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   VGH Baden-Württemberg, 19.04.1999 - 6 S 420/97   

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https://dejure.org/1999,5529
VGH Baden-Württemberg, 19.04.1999 - 6 S 420/97 (https://dejure.org/1999,5529)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.04.1999 - 6 S 420/97 (https://dejure.org/1999,5529)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. April 1999 - 6 S 420/97 (https://dejure.org/1999,5529)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bescheinigung nach BVFG § 15 - Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 49, 209
  • VBlBW 2000, 106
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94

    Sozialhilfe - Deutsche im Ausland - Gewöhnlicher Aufenthalt - Untätigkeitsklage -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.1999 - 6 S 420/97
    Da der Beklagte bislang mangels Antrags Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung nicht abgelehnt hat, kann es der Klägerin insoweit nur um Verpflichtung des Beklagten zum Erlaß eines unterlassenen Verwaltungsakts und somit der Sache nach um eine Untätigkeitsklage gehen (vgl. zu dieser Unterscheidung Eyermann/Happ, VwGO, 10. Aufl. 1998, § 42 RdNr. 28); diese setzt einen vorherigen Antrag auf Vornahme des begehrten Verwaltungsakts voraus (§ 75 Satz 1 und 2 VwGO; vgl. dazu etwa Eyermann/Happ, a.a.O., Nr. 36; BVerwGE 99, 158, 160).

    Der Antrag müßte mithin sogar dann gestellt sein, wenn der begehrte Verwaltungsakt nach dem einschlägigen Verwaltungsverfahrensrecht auch ohne Antrag von Amts wegen ergehen könnte oder müßte (BVerwGE 99, 158, 160; a.A. insoweit BVerwGE 69, 198, 200); um so mehr muß dies gelten, wenn die Antragstellung - wie hier (§ 15 Abs. 1 BVFG n.F.) - gesetzlich ausdrücklich vorgeschrieben ist.

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 99, 158, 160) hat dies nicht nur aus dem Wortlaut des § 75 VwGO, sondern überzeugend auch aus Systematik sowie aus Sinn und Zweck der Vorschrift hergeleitet; wegen des Grundsatzes der Gewaltenteilung sei es zunächst Sache der Verwaltung, sich mit (vermeintlichen) Ansprüchen des Einzelnen zu befassen.

    Deshalb schließt sich der Senat der überzeugend begründeten Auffassung von Eyermann/Happ (a.a.O., RdNr. 37) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 99, 158, 160) an, wonach der nach § 75 VwGO erforderliche Antrag während des Gerichtsverfahrens nicht mehr nachgeholt werden kann.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.1993 - 22 A 1259/93

    Verteilung von Aussiedlern; Aussiedlungsgebiet; Rumänien; Übernahmeverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.1999 - 6 S 420/97
    Diese Stichtagsregelung ist einer Modifizierung durch § 100 Abs. 5 BVFG nF nicht zugänglich (wie OVG Münster, Urteil vom 20.12.1993 - 22 A 1259/93).

    Der Gesetzgeber hielt es für unbillig, Personen, die mit Aufnahmebescheiden eingereist sind, die Spätaussiedlereigenschaft zu verweigern, wenn sie zwar die Voraussetzungen nach § 1 Abs. 2 Nr. 3, nicht aber diejenigen nach § 4 BVFG erfüllen (Deutscher Bundestag, ebd., S. 28); für eine Erstreckung der Neuregelung über die Spätaussiedlereigenschaft auf Personen, die das Aussiedlungsgebiet vor dem 1.1.1993 verlassen haben, bestand zu keiner Zeit ein Bedürfnis (vgl. dazu OVG Münster, Urteil vom 20.12.1993 - 22 A 1259/93).

  • BVerwG, 02.05.1984 - 8 C 94.82

    Wohngeld - Antrag - Verwaltungsgerichtsverfahren - Weiterer Antrag -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.1999 - 6 S 420/97
    Der Antrag müßte mithin sogar dann gestellt sein, wenn der begehrte Verwaltungsakt nach dem einschlägigen Verwaltungsverfahrensrecht auch ohne Antrag von Amts wegen ergehen könnte oder müßte (BVerwGE 99, 158, 160; a.A. insoweit BVerwGE 69, 198, 200); um so mehr muß dies gelten, wenn die Antragstellung - wie hier (§ 15 Abs. 1 BVFG n.F.) - gesetzlich ausdrücklich vorgeschrieben ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1999 - 6 S 949/96

    Vertriebenenstatus mit Zeitpunkt der sog Administrativumsiedlung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.1999 - 6 S 420/97
    War dagegen, wofür nach Sachlage mehr spricht, die Großmutter der Klägerin während des Zweiten Weltkriegs aus dem Gebiet der Wolgadeutschen nach Sibirien verschleppt worden und somit Vertriebene gemäß § 1 Abs. 1 BVFG, dann hätten die nach diesem Zeitpunkt geborene Mutter der Klägerin und ihr folgend auch diese selbst (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 20.1.1999 - 6 S 949/96) nach § 7 BVFG a.F. den Vertriebenenstatus erworben; dieser konnte ihr durch später eintretende Umstände nicht mehr genommen werden.
  • BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 16.92

    Ausbildungsförderung - Antrag - Vorabentscheidungsantrag - Form - Schriftsatz -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.1999 - 6 S 420/97
    Zwar wird in Rechtsprechung und Literatur mehrfach die Auffassung vertreten, in der Klageerhebung oder in sonstiger prozessualer Geltendmachung des Verpflichtungsbegehrens könne zugleich auch der nach § 75 VwGO erforderliche Antrag an die Behörde gesehen werden (vgl. etwa Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl. 1997, § 42 RdNr. 8; BVerwG, Urteile vom 23.6.1993, NVwZ 1995, 75, und vom 4.8.1993, NVwZ 1995, 76).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2018 - 11 S 1810/16

    Einbeziehung auch nachträglich Gesetz gewordener Aufenthaltsrechte in eine Klage;

    Die Zulässigkeit der Verpflichtungsklage setzt zwar nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig einen vor Klageerhebung an die Behörde zu stellenden Antrag voraus, der, weil es sich um eine Klage-, nicht um eine bloße Sachurteilsvoraussetzung handelt, nicht im Prozess nachgeholt werden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 30.08.1973 - 2 C 10.73 -, Buchholz 232 § 181 BBG Nr. 6, vom 24.02.1982 - 6 C 8.77 -, juris, vom 16.01.1985 - 5 C 36.84 -, juris, Rn. 9 ff., und vom 31.08.1995 - 5 C 11.94 -, juris, Rn. 14 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.04.1999 - 6 S 420/97 -, juris, Rn. 3 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2012 - 3 S 351/11

    Ansiedlung eines Einkaufzentrums - Vereinbarkeit mit Zielen der Raumordnung und

    Die Unzulässigkeit folgt zunächst aus dem Fehlen der vorherigen Antragstellung bei der Behörde auf Erlass des begehrten Verwaltungsakts (vgl. zum Verwaltungsaktcharakter der Zielabweichung BVerwG, Urteil vom 05.11.2009 - 4 C 3.09 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.09.2006 - 8 A 10343/06 -, NVwZ-RR 2007, 303; Urteil vom 15.10.2008 - 1 A 10388/08 -, DVBl 2009, 386), die eine nicht nachholbare Sachurteilsvoraussetzung jeder Verpflichtungsklage ist (siehe hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 16.01.1986 - 5 C 36.84 -, NVwZ 1987, 412; Urteil vom 31.08.1995 - 5 C 11.94 -, DVBl. 1996, 309; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.04.1999 - 6 S 420/97 -, juris; Urteil vom 16.05.2012 - 11 S 2328/11 -, juris; Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 75 Rn. 25; Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/v. Albedyll, VwGO, 5. Aufl. 2011, § 68 Rn. 41 und § 75 Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2021 - 10 S 141/20

    Klagebefugnis von Umweltverband bei Verbindlichkeitserklärung eines

    Nachholbar wäre ein solcher Antrag jedenfalls im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht, so dass die Klage durch einen solchen auch nicht etwa nachträglich in die Zulässigkeit erwachsen könnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.04.1999 - 6 S 420/97 - VBlBW 2000, 106; Brenner in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. § 75 Rn. 25, 27; Porsch in Schoch/Schneider a. a. O. § 75 Rn. 5; Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Aufl., § 75 Rn. 5).
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