Rechtsprechung
LG Darmstadt, 15.03.2001 - 6 S 464/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 21.04.2017 - 10 U 4565/16
Kollision beim Spurwechsel - Anscheinsbeweis und Haftungsverteilung
Das LG Darmstadt schließlich hat mit Urteil vom 15.03.2001, Az.: 6 S 464/00, VRS, Bd. 100, S. 430/432, insb. - AG Rüdesheim, 04.09.2014 - 3 C 208/14
Verkehrsunfall bei Spurwechsel im Reißverschlussverfahren
Vorliegend ist es in Anbetracht des Zwecks des Anscheinsbeweises sowie der Unterschiede zwischen den beiden Situationen - normaler Spurwechsel und Spurwechsel im Rahmen des Reißverschlussverfahrens - vorzugswürdig, nicht den Anschein des alleinigen Verschuldens des Spurwechslers anzunehmen, sondern dem Bevorrechtigten nach wie vor den Nachweis der Unabwendbarkeit aufzuerlegen (so wohl auch LG Darmstadt v. 15.3.2001, 6 S 464/00, das einen Anscheinsbeweis zulasten des Spurwechslers annimmt, allerdings gleichwohl zu einer Schadensteilung gelangt).