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   LG Aachen, 28.06.2007 - 6 S 55/07   

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https://dejure.org/2007,14052
LG Aachen, 28.06.2007 - 6 S 55/07 (https://dejure.org/2007,14052)
LG Aachen, Entscheidung vom 28.06.2007 - 6 S 55/07 (https://dejure.org/2007,14052)
LG Aachen, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - 6 S 55/07 (https://dejure.org/2007,14052)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Markengebundene Fachwerkstatt, Schadenersatz

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 249
    Fachwerkstatt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Ersatzes der in einer markengebundenen Fachwerkstatt anfallenden Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall; Gleichwertigkeit einer mühelos zugänglichen, günstigeren Reparaturmöglichkeit

  • kfz-expert.de

    Anspruch auf Ersatz der in einer markengebundenen Fachwerkstatt anfallenden Reparaturkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des Ersatzes der in einer markengebundenen Fachwerkstatt anfallenden Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall; Gleichwertigkeit einer mühelos zugänglichen, günstigeren Reparaturmöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fiktive Reparaturkosten - Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus LG Aachen, 28.06.2007 - 6 S 55/07
    Nach dem sog. "Porsche-Urteil" des BGH (NJW 2003, 2086) steht allgemein fest, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalles grundsätzlich einen Anspruch auf Ersatz der in einer markengebundenen Fachwerktatt anfallenden Reparaturkosten hat, unabhängig davon, ob er seinen Wagen tatsächlich voll, minderwertig oder überhaupt nicht reparieren lässt.

    Nach dem sog. "Porsche-Urteil" des BGH (NJW 2003, 2086) steht allgemein fest, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalles grundsätzlich einen Anspruch auf Ersatz der in einer markengebundenen Fachwerkstatt anfallenden Reparaturkosten hat, unabhängig davon, ob er seinen Wagen tatsächlich voll, minderwertig oder überhaupt nicht reparieren lässt.

  • LG Trier, 20.09.2005 - 1 S 112/05

    Anspruch auf Ersatz der in einem Gutachten angegebenen Stundensätze einer

    Auszug aus LG Aachen, 28.06.2007 - 6 S 55/07
    Dies entspricht dem Umstand, dass die Mitarbeiter einer markengebundenen Werkstatt allgemein als spezialisiert auf Fahrzeuge der konkret vertretenen Marke und diesbezüglich auch als besonders erfahren angesehen werden, womit gerade die dort verlangten höheren Stundensätze gerechtfertigt und in der allgemeinen Anschauung akzeptiert werden (wie hier: LG Trier, Urt. v. 20.09.2005, Az. 1 S 112/05).
  • AG Aachen, 09.11.2005 - 8 C 318/05
    Auszug aus LG Aachen, 28.06.2007 - 6 S 55/07
    Nach Auffassung der Kammer ist der Begriff "gleichwertig" so zu verstehen, dass grundsätzlich nur markengebundene Vertrags-Werkstätten als generell gleichwertig anzusehen sind (vgl. auch AG Aachen - 8 C 318/05 - DAR 2006, 332).
  • LG Aachen, 05.03.2009 - 12 O 388/07

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall bei

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des LG Aachen (LG Aachen, Urteil vom 28.06.2007, Az. 6 S 55/07).
  • AG Darmstadt, 14.04.2008 - 308 C 133/07

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatz der in einer markengebundenen

    Der Begriff gleichwertig kann durchaus auch so verstanden werden, dass grundsätzlich nur markengebundene Vertragswerkstätten als generell gleichwertig anzusehen sind, dies deshalb, weil die Mitarbeiter einer markengebundenen Werkstatt allgemein als spezialisiert auf Fahrzeuge der konkret vertretenen Marke und diesbezüglich auch als besonders erfahren angesehen werden, denn gerade damit sind die in den markengebundenen Werkstätten verlangten höheren Stundensätze gerechtfertigt und auch in der allgemeinen Anschauung akzeptiert (LG Aachen, Urteil vom 28.06.2007, Aktenzeichen 6 S 55/07).
  • AG Oberhausen, 12.11.2008 - 31 C 1537/08

    Haftpflicht - Kosten der Beilackierung auch ohne Lackierung

    Dies beruht auf dem Umstand, dass die Mitarbeiter einer solchen Werkstatt allgemein als spezialisiert auf Fahrzeuge der konkret vertretenen Marke und diesbezüglich auch als besonders erfahren angesehen werden, womit gerade die dort verlangten höheren Stundensätze gerechtfertigt und in der allgemeinen Anschauung auch akzeptiert werden(vgl. LG Aachen, Urt. v. 28.6.2007,6 S 55/07).
  • AG Ludwigsburg, 20.03.2008 - 4 C 3288/07

    Stundenverrechnungssatz - Verweis auf 40 km entfernte Werkstatt geht nicht

    Grundsätzlich sind damit nur markengebundene Vertragswerkstätten als generell gleichwertig anzusehen (vgl. LG Aschen, NJOZ 2008, 277).
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