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   VGH Baden-Württemberg, 11.08.1999 - 6 S 969/99   

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VGH Baden-Württemberg, 11.08.1999 - 6 S 969/99 (https://dejure.org/1999,11766)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.08.1999 - 6 S 969/99 (https://dejure.org/1999,11766)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. August 1999 - 6 S 969/99 (https://dejure.org/1999,11766)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rechtsmittelzulassung: Darlegung von Zulassungsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1997 - 14 S 913/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.08.1999 - 6 S 969/99
    Der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils ist nur dann ausreichend dargelegt, wenn sich unmittelbar aus der Antragsbegründung sowie der angefochtenen Entscheidung selbst schlüssige Gesichtspunkte ergeben, die ohne Aufarbeitung und Durchdringung des gesamten bisherigen Prozeßstoffs eine hinreichend verläßliche Aussage über die Erfolgsaussicht des (noch zuzulassenden) Rechtsmittels ermöglichen (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 22.4.1997 - 14 S 913/97 -, VBlBW 1997, 298 = NVwZ 1997, 1238).

    Hinsichtlich des Zulassungsgrunds der besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeit der Rechtssache hat der Senat Zweifel, ob verlangt werden kann, daß eine "signifikante Abweichung vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle" vorliegt (so VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 22.4.1997 - 14 S 913/97 -, VBlBW 1997, 298 = NVwZ 1997, 1230); jedenfalls ist aber erforderlich, daß die Komplexität der Sache meßbar über das in verwaltungsgerichtlichen Verfahren der jeweiligen Eigenart Übliche hinaus geht.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1998 - 7 S 216/98

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.08.1999 - 6 S 969/99
    Das Darlegungserfordernis verlangt eine vertiefte Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung, wobei sich die Anforderungen im Einzelfall nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens bestimmen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 27.2.1997 - 7 S 216/98 -, VBlBW 1998, 378 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2019 - 1 S 500/19

    Autoposer-Fall: Rechtsmittel des Jaguar-Fahrers abgelehnt

    Dazu müssen zum einen die angegriffenen Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen - zumindest im Kern - zutreffend herausgearbeitet werden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.08.1999 - 6 S 969/99 - juris).

    Zum anderen sind schlüssige Bedenken gegen diese Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen aufzuzeigen, wobei sich der Darlegungsaufwand im Einzelfall nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens richtet (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.08.1999, a.a.O., und v. 27.02.1998 - 7 S 216/98 - VBlBW 1998, 378 m.w.N.), insbesondere nach Umfang und Begründungstiefe der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

    Vielmehr muss sich der konkret zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle abheben (st. Rspr., vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.04.1997 - 14 S 913/97 - VBlBW 1997, 298; Beschl. v. 07.01.1998 - 7 S 3117/97 - NVwZ-RR 1998, 371; Beschl. v. 11.08.1999 - 6 S 969/99 - juris), d. h. er muss überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen (Kopp/Schenke, a.a.O., § 124 Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2017 - 5 S 2393/16

    Festsetzung des Mischgebietes im Bebauungsplan

    Vielmehr muss sich der konkret zu entscheidende Fall in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle abheben (st. Rspr., vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.4.1997 - 14 S 913/97 - VBlBW 1997, 298, vom 7.1.1998 - 7 S 3117/97 - NVwZ-RR 1998, 371 und vom 11.8.1999 - 6 S 969/99 - juris), das heißt, er muss überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen (vgl. W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl., § 124, Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2015 - 1 S 570/14

    Erstattungspflicht einer Gemeinde bezüglich der Kosten eines Tierschutzvereins

    Dazu müssen zum einen die angegriffenen Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen - zumindest im Kern - zutreffend herausgearbeitet werden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.08.1999 - 6 S 969/99 - juris).

    Zum anderen sind schlüssige Bedenken gegen diese Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen aufzuzeigen, wobei sich der Darlegungsaufwand im Einzelfall nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens richtet (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.08.1999, a.a.O., und v. 27.02.1998 - 7 S 216/98 - VBlBW 1998, 378 m.w.N.), insbesondere nach Umfang und Begründungstiefe der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

    Vielmehr muss sich der konkret zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle abheben (st. Rspr., vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.04.1997 - 14 S 913/97 - VBlBW 1997, 298; Beschl. v. 07.01.1998 - 7 S 3117/97 - NVwZ-RR 1998, 371; Beschl. v. 11.08.1999 - 6 S 969/99 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2018 - 1 S 432/18

    Gefährlichkeit eines Hundes bei Hundebiss; Unsubstantiiertheit eines

    Dazu müssen zum einen die angegriffenen Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen - zumindest im Kern - zutreffend herausgearbeitet werden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.08.1999 - 6 S 969/99 - juris).

    Zum anderen sind schlüssige Bedenken gegen diese Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen aufzuzeigen, wobei sich der Darlegungsaufwand im Einzelfall nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens richtet (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.08.1999, a.a.O., und v. 27.02.1998 - 7 S 216/98 - VBlBW 1998, 378 m.w.N.), insbesondere nach Umfang und Begründungstiefe der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

    Vielmehr muss sich der konkret zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle abheben (st. Rspr., vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.04.1997 - 14 S 913/97 - VBlBW 1997, 298; Beschl. v. 07.01.1998 - 7 S 3117/97 - NVwZ-RR 1998, 371; Beschl. v. 11.08.1999 - 6 S 969/99 - juris), d. h. er muss überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen (W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl., § 124 Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.2018 - 1 S 583/18

    Seelische Belastung als wichtiger Grund für eine Namensänderung

    Dazu müssen zum einen die angegriffenen Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen - zumindest im Kern - zutreffend herausgearbeitet werden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.08.1999 - 6 S 969/99 - juris).

    Zum anderen sind schlüssige Bedenken gegen diese Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen aufzuzeigen, wobei sich der Darlegungsaufwand im Einzelfall nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens richtet (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.08.1999, a.a.O., und v. 27.02.1998 - 7 S 216/98 - VBlBW 1998, 378 m.w.N.), insbesondere nach Umfang und Begründungstiefe der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

    Vielmehr muss sich der konkret zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle abheben (st. Rspr., vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.04.1997 - 14 S 913/97 - VBlBW 1997, 298; Beschl. v. 07.01.1998 - 7 S 3117/97 - NVwZ-RR 1998, 371; Beschl. v. 11.08.1999 - 6 S 969/99 - juris), d. h. er muss überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen (W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl., § 124 Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2015 - 1 S 1125/15

    Beschränkung eines Aufzugs auf eine stationäre Kundgebung wegen befürchteter

    Dazu müssen zum einen die angegriffenen Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen - zumindest im Kern - zutreffend herausgearbeitet werden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.08.1999 - 6 S 969/99 -, juris).

    Zum anderen sind schlüssige Bedenken gegen diese Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen aufzuzeigen, wobei sich der Darlegungsaufwand im Einzelfall nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens richtet (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.08.1999, a.a.O., und vom 27.02.1998 - 7 S 216/98 -, VBlBW 1998, 378 m.w.N.), insbesondere nach Umfang und Begründungstiefe der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2019 - 1 S 552/19

    Veranstaltung einer Gemeindefeuerwehr zu Bürgermeisterwahl

    Dazu müssen zum einen die angegriffenen Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen - zumindest im Kern - zutreffend herausgearbeitet werden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.08.1999 - 6 S 969/99 - juris).

    Zum anderen sind schlüssige Bedenken gegen diese Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen aufzuzeigen, wobei sich der Darlegungsaufwand im Einzelfall nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens richtet (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.08.1999, a.a.O., und v. 27.02.1998 - 7 S 216/98 - VBlBW 1998, 378 m.w.N.), insbesondere nach Umfang und Begründungstiefe der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

    Vielmehr muss sich der konkret zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle abheben (st. Rspr., vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.04.1997 - 14 S 913/97 - VBlBW 1997, 298; Beschl. v. 07.01.1998 - 7 S 3117/97 - NVwZ-RR 1998, 371; Beschl. v. 11.08.1999 - 6 S 969/99 - juris), d. h. er muss überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen (Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl., § 124 Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2011 - 11 S 522/11

    Passpflicht; Ausstellung eines Ausweisersatzes

    Dazu müssen zum einen die angegriffenen Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen - zumindest im Kern - zutreffend herausgearbeitet werden (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.08.1999 - 6 S 969/99 - juris).

    Zum anderen sind schlüssige Bedenken gegen diese Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen aufzuzeigen, wobei sich der Darlegungsaufwand im Einzelfall nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens richtet (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 11.08.1999, a.a.O., und vom 27.02.1998 - 7 S 216/98 - VBlBW 1998, 378), insbesondere nach Umfang und Begründungstiefe der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2019 - 1 S 581/19

    Bürgermeisterwahl; Wahlkampf; Verhalten kommunaler Bediensteter;

    Dazu müssen zum einen die angegriffenen Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen - zumindest im Kern - zutreffend herausgearbeitet werden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.08.1999 - 6 S 969/99 - juris).

    Zum anderen sind schlüssige Bedenken gegen diese Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen aufzuzeigen, wobei sich der Darlegungsaufwand im Einzelfall nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens richtet (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.08.1999, a.a.O., und v. 27.02.1998 - 7 S 216/98 - VBlBW 1998, 378 m.w.N.), insbesondere nach Umfang und Begründungstiefe der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

    Vielmehr muss sich der konkret zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle abheben (st. Rspr., vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.04.1997 - 14 S 913/97 - VBlBW 1997, 298; Beschl. v. 07.01.1998 - 7 S 3117/97 - NVwZ-RR 1998, 371; Beschl. v. 11.08.1999 - 6 S 969/99 - juris), d. h. er muss überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen (Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl., § 124 Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2015 - 1 S 1124/15

    Heidelberg: Keine Herausgabe von Mitschnitten der Gemeinderatssitzung zum Abriss

    Dazu müssen zum einen die angegriffenen Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen - zumindest im Kern - zutreffend herausgearbeitet werden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.08.1999 - 6 S 969/99 - juris).

    Zum anderen sind schlüssige Bedenken gegen diese Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen aufzuzeigen, wobei sich der Darlegungsaufwand im Einzelfall nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens richtet (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.08.1999, a.a.O., und v. 27.02.1998 - 7 S 216/98 - VBlBW 1998, 378 m.w.N.), insbesondere nach Umfang und Begründungstiefe der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 1 S 1218/15

    Beteiligtenfähigkeit einer eingemeindeten ehemaligen Gemeinde

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2007 - 11 S 561/07

    Zum Streitwert bei Anfechtung einer isolierten Abschiebungsandrohung - zur

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2022 - 14 S 2096/22

    Herausgabe einer Vorabpressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts wenige

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2020 - 1 S 29/19

    Versagung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zum Anbau von Stahlbalkonen

  • VGH Hessen, 17.12.2013 - 9 A 1540/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen und Artenschutz

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2024 - 14 S 10/24

    Corona-Überbrückungshilfe; Förderrichtlinien für die Entscheidung über die

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2017 - 1 S 1652/16

    Ungültigkeit einer Wahl allein wegen abstrakter Möglichkeit von Manipulationen

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 3 S 20/11

    Rücksichtnahme im Außenbereich

  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.2017 - 1 S 1367/17

    Wahlbeeinflussung durch Wahlwerbung am Wahllokal

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2011 - 1 S 1661/10

    Fortbestehen einer Kirchenbaulast zu Lasten der Schulstiftung Baden-Württemberg

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2014 - 1 S 920/14

    Disziplinarrecht - zur Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes aus

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2018 - 1 S 1289/17

    Darlegung ernstlicher Zweifel bezüglich der erstinstanzlichen Tatsachen- oder

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2017 - 1 S 821/16

    Anspruch auf bestimmte statistische Erfassung einer Petition

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2002 - 1 S 1900/00

    Pferdehaltungsverbot - Gefahrenprognose

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2018 - 1 S 1215/17

    Gerichtliche Überprüfung der Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung zum

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2017 - 1 S 204/16

    Klagebefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen die der

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2009 - 11 S 933/09

    MRK Art 8 Abs 2 spricht für Aufenthaltsrecht eines nicht integrierten, aber auf

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2008 - 13 S 97/07

    Kein Aufenthaltsrechts wegen Fortführung eines Familienbetriebs

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1999 - 5 S 1824/99

    Allgemeines Wohngebiet - der Gebietsversorgung dienende Bäckerei

  • VGH Hessen, 09.05.2003 - 12 UZ 34/03

    Tatsächlich erteilte ehebezogene Aufenthaltserlaubnis ist Voraussetzung für AuslG

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2005 - 3 S 324/05

    Erfolglose Berufung gegen Entscheidung über Kiesabbauentgelt.

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