Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 28.03.2011

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   VGH Baden-Württemberg, 15.05.2012 - 6 S 998/11   

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VGH Baden-Württemberg, 15.05.2012 - 6 S 998/11 (https://dejure.org/2012,3967)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.05.2012 - 6 S 998/11 (https://dejure.org/2012,3967)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - 6 S 998/11 (https://dejure.org/2012,3967)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nicht rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts als Gewerbetreibende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beteiligungsfähigkeit einer nicht rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts im Verwaltungsprozess als bloße Vermögensmasse; Begriff des Gewerbetreibenden i.S.d. Gewerberechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nicht rechtsfähige Stiftung fiduziarische Stiftung Treuhandstiftung Stiftungsaufsicht Gewerbetreibender Beteiligungsfähigkeit Empfangsbescheinigung Anzeigepflicht Gewerbeanmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2012, 472
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.12.1992 - 1 B 162.92

    Gewerbeuntersagung, Vorgesellschaft, Gewerbetreibender, Personengesellschaft,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.05.2012 - 6 S 998/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts misst die Gewerbeordnung der Rechtspersönlichkeit entscheidende Bedeutung bei, weil das Gewerberecht als Ordnungsrecht an persönliche Kriterien wie die gewerberechtliche Zuverlässigkeit anknüpft (§ 35 GewO; vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 16.12.1992 - 1 B 162/92 -, NJW 1993, 1346).

    Dies ist eine Entscheidung des Gesetzgebers, der der Rechtsfähigkeit im Anwendungsbereich der Handwerksordnung weniger Bedeutung beigemessen haben mag (so auch BVerwG, Beschluss vom 16.12.1992, a.a.O.).

    Bei einem Treuhandverhältnis, bei dem der Treuhänder nach außen hin eine im Innenverhältnis gebundene Rechtsstellung innehat, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch nicht das Merkmal des Betreibens des Gewerbes auf eigene Rechnung im wirtschaftlichen Sinne entscheidend (BVerwG, Beschluss vom 16.12.1992, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 23.09.2010 - 6 K 59/09

    Antrag auf Erteilung einer Gewerbeerlaubnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.05.2012 - 6 S 998/11
    Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 23. September 2010 - 6 K 59/09 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 23. September 2010 - 6 K 59/09 - zu ändern und der Klägerin Ziff. 1, hilfsweise der Klägerin Ziff. 2 für die Klägerin Ziff. 1 unter Aufhebung des Bescheides der Beklagten vom 11.10.2008 und des Widerspruchsbescheides des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 08.12.2008 eine Empfangsbescheinigung nach § 15 GewO für den Vertrieb von Insektiziden zu erteilen, hilfsweise im Unterliegensfalle die Revision zuzulassen.

  • BFH, 16.11.2011 - I R 31/10

    Beginn der Steuerpflicht einer unselbständigen gemeinnützigen Stiftung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.05.2012 - 6 S 998/11
    Zur Erfüllung des Stiftungszweckes wird ein Träger (Fiduziar) zivilrechtlicher Eigentümer des Stiftungsvermögens, das er im Rahmen eines Treuhandverhältnisses hält und über das er, ohne wirtschaftlicher Eigentümer zu sein, nur zur Erfüllung des Stiftungsauftrags verfügen kann (so für das Steuerrecht BFH, Urteil vom 16.11.2011 - I R 31/10 - juris).

    Die in § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG genannten nicht rechtsfähigen Gebilde (zur Besteuerung fiduziarischer Stiftungen nach dem KStG: Blümich, KStG, Loseblatt Stand 2011, § 1 Rdnr. 91) sind auch nur dann körperschaftsteuerpflichtig, wenn ihr Einkommen weder nach dem KStG noch nach dem EStG unmittelbar bei einem anderen Steuerpflichtigen zu versteuern ist (§ 3 KStG; zum Beginn der Körperschaftsteuerpflicht, BFH, Urteil vom 16.11.2011, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2006 - 1 S 2115/05

    Zur - fehlenden - Klagebefugnis eines Vorstandsmitglieds einer Stiftung auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.05.2012 - 6 S 998/11
    Ihre Organisationsstruktur ist nicht durch Mitglieder oder Eigentümer geprägt (vgl. hierzu VGH Baden - Württemberg, Beschluss vom 08.05.2009 - 1 S 2860/09 -, juris; Urteil vom 31.03.2006 - 1 S 2115/05 -, VBlBW 2006, 386).

    Sie wurzelt demnach im öffentlichen Interesse daran, dass die Stiftung nach den im Anerkennungsverfahren überprüften Bedingungen lebt, und entfaltet rechtliche Schutzwirkung grundsätzlich nur gegenüber der Stiftung selbst (vgl. zum Vorstehenden VGH Baden -Württemberg, Urteil vom 31.03.2006, a.a.O.).

  • BFH, 29.01.2003 - I R 106/00

    Körperschaftsteuerpflicht einer Stiftung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.05.2012 - 6 S 998/11
    An dieser Feststellung ändert sich nichts dadurch, dass eine nicht rechtsfähige Stiftung im Finanzprozess Klägerin sein kann (BFH, Urteil vom 29.01.2003 - I R 106/00 - NVwZ 2003, 1020).
  • BFH, 13.02.1973 - VII R 76/70

    Finanzgerichtliches Verfahren - Steuerbehörde als Kläger - Beteiligung als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.05.2012 - 6 S 998/11
    Dies ist darin begründet, dass im Steuerrecht der Kreis von Trägern steuerlicher Pflichten, denen die Möglichkeit der Anrufung des Finanzgerichtes gewährt werden muss, auch nicht rechtsfähige und sehr lockere Gebilde, wie z. B. Zweckvermögen und Vermögensmassen, umfasst und daher nicht abgrenzbar erscheint (so schon BFH, Urteil vom 13.02.1973 - VII R 76/70 -, juris, zum insoweit wortgleichen § 57 FGO a. F).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2007 - 6 S 1590/06

    Entgegennahmepflicht der Gemeinde für Gewerbeanzeige; Sportwettenvermittlung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.05.2012 - 6 S 998/11
    Eine weitergehende Regelungswirkung kommt in diesen Fällen weder der Bescheinigung noch deren Ablehnung zu (Urteil des Senats vom 06.06.2007 - 6 S 1590/06 -, VBlBW 2007, 471, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2009 - 1 S 2860/09

    Kirchliche Stiftung; Genehmigung einer Satzungsänderung; Klagebefugnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.05.2012 - 6 S 998/11
    Ihre Organisationsstruktur ist nicht durch Mitglieder oder Eigentümer geprägt (vgl. hierzu VGH Baden - Württemberg, Beschluss vom 08.05.2009 - 1 S 2860/09 -, juris; Urteil vom 31.03.2006 - 1 S 2115/05 -, VBlBW 2006, 386).
  • BVerwG, 08.06.1971 - I C 40.70
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.05.2012 - 6 S 998/11
    Auf die Ausstellung dieser Bescheinigung hat der Gewerbetreibende, sofern er nicht ausdrücklich hierauf verzichtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.06.1971 - I C 40/70 -, GewArch. 1972, 10), einen subjektiven Rechtsanspruch, da die Bescheinigung dazu dient, die Erfüllung der Verpflichtung gemäß § 14 Abs. 1 GewO nachzuweisen.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2013 - 10 S 1202/13

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung - gewerberechtliche

    Eine Zurechnung des Verhaltens der "..." ist bereits deshalb geboten, weil diese als BGB-Gesellschaft nicht gewerbefähig ist und nach der an das gewerberechtliche Begriffsverständnis anknüpfenden Vorschrift des § 3 Abs. 10 KrWG auch nicht Sammler von Abfällen sein kann (ebenso VG Regensburg, Beschluss vom 04.04.2013 - RN 7 S 13.253 - im Anschluss an die ständige gewerberechtliche Rechtsprechung, vgl. hierzu etwa VG Neustadt, Beschluss vom 02.11.2012 - 4 L 862/12.NW - GewA 2013, 83; OVG Lüneburg, Beschluss vom 31.07.2008 - 7 LA 53/08 - NVwZ-RR 2009, 103; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.05.2012 - 6 S 998/11 - VBlBW 2012, 472).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2013 - 10 S 1201/13

    BGB-Gesellschaft als Sammlerin von Abfällen; prozessuale Rechte der

    In der gewerberechtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts nicht gewerbefähig ist und deshalb auch nicht Adressatin einer Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit sein kann (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.05.2012 - 6 S 998/11 - VBlBW 2012, 472; VG Neustadt, Beschluss vom 02.11.2012 - 4 L 862/12.NW - GewA 2013, 83; OVG Lüneburg, Beschluss vom 31.07.2008 - 7 LA 53/08 - NVwZ-RR 2009, 103; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.06.2007 - OVG 1 B 14.05 - juris).
  • VG Gießen, 12.11.2013 - 8 K 818/13

    Historische Stiftung

    Sie wurzeln demnach im öffentlichen Interesse daran, dass die Stiftung nach den im Genehmigungs- bzw. Anerkennungsverfahren überprüften Bedingungen lebt, und bewirken damit zugleich rechtlichen Schutz grundsätzlich nur gegenüber der Stiftung selbst (VGH Bad.-Württ., Urteile v. 15.05.2012 - 6 S 998/11 -, VBlBW 2012, 472, 473 l.Sp.; v. 08.05.2009 - 1 S 2860/09 -, juris, Rdnr. 18; v. 31.03.2006, a.a.O.).
  • VG Neustadt, 02.11.2012 - 4 L 862/12

    Gewerberechtliche Untersagungsverfügung an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Gewerbetreibender innerhalb einer Personengesellschaft kann vielmehr allein sein, wer eigenverantwortlich das Gewerbe betreibt, letztendlich also die unternehmerischen Entscheidungen zu treffen hat und so die Geschicke des Gewerbebetriebes leitet (vgl. schon BVerwGE 22, 17; dem folgend: BayVGH, Beschluss vom 5. August 2004 - 22 ZB 04.1853 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Mai 2012 - 6 S 998/11 - VG Augsburg, Urteil vom 19. Mai 2004 - AU 4 K 03.2250 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 7 LA 53/08 -, jeweils juris).
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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. März 2011 - 6 S 998/11 (https://dejure.org/2011,77664)
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