrag hinausgehender notifizierungspflichtiger Inhalt des Änderungsgesetzes (vgl. Urteil des Senats vom 10.12.2009, a.a.O.; VG Karlsruhe, Urteil vom 26.04.2012 - 3 K 330/10 -, juris; anders LG Bremen, Urteil vom 10.05.2012 - 9 O 476/12 - im Hinblick auf § 2 Abs. 3 Satz 1 BremGlüStVG).

  • VGH Bayern, 13.04.2010 - 10 CS 10.453

    Das Online-Bundesligaspiel "Super-Manager" darf als öffentliches Glücksspiel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.05.2012 - 6 S 389/11
    21 Dabei kann hier offenblieben, ob - wofür allerdings einiges spricht (vgl. dazu: BayVGH, Beschluss vom 13.04.2010 - 10 CS 10.453 -, ZfWG 2010, 183; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.04.2010 - 13 B 512/10 -, ZfWG 2010, 187; VG Düsseldorf, Beschluss vom 20.04.2010 - 27 L 1529/09 -, juris) - bei dem von der Klägerin angebotenen Fußballmanagerspiel die Entscheidung über den Gewinn (überwiegend) vom Zufall abhängt, da hierfür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist (§ 3 Abs. 1 Satz 2 GlüStV).

    OVG, Beschluss vom 12.03.2010 - 3 EO 513/10 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 27.02.2012 - 3 B 80/11 -, juris; Bolay, MMR 2009, 669; vgl. zur Übereinstimmung des Entgeltbegriffs des § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV mit dem strafrechtlichen Begriff des Glücksspiels im Hinblick auf das vom Senat hier nicht zu entscheidende Erfordernis einer Erheblichkeitsschwelle [für zufallsabhängige 50-Cent-Turniere]: Liesching, ZfWG 2009, 320 und MMR 2012, 1996 [mit der Auffassung, dass auch der BGH im Urteil vom 28.09.2011 - I ZR 92/09 -, ZfWG 2012, 23 davon ausgehe, dass der Glücksspielbegriff des § 3 Abs. 1 GlüStV mit dem des § 284 StGB deckungsgleich sei]; Lober/Neumüller, MMR 2010, 295; Gummer, ZUM 2011, 105; Hambach/Münstermann, KuR, 2009, 457; anderer Ansicht: Bay. VGH, Urteil vom 25.08.2011 - 10 BV 10.1176 -, ZfWG 2011, 503; Beschluss vom 13.04.2010, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 07.09.2011 - 8 B 1552/10 -, ZfWG 2011, 425; Dietlein/Hecker/Ruttig, Glücksspielrecht, § 3 GlüStV RdNr. 5, § 284 StGB RdNr. 10; Hüsken, GewArch 2010, 336; Mintas, ZfWG 2009, 82).

  • OLG Düsseldorf, 23.09.2003 - 20 U 39/03

    0190-Telefon-Gewinnspiel wettbewerbswidrig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.05.2012 - 6 S 389/11
    Die insoweit einschlägige Passage der Erläuterungen ("Ein Glücksspiel liegt im Übrigen nicht vor, wenn ein Entgelt nicht verlangt wird. Ein solches Verlangen ist nicht gegeben, wenn neben einer entgeltlichen Teilnahmemöglichkeit [z.B. via Mehrwertdienst] eine gleichwertige, praktikable und unentgeltliche Alternative - z.B. durch Postkarte, E-Mail oder via Internet - zur Teilnahme an demselben Spiel angeboten wird.") enthält keine Aussage zu der Frage, ob der Glücksspielstaatsvertrag einen eigenen Glücksspielbegriff verwendet, sondern wiederholt nur Auffassungen, die sich bereits zum Glücksspielbegriff des § 284 Abs. 1 StGB herausgebildet hatten (vgl. etwa: OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2003 - 20 U 39/03 -, juris; Hecker/Ruttig, GRUR 2005, 393, 397 f.; Fischer/Pfeifer, GewArch 2003, 154).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.05.2012 - 6 S 389/11
    Mit dem Glücksspielstaatsvertrag haben die Länder auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (- 1 BvR 1054/01 -, NJW 2006, 1261) reagiert, mit dem das Bundesverfassungsgericht ein staatliches Monopol nur dann als mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar angesehen hat, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Spielsucht und problematischem Spielverhalten ausgerichtet ist (zu den Zielen des Glücksspielstaatsvertrages vgl. § 1 GlüStV).
  • VG Trier, 03.02.2009 - 1 K 592/08

    Pokerturniere

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.05.2012 - 6 S 389/11
    Darüber hinaus können die Bundesländer ihrem Anspruch, sich einer Regelung glücksspielrechtlicher Tatbestände zu enthalten, soweit eine abschließende Normierung durch den Bund erfolgt ist (Erläuterungen zu § 2 LottStV, Lt-Drs. 13/3140, S. 21; vgl. hierzu und zum Folgenden ausführlich: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.09.2009, a.a.O.; VG Trier, Urteil vom 03.02.2009 - 1 K 592/08 -, ZfWG 2009, 66; VG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2011 - 27 L 471/10 -, juris; ferner: Wulf/Münstermann, a.a.O., S. 461), nur dann gerecht werden, wenn sie sich auf die Regelung ordnungsrechtlicher Belange von Glücksspielen beschränken, die der Begriffsbestimmung des § 284 StGB unterliegen.
  • VG München, 03.03.2010 - M 22 K 09.4793

    Internet-Sportwetten mit 50 Cent Speileinsatz unerlaubtes Glücksspiel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.05.2012 - 6 S 389/11
    Etwas anderes ergibt sich nicht daraus, dass die Erläuterungen zum Glücksspielstaatsvertrag (LT-Drs. 14/1930, S. 32) eine entgeltliche Spielteilnahme bei Gewinnspielen über Telefonmehrwertdienste als Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages ansehen (so aber: BayVGH, Urteil vom 25.08.2011, a.a.O.; VG München, Urteil vom 03.03.2010 - M 22 K 09.4793 -, GewArch 2010, 359).
  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 13.09

    Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit; Einnahmen;

  • VG Düsseldorf, 29.04.2011 - 27 L 471/10

    Glücksspiel Mau Mau Zufall Entgelt Veranstalter kohärent Kohärenzgebot

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - 4 B 298/08

    Private Wettbüros in NRW bleiben vorerst geschlossen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2008 - 4 B 606/08

    Pokerverbot: Behörde muss erneut prüfen

  • BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86

    Begriff des Glücksspiels; Kettenbriefaktion

  • OVG Niedersachsen, 10.08.2009 - 11 ME 67/09

    Pokervariante "Texas Hold´em" als Glücksspiel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2010 - 13 B 512/10

    Untersagung der Veranstaltung des Spiels "Super-Manager" nach der Qualifizierung

  • VGH Hessen, 07.09.2011 - 8 B 1552/10

    Verbot des Internetvertriebs von Glücksspielen

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 92/09

    Sportwetten im Internet

  • OVG Sachsen, 27.02.2012 - 3 B 80/11

    Poker Turnier, Texa Hold em

  • OVG Thüringen, 12.03.2010 - 3 EO 513/10
  • LG Bremen, 10.05.2012 - 9 O 476/12
  • VG Karlsruhe, 26.04.2012 - 3 K 330/10

    Werbeverbot für Glücksspiele über das Internet

  • VG Hamburg, 05.11.2010 - 4 K 1840/07
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2013 - 6 S 88/13

    Countdown-Auktion im Internet; Glücksspiel; Erlaubnisfähigkeit;

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 23.05.2012 - 6 S 389/11 -, ZfWG 2012, 279 und vom 09.04.2013 - 6 S 892/12 -, juris) ist unter "Entgelt" im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV n.F. nicht jede geldwerte Leistung zu verstehen, die für die Teilnahme am Spiel erbracht wird.

    Insoweit handelt es sich gerade nicht um einen "in jedem Fall verlorenen Betrag", der mit dem eigentlichen Spiel nichts zu tun hat, sondern lediglich die Mitspielberechtigung gewährt (vgl. dazu: Urteil des Senats vom 23.05.2012, a.a.O., m.w.N.).

    Zwar hat der Senat in seinem Urteil vom 23.05.2012, a.a.O., entschieden, dass der Glücksspielbegriff des § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV mit dem strafrechtlichen Glücksspielbegriff des § 284 StGB insoweit übereinstimmt, dass Glücksspiel nur dann vorliegt, wenn aus den von den Teilnehmern entrichteten Entgelten die Gewinnchance des Einzelnen erwächst.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2013 - 6 S 892/12

    Kein öffentliches Glücksspiel bei einem Kaufvertrag über eine Wetterprognose

    Der Senat geht in seiner Rechtsprechung davon aus, dass der Glücksspielbegriff des § 284 StGB jedenfalls insoweit mit § 3 Abs. 1 GlüStV n.F. deckungsgleich ist, als das dort vorausgesetzte Entgelt nicht bloß jedwede geldwerte Gegenleistung sein kann, die notwendige Bedingung für den Erwerb einer Gewinnchance ist, sondern auch eine solche Zahlung, die eine hinreichende Bedingung dafür darstellt, also in den Gewinn einfließt, und hat dies aus dem Wortlaut "Erwerb einer Gewinnchance gegen Entgelt" hergeleitet (Senat, Urteil vom 23.05.2012 - 6 S 389/11 -, ZfWG 2012, 279 ff., zum Bundesligamanagerspiel, m.w.N.).

    Denn § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV n.F. spricht vom "Erwerb einer Gewinnchance gegen Entgelt" und nicht bloß vom Erwerb einer Teilnahmeberechtigung und stellt damit einen Zusammenhang zwischen der Aufwendung eines Vermögenswertes und dem Gewinn her (Senat, Urteil vom 23.05.2012, a.a.O., unter Bezugnahme auf OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.09.2009 - 6 A 10199/09, ZfWG 2009, 413).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2012 - 13 B 734/12

    Vorliegen der Voraussetzung der Qualifizierung als Glücksspiel bei

    Sie begründet den Abänderungsantrag ausschließlich damit, dass das von ihr angebotene "C. -N. " nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg vom 23. Mai 2012 - 6 S 389/11 - kein Glücksspiel im Sinne des § 3 des (am 31. Dezember 2011 außer Kraft getretenen) Glücksspielstaaatsvertrags (GlüStV a. F.) darstelle, die Untersagungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 30. September 2009, geändert durch Bescheid vom 12. Oktober 2009, rechtswidrig sei und daher die zu treffende Interessenabwägung zu ihren Gunsten ausfallen müsse.

    Der zu entrichtende Einsatz stellt keinen mit einem Eintrittsgeld vergleichbaren und in jedem Fall verlorenen Betrag dar, der mit dem eigentlichen Spiel nichts zu tun hat und nur die Mitspielberechtigung gewährt, a.A.: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Mai 2012 - 6 S 389/11 , juris, sondern ist ein Entgelt, mit dem der Erwerb einer Gewinnchance verbunden ist.

    vgl. VGH München, Beschluss vom 13. April 2010 - 10 CS 10.453 , a. a. O; a. A.: VGH BW, Urteil vom 23. Mai 2012 - 6 S 389/11 , a. a. O.

  • OLG Naumburg, 27.09.2012 - 9 U 73/11

    Wettbewerb im Bereich des Glücksspiels: Zulässigkeit von Online-Sportwetten ohne

    Zudem enthält Art. 8 Abs. 1 Unterabs. 3 der Informationsrichtlinie eine abschließende Regelung darüber, welche wesentlichen Änderungen in zeitlicher Hinsicht notifizierungspflichtig sind, nämlich lediglich die Vorverlegung des ursprünglichen Zeitpunktes für die Anwendung einer technischen Vorschrift (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 23.05.2012 - 6 S 389/11).
  • VG Ansbach, 19.07.2012 - AN 4 K 11.02346

    Untersagung der Veranstaltung öffentlichen Glückspiels über Internet

    Soweit in Anknüpfung an die Rechtsprechung zum strafrechtlichen Glücksspielbegriff (§ 284 StGB) die Auffassung vertreten wird, dass die erhobenen Mittel zumindest mittelbar in die (Re-)Finanzierung der Spielgewinne einfließen müssen (so etwa VGH Baden-Württemberg Urteil vom 23.5.2012 Az. 6 S 389/11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.4.2009, Az. 1 S 203.08, Juris; in diese Richtung auch OVG Münster, Beschluss vom 10.6.2008, Az. 4 B 606/08, Juris) kann dem nicht gefolgt werden.

    Nach Auffassung des VGH Baden-Württemberg Urteil vom 23.5.2012 Az. 6 S 389/11 und des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (Urteil vom 15.9.2009, Az. 6 A 10199/09, Juris; vgl. auch OVG Koblenz, Beschluss vom 21.10.2008, Az. 6 B 10778/08, Juris) wird ein zu fordernder "Einsatz" nicht geleistet, wenn ein in jedem Fall verlorener Beitrag gezahlt wird, der nur der Mitspielberechtigung dient.

  • VG Karlsruhe, 15.11.2012 - 3 K 3316/11

    Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von öffentlichem Glücksspiel sowie

    19 Die unmittelbare Verknüpfung des Einsatzes mit dem Gebot lässt dieses Entgelt auch nicht als bloße Teilnahmegebühr im Sinne eines Entgeltes zum Erwerb einer Mitspielberechtigung, sondern als echten Spieleinsatz erscheinen: Gerade aus diesem Entgelt erwächst die Gewinnchance des Auktionsteilnehmers, gerade mit diesem Einsatz beteiligt sich der Bieter an der Auktion (zur Abgrenzung vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.05.2012 - 6 S 389/11 -, juris; s.a. OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.09.2003 - 1-20 U 39/03 u.a. - juris).
  • VG Karlsruhe, 28.02.2013 - 3 K 941/12

    Bestehen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses

    Insoweit wird auf die Rechtsprechung der Kammer und des Verwaltungsgerichtshofes zum Umfang der Notifizierungspflicht verwiesen, wenn - wie hier - lediglich die zeitliche Anwendbarkeit einer Regelung, nicht aber deren inhaltliche Ausgestaltung verändert wird (VG Karlsruhe, Urt. v. 26.04.2012 - 3 K 330/10 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.05.2012 - 6 S 389/11 -, juris).
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