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   LAG Düsseldorf, 03.02.2012 - 6 Sa 1081/11   

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LAG Düsseldorf, 03.02.2012 - 6 Sa 1081/11 (https://dejure.org/2012,194)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.02.2012 - 6 Sa 1081/11 (https://dejure.org/2012,194)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Februar 2012 - 6 Sa 1081/11 (https://dejure.org/2012,194)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern - Anspruch auf anteilige Jahrestantieme

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 626 BGB, § 5 Abs. 3 u. 4 BetrVG, § 31 SprAuG, § 307 Abs. 1 S. 1 BGB
    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern - Anspruch auf anteilige Jahrestantieme

  • IWW

    § 626 Abs. 1 BGB, § ... 626 Abs. 2 BGB, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 5 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BetrVG, § 5 Abs. 3 BetrVG, § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BetrVG, § 5 Abs. 3 S. 2 Ziffer 3 BetrVG, § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, § 520 ZPO, § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 BetrVG, § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG, § 5 Abs. 4 Nr. 1 BetrVG, § 5 Abs. 1 BetrVG, § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 BetrVG, § 105 BetrVG, § 31 Abs. 2 S. 3 SprAuG, § 31 Abs. 2 S. 1 SprAuG, § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG, § 31 Abs. 2 Satz 2 SprAuG, § 102 BetrVG, § 2 SprAuG, § 626 BGB, § 286 ZPO, Art. 18 EWG-Verordnung Nr. 574/72, § 286 Abs. 1 ZPO, § 314 Abs. 2 BGB, § 323 Abs. 2 BGB, § 626 Abs. 2 BGB, §§ 62 Abs. 2 S. 1 ArbGG, 717 Abs. 2 ZPO, §§ 291, 288 Abs. 1 BGB, 717 Abs. 2 S. 2 HS 2 ZPO, § 611 BGB, § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, § 305 Abs. 1 S. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 307 Abs. 3 S. 1 BGB, §§ 157, 242 BGB, § 307 BGB, §§ 286, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 92 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers (hier: leitender Angestellter) wegen Verstoßes gegen das sog. Schmiergeldverbot; Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund; Annahme von Vorteilen bei der Ausführung von vertraglichen Aufgaben; ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 626 BGB, § 5 Abs. 3 u. 4 BetrVG, § 31 SprAuG, § 307 Abs. 1 S. 1 BGB
    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern - Anspruch auf anteilige Jahrestantieme

  • Betriebs-Berater

    Kündigung wegen Bezahlung privater Bauleistungen

  • Betriebs-Berater

    Kündigung wegen Bezahlung privater Bauleistungen

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Private Bauleistung von Geschäftspartner bezahlt: Kündigung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Entlassung wegen Bezahlung privater Bauleistungen durch Geschäftspartner - kein Beitrag zur causa Wulff

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung wegen Bezahlung privater Bauleistungen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kündigung - Bezahlung privater Bauleistungen durch Geschäftspartner

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Der Herr Bankdirektor und seine privaten Baukosten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bank-Vertriebsleiter geschmiert

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Unberechtigte Vorteilsgewährung: Bezahlung privater Baukosten durch Geschäftspartner rechtfertigt fristlose Kündigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Bezahlung privater Bauleistungen durch Geschäftspartner berechtigt

  • baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Kündigung wegen Entgegenahme von Schmiergeldzahlungen berechtigt

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Zahlung privater Bauleistungen durch Geschäftspartner?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schmiergeld: Kündigung wegen Bezahlung privater Bauleistung durch Geschäftspartner

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Bezahlung privater Bauleistungen durch Geschäftspartner berechtigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung wegen Bezahlung privater Bauleistungen durch Geschäftspartner berechtigt - Schmiergeldzahlung berechtigt Bank zur fristlosen Kündigung des Angestellten

Besprechungen u.ä. (3)

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Fristlose Kündigung wegen Inanspruchnahme unberechtigter Vorteile

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Treue Hand geht durchs ganze Land...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitnehmer lässt sich private Bauleistungen bezahlen: Fristlose Kündigung! (IBR 2012, 549)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (71)

  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06

    Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB - Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.02.2012 - 6 Sa 1081/11
    (1) Die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB beginnt, wenn der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst vollständige positive Kenntnis von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen hat und ihm deshalb die Entscheidung über die Zumutbarkeit einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses möglich ist (BAG v. 01.02.2007 - 2 AZR 333/06 - NZA 2007, 744; BAG v. 02.03.2006 - 2 AZR 46/05 - AP Nr. 6 zu § 91 SGB IX; BAG v. 02.02.2006 - 2 AZR 57/05 - AP Nr. 204 zu § 626 BGB).

    Auch eine grob fahrlässige Unkenntnis ist insoweit ohne Bedeutung (BAG v. 01.02.2007 a.a.O.; BAG v. 29.07.1993 - 2 AZR 90/93 - AP Nr. 31 zu § 626 BGB Ausschlussfrist).

    Außerdem gehört es zu den vom Kündigungsberechtigten zu ergründenden maßgeblichen Umständen, mögliche Beweismittel für eine ermittelte Pflichtverletzung zu beschaffen und zu sichern (BAG v. 01.02.2007 a.a.O.; BAG v. 02.02.2006 a.a.O.).

    Dabei sollen die zeitlichen Grenzen des § 626 Abs. 2 BGB den Arbeitgeber weder zu hektischer Eile bei der Kündigung antreiben noch ihn veranlassen, ohne eine genügende Prüfung des Sachverhalts oder vorhandener Beweismittel voreilig zu kündigen (BAG v. 01.02.2007 a.a.O.; BAG v. 17.03.2005 - 2 AZR 245/05 - AP Nr. 46 zu § 626 BGB Ausschlussfrist).

    Dies gilt nur solange, wie der Kündigungsberechtigte aus verständigen Gründen mit der gebotenen Eile noch Ermittlungen anstellt, die ihm eine weitere, umfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhalts und der notwendigen Beweismittel verschaffen sollen (BAG v. 01.02.2007 a.a.O.; BAG v. 17.03.2005 a.a.O.).

    Allerdings besteht für weitere Ermittlungen kein Anlass mehr, wenn der Sachverhalt bereits geklärt oder der Gekündigte ihn sogar zugestanden hat (BAG v. 01.02.2007 a.a.O.; BAG v. 05.02.2002 - 2 AZR 478/01 - AP Nr. 63 zu § 123 BGB).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Kündigungsberechtigte für die Einhaltung der Ausschlussfrist darlegungs- und beweispflichtig (BAG v. 01.02.2007 - 2 AZR 333/06 - NZA 2007, 744; BAG v. 17.08.1972 - 2 AZR 359/71 - AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlussfrist).

    Hat der Kündigungsberechtigte noch Ermittlungen durchgeführt, muss er hierzu weiter darlegen, welche Tatsachenbehauptungen unklar und daher ermittlungsbedürftig waren, und welche - sei es auch nur aus damaliger Sicht - weiteren Ermittlungen er zur Klärung der Zweifel angestellt hat (BAG v. 01.02.2007 a.a.O.).

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00

    Auflösungsantrag - leitender Angestellter

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.02.2012 - 6 Sa 1081/11
    Bezüglich der Anforderungen an die Mitteilungspflicht und die Rechtsfolgen einer nicht ordnungsgemäßen Anhörung gelten dieselben Grundsätze wie für die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 S.2 BetrVG (BAG v. 27.09.2001 - 2 AZR 176/00 - AP Nr. 6 zu § 14 KSchG 1969; BAG 19. Mai 1993 - 2 AZR 539/92 - zitiert nach juris).

    Eine Kündigung ist danach nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Sprecherausschuss zuvor überhaupt angehört zu haben, sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nach § 31 Abs. 2 Satz 2 SprAuG entweder nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug, oder bewusst irreführend nachgekommen ist (BAG v. 27.09.2001 aaO; vgl. zu § 102 BetrVG nur BAG v. 17.02.2000 - 2 AZR 913/98 - AP Nr. 113 zu § 102 BetrVG 1972 und BAG v. 15.11.1995 - 2 AZR 974/94 - AP Nr. 73 zu § 102 BetrVG 1972).

    Der Arbeitgeber genügt der ihm obliegenden Mitteilungspflicht nicht, wenn er den Kündigungssachverhalt nur pauschal, schlag- oder stichwortartig umschreibt, ohne die für die Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (BAG v. 27.09.2001 a.a.O.; vgl. zu § 102 BetrVG: zuletzt BAG 22.09.1994 - 2 AZR 31/94 - AP Nr. 68 zu § 102 BetrVG 1972).

    Eine bewusst und gewollt unrichtige Mitteilung der für den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers maßgeblichen Kündigungsgründe führt deshalb zu einem fehlerhaften Anhörungsverfahren (BAG v. 27.09.2001 a.a.O.; zu § 102 BetrVG: BAG v. 22.09.1994 a.a.O. und BAG v. 11.07.1991 - 2 AZR 119/91 - AP Nr. 57 zu § 102 BetrVG 1972).

    Der Sprecherausschuss ist ordnungsgemäß angehört worden, wenn der Arbeitgeber ihm die aus seiner Sicht tragenden Umstände dargestellt hat (BAG v. 27.09.2001 a.a.O.).

    Dem Arbeitgeber ist es im Kündigungsschutzprozess verwehrt, Gründe nachzuschieben, die nicht Gegenstand der Sprecherausschussanhörung waren (BAG v. 27.09.2001 a.a.O.; für die Betriebsratsanhörung BAG v. 17.02.2000, - 2 AZR 913/98 - AP Nr. 113 zu § 102 BetrVG 1972).

  • BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 412/09

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.02.2012 - 6 Sa 1081/11
    Dieser Grundsatz gilt nicht nur für die eigentliche Grundvergütung, sondern auch für besondere Entgeltbestandteile, die gleichermaßen in das Synallagma eingebundene Leistungen darstellen (BAG v. 12.04.2011 - 1 AZR 412/09 - NZA 2011, 989 ff., Rn.28; BAG v. 25.04.2007 - 5 AZR 627/06 - AP Nr. 7 zu § 308 BGB).

    Unerheblich ist, ob der Vergütungsanspruch monatlich entsteht, an längere Abrechnungszeiträume gebunden ist oder die Arbeitsleistung von einem bestimmten Leistungserfolg abhängig ist (BAG v. 12.04.2011 a.a.O., Rn. 28).

    Ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand, der vorsieht, dass der Arbeitnehmer die durch seine Arbeit verdiente Gegenleistung nur behalten darf, wenn er über den Zeitraum hinaus, in dem das Arbeitsentgelt verdient worden ist, dem Unternehmen angehört, existiert nicht (BAG v. 12.04.2011 a.a.O., Rn. 28).

    Eine solche variable Sondervergütung kann vielmehr zeitanteilig verdient werden; sie wird dann lediglich aufgespart und erst zum jährlichen Fälligkeitstag ausgezahlt (vgl. BAG v. 12.04.2011 a.a.O., Rn. 26; BAG v. 21.04.2010 - 10 AZR 178/09 - AP Nr. 45 zu § 1 TVG Altersteilzeit, Rn. 14; vgl. auch BAG v. 12.01.1973 - 3 AZR 211/72 - AP Nr. 4 zu § 87a HGB).

    Die Vorenthaltung einer bereits verdienten Arbeitsvergütung ist stets ein unangemessenes Mittel, die selbst bestimmte Arbeitsplatzaufgabe zu verzögern oder zu verhindern (BAG v. 12.04.2011 - 1 AZR 412/09 - NZA 2011, 989 ff., Rn. 33).

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.02.2012 - 6 Sa 1081/11
    In einer zweiten Stufe ist zu untersuchen, ob nach Abwägung der in Betracht kommenden Interessen der Parteien des Arbeitsverhältnisses die konkrete Kündigung gerechtfertigt ist (BAG v. 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227; BAG v. 26.03.2009 - 2 AZR 953/07 - a.a.O.; BAG v. 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 - a.a.O.).

    Dieser Aspekt hat durch die Regelung des § 314 Abs. 2 BGB i. V. m. § 323 Abs. 2 BGB eine gesetzgeberische Bestätigung erfahren (BAG v. 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - a.a.O.; BAG v. 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - AP Nr. 54 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).

    Auch bei Handlungsweisen, die den sogenannten Vertrauensbereich berühren, ist eine Abmahnung nicht stets entbehrlich, sondern notwendig, wenn ein steuerbares Verhalten in Rede steht und erwartet werden kann, dass das Vertrauen wiederhergestellt wird (BAG v. 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - a.a.O.; BAG v. 04.06.1997 - 2 AZR 526/96 - EzA § 626 BGB n. F. Nr. 168).

    Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (BAG v. 07.07.2011 - 2 AZR 355/10 - NZA 2011, 1412 ff., Rn.20; BAG v. 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - AP Nr. 229 zu § 626 BGB, Rn. 34).

    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung - etwa im Hinblick auf das Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlusts und ihre wirtschaftlichen Folgen -, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG v. 07.07.2011 a.a.O., Rn.20; BAG v. 10.06.2010 a.a.O., Rn. 34; BAG v. 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08 - AP Nr. 227 zu § 626 BGB, Rn. 26).

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.02.2012 - 6 Sa 1081/11
    Selbst dann, wenn der Arbeitgeber im Prozess keine Tatkündigung nachgeschoben hat, muss das Gericht prüfen, ob die Voraussetzungen derselben vorliegen (BAG v. 23.06.2009 - 2 AZR 474/07 - AP Nr. 47 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, Rn. 55; BAG v. 03.07.2003 - 2 AZR 437/02 - AP Nr. 38 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).

    Wird die Kündigung zunächst nur mit dem Verdacht eines pflichtwidrigen Verhaltens begründet, steht jedoch nach der Überzeugung des Gerichts (beispielsweise aufgrund einer Beweisaufnahme) die Pflichtwidrigkeit fest, so lässt dies die Wirksamkeit der Kündigung aus materiell-rechtlichen Gründen unberührt (BAG v. 23.06.2009 a.a.O.).

    Dies schließt die Anerkennung einer nachgewiesenen Pflichtwidrigkeit als Kündigungsgrund jedenfalls dann nicht aus, wenn dem Betriebsrat alle Tatsachen mitgeteilt worden sind, die - ggf. auch im Rahmen eines zulässigen Nachschiebens - nicht nur den Verdacht, sondern den Tatvorwurf selbst begründen (BAG v. 23.06.2009 - 2 AZR 474/07 - AP Nr. 47 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, Rn. 59).

    Die Mitteilung, einem Arbeitnehmer solle wegen des Verdachts einer Handlung gekündigt werden, gibt dem Betriebsrat weit stärkeren Anlass für ein umfassendes Tätigwerden im Anhörungsverfahren als eine Anhörung wegen einer als erwiesen behaupteten Handlung (BAG v. 23.06.2009 a.a.O.; vgl. auch BAG v. 03.04.1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).

  • BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08

    Leitender Angestellter - Prokura

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.02.2012 - 6 Sa 1081/11
    Dies erfordert die Wahrnehmung typisch unternehmerischer (Teil-) Aufgaben, so dass grundsätzlich Tätigkeiten aus dem Bereich der wirtschaftlichen, technischen, kaufmännischen, organisatorischen, personellen und wissenschaftlichen Leitung des Unternehmens in Betracht kommen (st. Rspr., vgl. BAG v. 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - AP Nr. 73 zu § 5 BetrVG 1972; so auch bereits BAG v. 29.01.1980 - 1 ABR 45/79 - AP Nr. 22 zu § 5 BetrVG 1972).

    Voraussetzung für die Wahrnehmung einer unternehmerischen (Teil-) Aufgabe ist, dass dem leitenden Angestellten rechtlich und tatsächlich ein eigener und erheblicher Entscheidungsspielraum zur Verfügung steht, d.h. er muss mit weitgehender Weisungsfreiheit und Selbstbestimmung seinen Tätigkeitsbereich wahrnehmen und kraft seiner leitenden Funktion maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensführung ausüben (BAG v. 05.05.2010 - 7 ABR 97/08 - EzA § 5 BetrVG 2001 Nr. 5; BAG v. 25.03.2009 a.a.O.; BAG v. 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 - AP Nr. 3 zu § 263 ZPO).

    Der nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG erforderliche Einfluss auf die Unternehmensführung kann darin bestehen, dass der leitende Angestellte selbst die Entscheidungen trifft, aber auch darin, dass er kraft seiner Schlüsselposition Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbeigehen kann (BAG v. 05.05.2010 a.a.O.; BAG v. 25.03.2009 a.a.O.).

    Der maßgebliche Einfluss fehlt jedenfalls dann, wenn der Angestellte nur bei der rein arbeitstechnischen, vorbestimmten Durchführung unternehmerischer Entscheidungen eingeschaltet wird, etwa im Rahmen von Aufsichts- oder Überwachungsfunktionen (BAG v. 05.05.2010, v. 25.03.2009 a.a.O. und v. 06.12.2001 a.a.O.).

    Wenn ein Mitarbeiter unmittelbar dem Vorstand unterstellt ist, so spricht dies grundsätzlich dafür, dass er eine herausgehobene Funktion im Unternehmen wahrnimmt, es sei denn, die Stellung entspricht - wie beim Leiter einer Revisionsabteilung - gesetzlichen Vorgaben (BAG v. 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - AP Nr. 73 zu § 5 BetrVG 1972, Rn. 33).

  • ArbG Düsseldorf, 01.07.2011 - 13 Ca 7800/10

    Verfahren über die Kündigung des Vertriebsleiters einer Düsseldorfer Bank

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.02.2012 - 6 Sa 1081/11
    Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten wird das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 01.07.2011 - AZ: 13 Ca 7800/10 - teilweise abgeändert und zum Zwecke der Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    unter Abänderung von Ziffer 6. des Teilurteils des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. Juli 2011 - Az.: 13 Ca 7800/10 - die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger eine Tantieme für das Geschäftsjahr 2010 in Höhe von 147.750,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. April 2011 zu zahlen;.

    unter Abänderung der Ziffern 1. bis 5. des Teilurteils des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. Juli 2011 - 13 Ca 7800/10 - die Klage insgesamt abzuweisen;.

    die Berufung des Klägers gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. Juli 2011 - 13 Ca 7800/10 - zurückzuweisen;.

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.02.2012 - 6 Sa 1081/11
    Rechtsvorschriften im Sinne von § 307 Abs. 3 S.1 BGB sind nicht nur die Gesetzesbestimmungen selbst, sondern die dem Gerechtigkeitsgebot entsprechenden allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze, d.h. auch alle ungeschriebenen Rechtsgrundsätze, die Regeln des Richterrechts oder die auf Grund ergänzender Auslegung nach den §§ 157, 242 BGB und aus der Natur des jeweiligen Schuldverhältnisses zu entnehmenden Rechte und Pflichten (BAG v. 24.10.2007 - 10 AZR 825/06 - AP Nr. 32 zu § 307 BGB, Rn. 24; BAG v. 11.10.2006 - 5 AZR 721/05 - AP Nr. 6 zu § 308 BGB).

    Bei dieser wechselseitigen Berücksichtigung und Bewertung rechtlich anzuerkennender Interessen der Vertragspartner, bei dem auch grundrechtlich geschützte Rechtspositionen zu beachten sind, ist ein genereller typisierender Maßstab anzulegen (BAG v. 24.10.2007 a.a.O., Rn. 23).

    Der Rechtsfolge der Unwirksamkeit sind auch solche Klauseln unterworfen, die in ihrem Übermaßanteil in zu beanstandender Weise ein Risiko regeln, das sich im Entscheidungsfalle nicht realisiert hat (BAG v. 24.10.2007 - 10 AZR 825/06 - AP Nr. 32 zu § 307 BGB; BAG v. 11.04.2006 - 9 AZR 610/05 - AP Nr. 16 zu § 307 BGB).

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 362/96

    Außerordentliche Kündigung; Nachschieben von nachträglich bekanntgewordenen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.02.2012 - 6 Sa 1081/11
    § 626 Abs. 2 BGB findet bei dem Nachschieben erst nachträglich bekannt gewordener Kündigungsgründe keine Anwendung (BAG v. 04.06.1997 - 2 AZR 362/96 - AP Nr. 5 zu § 626 BGB Nachschieben von Kündigungsgründen; LAG Berlin-Brandenburg v. 17.02.2011 - 25 Sa 2421/10 - zitiert nach juris, Rn. 73; KR-Fischermeier, § 626 BGB Rn. 180, 190).

    Hierdurch soll vermieden werden, dass der Arbeitgeber ein Mittel in der Hand hält, um den Arbeitnehmer während der weiteren Dauer des Arbeitsverhältnisses unter Druck zu setzen (BAG v. 04.06.1997 aaO; vgl. auch BAG v. 28.10.1971 - 2 AZR 32/71 - AP Nr. 1 zu § 626 BGB Ausschlussfrist).

    Ist jedoch bereits eine Kündigung ausgesprochen, kann eine solche Situation nicht mehr eintreten (BAG v. 04.06.1997 aaO; BAG v. 18.01.1980 - 7 AZR 260/78 - AP Nr. 1 zu § 626 BGB Nachschieben von Kündigungsgründen).

  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.02.2012 - 6 Sa 1081/11
    Eine Kündigung ist danach nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Sprecherausschuss zuvor überhaupt angehört zu haben, sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nach § 31 Abs. 2 Satz 2 SprAuG entweder nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug, oder bewusst irreführend nachgekommen ist (BAG v. 27.09.2001 aaO; vgl. zu § 102 BetrVG nur BAG v. 17.02.2000 - 2 AZR 913/98 - AP Nr. 113 zu § 102 BetrVG 1972 und BAG v. 15.11.1995 - 2 AZR 974/94 - AP Nr. 73 zu § 102 BetrVG 1972).

    Zu den Sachverhalten, die regelmäßig geeignet sind, einen wichtigen Grund zum Ausspruch einer Kündigung zu rechtfertigen, gehört ein Verstoß gegen das sog. Schmiergeldverbot (vgl. BAG v. 17.03.2005 - 2 AZR 245/04 - AP Nr. 46 zu § 626 BGB Ausschlussfrist; BAG v. 15.11.1995 - 2 AZR 974/94 - AP Nr. 73 zu § 102 BetrVG 1972; BAG v. 17.08.1972 - 2 AZR 415/71 - AP Nr. 65 zu § 626 BGB; LAG Rheinland-Pfalz v. 24.09.2010 - 9 Sa 235/10 - n.v., zitiert nach juris; Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz und zu sonstigen kündigungsrechtlichen Vorschriften [KR]-Fischermeier, 9. Auflage 2009, § 626 BGB Rn. 447f.; Ascheid/Preis/Schmidt [APS] - Dörner/Vossen, Kündigungsrecht, 4. Auflage 2012, § 626 BGB Rn. 259a).

    Durch sein gezeigtes Verhalten zerstört er das Vertrauen in seine Zuverlässigkeit und Redlichkeit (BAG v. 15.11.1995 a.a.O.).

  • BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 97/08

    Leitender Angestellter - Chefarzt - Einfluss auf die Unternehmensführung

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 355/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - mittelbare Diskriminierung

  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 443/08

    Bonuszahlung - Arbeitsverhältnis als Voraussetzung

  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07

    Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 57/05

    Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist - Beteiligung des

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

  • BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 427/02

    Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers bei Leistungen zur Abwendung der

  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96

    Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung

  • BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 327/97
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

  • BAG, 23.03.1976 - 1 AZR 314/75

    Einschränkung der Tätigkeit eines leitenden Angestellten - Teilsuspendierung -

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 496/00

    Anwendung beamtenrechtlicher Grundsätze und Verdachtskündigung

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

  • BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 119/91

    Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung

  • BAG, 16.07.1959 - 1 AZR 193/57

    Außerordentliche Kündigung - Erklärung unter Fristsetzung - Wichtiger Grund -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2010 - 9 Sa 235/10

    Fristlose Kündigung - Verstoß gegen Schmiergeldverbot

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2011 - 25 Sa 2421/10

    Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers - Verdacht des Arbeitszeitbetrugs

  • BGH, 29.10.1996 - XI ZR 319/95

    Darlehensvertrag als Scheingeschäft

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

  • BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 178/09

    Tarifliche Jahresleistung - Altersteilzeit

  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08

    Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis

  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 105/08

    Schadensersatzanspruch gemäß § 717 Abs. 2 ZPO - Tarifliche Ausschlussfrist

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 818/06

    Anforderungen an eine Kündigungsschutzklage - verhaltensbedingte Kündigung und

  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 721/05

    Widerruf übertariflicher Leistungen - AGB-Kontrolle

  • BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06

    Regelungskompetenz der Betriebsparteien

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00

    Tarifliche Unkündbarkeit - außerordentliche Kündigung - Annahme von Belohnungen

  • BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 358/00

    Leitender Angestellter - Zentraleinkäufer eines Warenhausunternehmens

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93

    Lohnfortzahlung bei Krankschreibung im europäischen Ausland; Beweiswert

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 587/94

    Anforderungen an die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers vor einer

  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 539/92

    Krankheitsbedingte Kündigung

  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 90/93

    Außerordentliche Kündigung, Zeitpunkt der Kenntnis von den Kündigungsgründen

  • BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85

    Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben -

  • BAG, 25.03.1976 - 1 AZR 192/75

    Vereinbarung einer Probezeit - Leitender Angestellter - Erprobung der

  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 260/78

    Nachgeschobene Kündigungsgründe - Ausspruch einer Kündigung -

  • BAG, 12.01.1973 - 3 AZR 211/72

    Erfolgsbeteiligung und Provisionscharakter

  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 415/71

    Nachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung

  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 359/71

    Kündigung - Ausschlußfrist

  • BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 32/71

    Ausschlußfrist - Kündigung - Arbeitgeberkündigung

  • BAG, 14.12.1956 - 1 AZR 29/55

    Arbeitsverhältnis: Befehl der Besatzungsmacht als wichtiger Kündigungsgrund,

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 437/02

    Verdachtskündigung

  • BAG, 18.08.1982 - 7 AZR 235/80
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung durch eine juristische Person, Fristlose Kündigung

  • BAG, 28.03.1957 - 2 AZR 307/55

    Entlassung aus betrieblichen Gründen - Soziale Gesichtspunkte - Wirtschaftliche

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00

    Klageänderung - leitender Angestellter - Leiter der Revisionsabteilung

  • BAG, 25.10.1989 - 7 ABR 60/88

    Angestellter, leitender: bei einem Arbeitnehmer, der in mehreren Betrieben

  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 51/81

    Leitende Angestellte im Ruhrbergbau

  • BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 45/79

    Begriff der leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG

  • ArbG Düsseldorf, 24.07.2017 - 9 Ca 5771/16

    Personalkompetenz als ein wesentlicher Teil der Tätigkeit des Angestellten zur

    Eine Suspendierung ändert aber keinen Rechtsstatus (BAG, 23.03.1976 - 1 AZR 314/75, Rn. 44; BAG, 7 AZR 235/80, Rn. 19, 20; LAG Düsseldorf, 03.02.2012 - 6 Sa 1081/11, Rn. 135).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.07.2013 - 3 Sa 129/12

    Außerordentliche Kündigung eines leitenden Angestellten - pflichtwidriges

    Dies widerspräche aber den Regelungen des § 5 Abs. 3 BetrVG, wonach der Arbeitnehmer nach Arbeitsvertrag, also einvernehmlich, als leitender Angestellter tätig wird (LAG Düsseldorf 3. Februar 2012 - 6 Sa 1081/11 - CCZ 2013, 113).
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