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   LG Zwickau, 13.06.1995 - 6 S 48/95   

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https://dejure.org/1995,11337
LG Zwickau, 13.06.1995 - 6 S 48/95 (https://dejure.org/1995,11337)
LG Zwickau, Entscheidung vom 13.06.1995 - 6 S 48/95 (https://dejure.org/1995,11337)
LG Zwickau, Entscheidung vom 13. Juni 1995 - 6 S 48/95 (https://dejure.org/1995,11337)
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Wird zitiert von ...

  • KG, 22.01.1998 - 8 REMiet 6765/97

    Altes Recht der neuen Bundesländer; Kündigungsfrist

    Der Senat folgt im Ergebnis der Auffassung der vorlegenden Zivilkammer 65 des Landgerichts Berlin (ebenso wie hier schon in GE 96, 1113; ebenso u.a.: LG Berlin [ZK 62] in GE 97, 1107; LG Chemnitz in WuM 1996, 475 ; LG Potsdam in MM 95, 144; LG Mühlhausen und BezG Cottbus in WuM 94, 146; LG Zwickau in WuM 96, 40; AG Berlin Mitte in GE 93, 1339 und Urteil vom 10. Juni 1996 - 3 C 615/95 - AG Berlin Pankow/Weißensee in DWW 97, 76; Fischer-Dieskau, Wohnungsbaurecht, Bd. 6, Art. 232 § 2 EGBGB , Seite 6 Anm. 2; Janke in NJ 1994, 390, 391; Sonnenschein in PIG 38, 32, Staudinger, 1996, Art. 232 § 2 EGBGB , Rdn. 65; Sternel, Mietrecht aktuell, 3. Aufl., Rdn. A 222), daß die Kündigungsklausel unter der Geltung des ZGB wirksam vereinbart wurde.
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   LG Zwickau, 13.06.1991 - 6 S 48/95   

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https://dejure.org/1991,8231
LG Zwickau, 13.06.1991 - 6 S 48/95 (https://dejure.org/1991,8231)
LG Zwickau, Entscheidung vom 13.06.1991 - 6 S 48/95 (https://dejure.org/1991,8231)
LG Zwickau, Entscheidung vom 13. Juni 1991 - 6 S 48/95 (https://dejure.org/1991,8231)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Berlin, 28.08.1992 - 64 S 186/92

    Rückübertragung von Eigentum an einem streitbefangenen Grundstück nach

    Auszug aus LG Zwickau, 13.06.1991 - 6 S 48/95
    Aus diesen Gründen kann nicht jeder unter Verwendung des seinerzeitigen Mustermietvertrages zustandegekommene Mietvertrag als ein solcher ohne getroffene Kündigungsvereinbarung gelten und die Kammer hält die vom Berufungskläger in Bezug genommene Rechtsprechung, insbesondere das Urteil des Landgerichts Berlin vom 28.8.1992 (64 S 186/92) auf den vorliegenden Sachverhalt nicht anwendbar.
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