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   OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 6 S 67.14   

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https://dejure.org/2015,9067
OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 6 S 67.14 (https://dejure.org/2015,9067)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.04.2015 - 6 S 67.14 (https://dejure.org/2015,9067)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. April 2015 - 6 S 67.14 (https://dejure.org/2015,9067)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsanspruch eines Redakteurs über die Befassung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages in der Vergangenheit mit dem Verbotsverfahren der NPD

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kein Auskunftsanspruch der Presse über Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch der Presse über Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch der Presse über Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch eines Redakteurs gegen die Bundestagsverwaltung kann ausgeschlossen sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch eines Redakteurs gegen die Bundestagsverwaltung kann ausgeschlossen sein

  • tagesspiegel.de (Pressemeldung, 04.05.2015)

    Transparenz: Wissenschaftliche Gutachten des Bundestags sind Geheimsache

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch der Presse über Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Presse hat kein Anspruch Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Presse hat keinen Anspruch auf Auskunft über Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages - Pressefreiheit kann kein Vorrang vor dem grundgesetzlichen Schutz des freien Bundestagsmandats eingeräumt werden

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2015, 910
  • DÖV 2015, 712
  • ZUM 2016, 389
  • afp 2015, 379
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12

    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 6 S 67.14
    Ungeachtet der Frage, ob eine derartige Einschränkung des freien Mandats zu Gunsten der Pressefreiheit zulässig wäre, spricht viel dafür, dass die hierfür erforderliche Abwägungsentscheidung dem Gesetzgeber aufgrund seiner Ausgestaltungsprärogative (dazu: BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2/12 -, BVerwGE 146, 56 ff., Rn. 29 bei juris) vorbehalten ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2013 - 5 A 413/11

    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben muss der Presse Auskunft über die Vermietung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 6 S 67.14
    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, an der dieses auch im Hinblick auf eine entgegenstehende Auffassung des OVG Münster, wonach auch für Bundesbehörden die Regelungen des Landespressegesetzes des jeweiligen Sitzstaates einschlägig seien (OVG Münster, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 5 A 413/11 -, DVBl. 2014, S. 464 ff., Rn. 48 bei juris), ausdrücklich festgehalten hat (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 6 C 12.14 -).
  • BVerwG, 25.03.2015 - 6 C 12.14

    Verfassungsunmittelbarer Presseauskunftsanspruch; Gesetzgebungskompetenz;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 6 S 67.14
    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, an der dieses auch im Hinblick auf eine entgegenstehende Auffassung des OVG Münster, wonach auch für Bundesbehörden die Regelungen des Landespressegesetzes des jeweiligen Sitzstaates einschlägig seien (OVG Münster, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 5 A 413/11 -, DVBl. 2014, S. 464 ff., Rn. 48 bei juris), ausdrücklich festgehalten hat (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 6 C 12.14 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.01.2015 - 6 S 42.14

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch über den Inhalt der Protokolle

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 6 S 67.14
    Anspruchsgrundlage für den vom Antragsteller mit der vorliegenden Beschwerde verfolgten Auskunftsanspruch kann nach der Rechtsprechung des Senats wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz der Länder und Untätigkeit des zuständigen Bundesgesetzgebers nur unmittelbar das Grundrecht aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG sein (Senatsbeschluss vom 20. Januar 2015 - OVG 6 S 42.14 -, Rn. 4 bei juris).
  • BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06

    Abgeordnetengesetz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 6 S 67.14
    Der Abgeordnete hat einen repräsentativen Status inne und übt sein Mandat in Unabhängigkeit, frei von jeder Bindung an Aufträge und Weisungen aus und ist nur seinem Gewissen unterworfen (BVerfG, Urteil vom 4. Juli 2007 - 2 BvE 1/06 u.a. -, BVerfGE 118, 277 ff., Rn. 207 bei juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2015 - 6 S 45.15

    Auskunftspflicht des Deutschen Bundestages zu Lobbyisten

    Pressevertreter dürfen daher nicht über den Umweg der Bundestagsverwaltung an Informationen gelangen, deren Herausgabe sie aufgrund des Schutzes der Mandatsfreiheit durch Artikel 38 Abs. 1 Satz 2 GG von einem Bundestagsabgeordneten nicht verlangen könnten (vgl. Beschluss des Senats vom 30. April 2015 - OVG 6 S 67.14 -, juris Rn. 10).

    Anders als bei den Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, bei denen der Senat eine Identifizierbarkeit des anfragenden Abgeordneten nicht für ausgeschlossen gehalten hat (vgl. Beschluss des Senats vom 30. April 2015, a.a.O., Rn. 11; offengelassen zum Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2015 - 7 C 1/14 -, juris Rn. 20), ist eine Identifizierbarkeit mit Blick auf die hier begehrten Auskünfte von der Antragsgegnerin weder substantiiert dargelegt worden noch ersichtlich.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2019 - 15 B 1850/18

    Bundesamt für Verfassungsschutz muss nur eingeschränkt Auskünfte über Treffen

    vgl. OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 30. April 2015 - 6 S 67.14 -, juris Rn. 10.
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