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   OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 6 S 4.13   

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https://dejure.org/2013,3992
OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 6 S 4.13 (https://dejure.org/2013,3992)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.03.2013 - 6 S 4.13 (https://dejure.org/2013,3992)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. März 2013 - 6 S 4.13 (https://dejure.org/2013,3992)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 4 Abs 1 PresseG BE, § 4 Abs 2 Nr 4 PresseG BE, § 2 Abs 1 S 1 BAMG, § 36 Abs 1 S 1i BezVwG BE, § 39 BezVwG BE
    Einstweilige Anordnung; Beschwerde; Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; presserechtlicher Auskunftsanspruch; Mitarbeit an dem Buch "Neukölln ist überall"; Nebentätigkeiten der Bezirksamtsmitarbeiter; Anzahl der Mitarbeiter; Tätigkeit außerhalb der Dienstzeit; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung von einem Bezirksbürgermeister dienstlich unterstellten Mitarbeitern seines Bezirksamtes zur Ausübung einer anzeigepflichtigen und genehmigungspflichtigen Nebentätigkeit bei Veranlassung eines dienstlich relevanten Handelns; Anspruch eines Journalisten auf ...

  • fragdenstaat.de

    Bezirksbürgermeister - Nebentätigkeit von Beamten und Angstellten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung von einem Bezirksbürgermeister dienstlich unterstellten Mitarbeitern seines Bezirksamtes zur Ausübung einer anzeigepflichtigen und genehmigungspflichtigen Nebentätigkeit bei Veranlassung eines dienstlich relevanten Handelns; Anspruch eines Journalisten auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Bezirksamt muss der Presse Auskunft über Mitwirkung von Bediensteten an dem Buch des Bezirksbürgermeisters "Neukölln ist überall" geben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitwirkung bei der Erstellung eines Buches als Nebentätigkeit

  • lto.de (Kurzinformation)

    "Neukölln ist überall" - Bezirksamt muss Auskunft geben über Mithilfe

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bezirksamt muss der Presse Auskunft über Mitwirkung von Bediensteten an dem Buch des Bezirksbürgermeisters "Neukölln ist überall" geben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bezirksamt muss der Presse Auskunft über Mitwirkung von Bediensteten an dem Buch des Bezirksbürgermeisters "Neukölln ist überall" geben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bezirksamt muss der Presse Auskunft über Mitwirkung von Bediensteten an dem Buch des Bezirksbürgermeisters "Neukölln ist überall" geben - Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2013, 168
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerfG, 27.07.2015 - 1 BvR 1452/13

    Verfassungsbeschwerde zum Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden nicht

    Weder § 4 BlnPrG noch Art. 4 BayPrG, auf die sich der Beschwerdeführer ausgehend vom Dienstsitz des Bundesnachrichtendienstes in Berlin und Pullach stützt und gegen die er insoweit keine verfassungsrechtlichen Bedenken vorträgt, beinhalten einen Anspruch auf Generierung und Verschaffung von Informationen und sonstigem Material, sondern gewähren lediglich Zugang zu den bei der jeweiligen Stelle vorhandenen amtlichen Informationen, also solchen Tatsachen, über die die Behörde tatsächlich verfügt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. März 2013 - OVG 6 S 4.13 -, ZD 2013, S. 634 ; Beschluss vom 8. August 2013 - OVG 6 S 27.13 -, NJW 2013, S. 3386 ; allg. Soehring, in: ders./Hoene, Presserecht, 5. Aufl. 2013, § 4 Rn. 40).
  • VG Berlin, 13.11.2020 - 27 K 34.17

    Bundeskanzleramt muss Auskunft zu Hintergrundgesprächen geben

    "Vorhanden" sind nicht nur solche Informationen, über die besagte Stelle zu jenem Zeitpunkt in Form von (z.B. papiernen oder elektronischen) Aufzeichnungen verfügt, sondern auch nicht verschriftlichte Informationen, über die das Personal der Stelle verfügt, soweit die betreffenden Personen (z.B. Amtsträger) verpflichtet sind, ihr persönliches Wissen der Stelle zu offenbaren (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 1 LB 118/19 -, juris, Rn. 89 ff., NordÖR 2020, 182; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 8. August 2013 - OVG 6 S 27.13 -, juris, Rn. 5 und vom 5. März 2013 - OVG 6 S 4.13 -, juris, Rn. 14; VG Berlin, Beschlüsse vom 28. Oktober 2020 - VG 27 L 190/20 -, amtl.

    Auch etwaig notwendige Befragungen der Mitarbeiter überschreiten die Grenze zu einer unzulässigen Informationsbeschaffung noch nicht (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 1 LB 118/19 -, juris, Rn. 90, NordÖR 2020, 182; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. März 2013 - OVG 6 S 4.13 -, juris, Rn. 14; VG Berlin, Beschlüsse vom 28. Oktober 2020 - VG 27 L 190/20 -, amtl.

  • VG Berlin, 13.03.2017 - 27 L 502.16

    Bundeskanzleramt muss in Sachen Böhmermann Auskunft geben

    Dabei handelt es sich nicht um die Beschaffung nicht vorhandener Informationen, sondern lediglich um die davon zu unterscheidende Aufbereitung von Informationen, die als solche bei der Behörde bereits vorliegen (Beschluss der Kammer vom 22. Dezember 2016 - VG 27 L 369.16 -, BA S. 14; Löffler/Burkhardt, a.a.O., Rn. 86; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 8. August 2013 - OVG 6 S 27.13 -, juris Rn. 5 und vom 13. März 2013 - OVG 6 S 4.13 -, juris Rn. 13 ff.; siehe ferner zum Informationsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 20.12 -, juris Rn. 37).
  • VG Berlin, 01.02.2019 - 27 L 370.18

    Auskunftsanspruch gegen Bundesminister

    Dazu zählen auch Informationen, über die das Personal der Stelle verfügt, soweit die betreffenden Personen (z.B. Amtsträger) verpflichtet sind, ihre Informationen der Stelle zu offenbaren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 8. August 2013 - OVG 6 S 27.13 - juris Rn. 5 und vom 13. März 2013 - OVG 6 S 4.13 - juris Rn. 14; VG Berlin, Beschluss vom 27. März 2017 - VG 27 L 9.17 - juris Rn. 63).
  • VG Berlin, 23.09.2019 - 27 L 98.19

    Anspruch eines hauptberuflichen Journalisten auf Erteilung von Auskünften

    Dazu zählen auch Informationen, über die das Personal der Stelle verfügt, soweit die betreffenden Personen (z.B. Amtsträger) verpflichtet sind, ihre Informationen der Stelle zu offenbaren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 8. August 2013 - OVG 6 S 27.13 - juris Rn. 5 und vom 13. März 2013 - OVG 6 S 4.13 - juris Rn. 14; VG Berlin, Beschlüsse vom 1. Februar 2019 a.a.O. Rn. 116 und vom 27. März 2017 - VG 27 L 9.17 - juris Rn. 63).
  • VG Berlin, 22.12.2016 - 27 L 369.16

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch über Hintergrundgespräche im Weg des

    Von der Informationsbeschaffung, die in der Tat im Rahmen des presserechtlichen Auskunftsanspruchs nicht begehrt werden kann, ist die notwendige Aufbereitung von Informationen, die als solche bei der Behörde vorliegen, zu trennen (Burkhardt a.a.O. Rz. 86; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. März 2013 - OVG 6 S 4.13 - juris Rn. 13 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2013 - 6 S 27.13

    Einstweilige Anordnung; Beschwerde; presserechtlicher Auskunftsanspruch;

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 13. März 2013 im Verfahren OVG 6 S 4.13 ausgeführt hat, handelt es sich vielmehr um Informationen, die dienstliche Vorgänge des Bezirksamtes erfassen und die der Bezirksbürgermeister zumindest auch in seiner amtlichen Funktion erhalten hat, denn er hat die betreffenden, ihm dienstlich unterstellten Mitarbeiter zu einer anzeige- oder genehmigungspflichtigen Nebentätigkeit, also zu einem dienstlich relevanten Handeln veranlasst.

    Wie der Antragsgegner im Verfahren OVG 6 S 4.13 mitgeteilt hat, verfügt das Bezirksamt Neukölln über ca. 1.500 Beschäftigte, in dem Dienstbereich, für den der Bürgermeister tätig ist, sind allein 400 Mitarbeiter tätig.

  • VG Berlin, 21.05.2019 - 27 K 93.16

    Maßnahmen gegen einen Betreiber einer Facebook- Seite wegen jugendgefährdendem

    Im Übrigen hatten die Mitglieder des 49. Prüfausschuss Telemedien (3. Amtsperiode) nach eigener Erklärung die bescheidgegenständlichen Verhaltensweisen in Form der Mitschnitte und Aufzeichnungen selbst gesichtet und deshalb auch aufgrund ausreichender Kenntnisgrundlage entschieden (vgl. hierzu VG Berlin, Urteil vom 13. März 2018 - VG 27 K 512.14 -, juris, Rn. 58 unter Verweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 8. August 2013 - OVG 6 S 27.13 -, juris, Rn. 5 und vom 13. März 2013 - OVG 6 S 4.13 -, juris, Rn. 15 f.).
  • VG Berlin, 18.05.2018 - 27 K 512.14

    Einwände der Kommission für Jugendmedienschutz gegen die Ausstrahlung des

    Die vorherige Sichtung des Beitrags hat zu den dienstlichen Pflichten dieser KJM-Mitglieder gehört, da die Kenntnis des Beitrags Voraussetzung für die sachverständige Beurteilung der Wirkung desselben auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 8. August 2013 - OVG 6 S 27.13 -, juris Rn. 5, und vom 13. März 2013 - OVG 6 S 4.13 -, juris Rn. 15 f.).
  • VG Berlin, 27.03.2017 - 27 L 9.17

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen das Bundeskanzleramt

    Dazu zählen auch Informationen, über die das Personal der Stelle verfügt, soweit die betreffenden Personen (z.B. Amtsträger) verpflichtet sind, ihre Informationen der Stelle zu offenbaren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 8. August 2013 - OVG 6 S 27.13 -, juris Rn. 5, und vom 13. März 2013 - OVG 6 S 4.13 -, juris Rn. 14).
  • VG Berlin, 13.03.2018 - 27 K 258.14

    Beanstandung der Ausstrahlung einer Sendung zu einer bestimmten Tageszeit wegen

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