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LG Braunschweig, 04.03.2014 - 6 S 411/13 |
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Volltextveröffentlichung
- kanzlei-mrb.de (Kurzinformation und Volltext)
Grenzen der zulässigen Vogelfütterung
Verfahrensgang
- AG Braunschweig, 27.09.2013 - 116 C 2471/13
- LG Braunschweig, 04.03.2014 - 6 S 411/13
Wird zitiert von ...
- AG Bonn, 20.04.2018 - 204 C 204/17
Wer 40 bis 90 Tauben füttert, muss mit außerordentlicher Kündigung rechnen!
Die Art und Weise der von der Beklagten vorgenommenen Fütterung entspricht nicht dem allgemein üblichen Gebrauch und ist auch nicht vom vertragsgemäßen Gebrauch gedeckt (siehe hierzu auch LG Braunschweig, Urteil vom 04.03.2014- Aktenzeichen: 6 S 411/13).Die Fütterung von Stadttauben gilt allgemein als nicht mehr sozialadäquat (siehe LG Braunschweig, Urteil vom 04.03.2014- Aktenzeichen: 6 S 411/13).
Von diesen Tieren gehen Verschmutzungen und Gesundheitsgefahren aus, so dass das Füttern eine Vertragsverletzung darstellt (siehe LG Braunschweig, Urteil vom 04.03.2014- Aktenzeichen: 6 S 411/13).