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   LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2016 - 6 Sa 1084/15   

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https://dejure.org/2016,10456
LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2016 - 6 Sa 1084/15 (https://dejure.org/2016,10456)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.02.2016 - 6 Sa 1084/15 (https://dejure.org/2016,10456)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Februar 2016 - 6 Sa 1084/15 (https://dejure.org/2016,10456)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahmeverzug bei Erforderlichkeit einer leidensgerechten Arbeit; Unwirksame Umsetzung einer Altenpflegerin bei fehlender Berücksichtigung erkennbarer gesundheitlicher Belange der Arbeitnehmerin

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Angebot alternativer leidensgerechter Arbeit durch Arbeitnehmer - Annahmeverzug Arbeitgeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 294 ; BGB § 297 ; BGB § 315 ; GewO § 106
    Annahmeverzug; Konkretisierung der Arbeitsplficht; leidensgerechter Arbeitsplatz

  • rechtsportal.de

    Annahmeverzug bei Erforderlichkeit einer leidensgerechten Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2016 - 6 Sa 1084/15
    Dies steht nicht im Widerspruch zur neuen Rechtsprechung des 5. Senats des BAG (BAG vom 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 = NZA 2010, 1119 = NJW 2010, 3112 = AP GewO § 106 Nr. 10), wonach bei einer wirksam konkretisierten Arbeitsleistungspflicht das Angebot einer alternativen leidensgerechten Arbeit nicht zu einem Annahmeverzug des Arbeitgebers, sondern allenfalls zu einem Schadensersatzanspruch führt.

    B.I. 1.2.2.-1 Auch die neue Rechtsprechung des 5. Senats zum Annahmeverzug im Fall der Notwendigkeit einer leidensgerechten Arbeit setzt die Wirksamkeit der Ausübung des Direktionsrechts voraus: der Arbeitgeber muss die Arbeit zuvor "nach § 106 Satz 1 GewO wirksam näher bestimmt" haben, dies "in rechtlich einwandfreier Art und Weise" (BAG vom 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - juris Rn. 16 = NZA 2010, 1119 = NJW 2010, 3112 = AP GewO § 106 Nr. 10).

    Die Entscheidung ergeht in Abgrenzung zu der Entscheidung des 5. Senats des BAG vom 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - NZA 2010, 1119 = NJW 2010, 3112 = AP GewO § 106 Nr. 10. Diese Entscheidung des BAG kann den aus hiesiger Sicht falschen Eindruck erwecken, dass die Leistungskonkretisierung durch den Arbeitgeber zunächst unabhängig von einer schon vorliegenden Gesundheitsbeeinträchtigung des Arbeitnehmers vorgenommen werden kann.

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04

    Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2016 - 6 Sa 1084/15
    Bezogen auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz in der Seniorenwohnanlage H. war die Klägerin im vollen Umfang arbeitsfähig (vgl. auch BAG vom 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 - juris Rn. 14 = NZA 2006, 442 = NJW 2006, 1691 : "Eine den Annahmeverzug ausschließende Unmöglichkeit ist jedoch nicht schon deshalb anzunehmen, weil der Arbeitnehmer aus Gründen in seiner Person nur einen Teil, nicht aber alle Arbeiten verrichten kann, die zum Spektrum der vertraglich vereinbarten Tätigkeit gehören. Andernfalls bliebe außer Acht, dass der Arbeitgeber gemäß § 106 Satz 1 GewO sein Weisungsrecht nach billigem Ermessen auszuüben und dabei auch die Interessen des Arbeitnehmers zu berücksichtigen hat"; vgl. auch BAG vom 09.04.2014 - 10 AZR 637/13 - juris Rn. 30 = NZA 2014, 719 ).

    Dies in Abstimmung mit den Entscheidungen des 2., 6., 9. und 10. Senats des BAG, die der vorgenannten Rechtsprechung des 5. Senats entgegenstehen (vgl. BAG vom 06.12.2001 - 2 AZR 422/00 - NZA 2002, 999 ; BAG vom 13.08.2009 - 6 AZR 330/08 - juris Rn. 15 = NZA-RR 2010, 420 ; BAG vom 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 - NZA 2006, 442 = NJW 2006, 1691 ; BAG vom 09.04.2014 - 10 AZR 637/13 - juris Rn. 30 = NZA 2014, 719 ).

  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 637/13

    Beschäftigungsanspruch - Nachtdienstuntauglichkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2016 - 6 Sa 1084/15
    Bezogen auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz in der Seniorenwohnanlage H. war die Klägerin im vollen Umfang arbeitsfähig (vgl. auch BAG vom 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 - juris Rn. 14 = NZA 2006, 442 = NJW 2006, 1691 : "Eine den Annahmeverzug ausschließende Unmöglichkeit ist jedoch nicht schon deshalb anzunehmen, weil der Arbeitnehmer aus Gründen in seiner Person nur einen Teil, nicht aber alle Arbeiten verrichten kann, die zum Spektrum der vertraglich vereinbarten Tätigkeit gehören. Andernfalls bliebe außer Acht, dass der Arbeitgeber gemäß § 106 Satz 1 GewO sein Weisungsrecht nach billigem Ermessen auszuüben und dabei auch die Interessen des Arbeitnehmers zu berücksichtigen hat"; vgl. auch BAG vom 09.04.2014 - 10 AZR 637/13 - juris Rn. 30 = NZA 2014, 719 ).

    Dies in Abstimmung mit den Entscheidungen des 2., 6., 9. und 10. Senats des BAG, die der vorgenannten Rechtsprechung des 5. Senats entgegenstehen (vgl. BAG vom 06.12.2001 - 2 AZR 422/00 - NZA 2002, 999 ; BAG vom 13.08.2009 - 6 AZR 330/08 - juris Rn. 15 = NZA-RR 2010, 420 ; BAG vom 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 - NZA 2006, 442 = NJW 2006, 1691 ; BAG vom 09.04.2014 - 10 AZR 637/13 - juris Rn. 30 = NZA 2014, 719 ).

  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 16/08

    Annahmeverzug - Beschäftigungsmöglichkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2016 - 6 Sa 1084/15
    Die Klägerin hat durch Ihr Erscheinen im Altenpflegeheim L. am 31.01.2014 nicht nur ihre Arbeit im Alterspflegeheim L., sondern auch in der ambulanten Pflege allgemein und in der Behandlungspflege und damit auch konkret für eine Arbeit im Seniorenwohnanlage im H. 60 tatsächlich i.S.d. § 294 BGB angeboten (vgl. zur Differenzierung zwischen einem Arbeitsangebot nur für einen bestimmten Arbeitsplatz und einem generellen Angebot aller anderen vertragsgemäßen Tätigkeiten BAG vom 27.08.2008 - 5 AZR 16/08 - juris Rn. 14 = NZA 2008, 1410 = AP BGB § 615 Nr. 124 = EzA § 615 BGB 2002 Nr. 26).

    "Ist es dem Arbeitgeber möglich und zumutbar, dem krankheitsbedingt nur eingeschränkt leistungsfähigen Arbeitnehmer leidensgerechte Arbeiten zuzuweisen, ist die Zuweisung anderer, nicht leidensgerechter Arbeiten unbillig" (BAG vom 27.08.2008 - 5 AZR 16/08 - juris Rn. 13 = NZA 2008, 1410 = AP BGB § 615 Nr. 124 = EzA § 615 BGB 2002 Nr. 26).

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 422/00

    Interessenausgleich mit Namensliste und soziale Auswahl - Annahmeverzug bei

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2016 - 6 Sa 1084/15
    Dies in Abstimmung mit den Entscheidungen des 2., 6., 9. und 10. Senats des BAG, die der vorgenannten Rechtsprechung des 5. Senats entgegenstehen (vgl. BAG vom 06.12.2001 - 2 AZR 422/00 - NZA 2002, 999 ; BAG vom 13.08.2009 - 6 AZR 330/08 - juris Rn. 15 = NZA-RR 2010, 420 ; BAG vom 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 - NZA 2006, 442 = NJW 2006, 1691 ; BAG vom 09.04.2014 - 10 AZR 637/13 - juris Rn. 30 = NZA 2014, 719 ).
  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 330/08

    Beschäftigungsanspruch leistungsgeminderter Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2016 - 6 Sa 1084/15
    Dies in Abstimmung mit den Entscheidungen des 2., 6., 9. und 10. Senats des BAG, die der vorgenannten Rechtsprechung des 5. Senats entgegenstehen (vgl. BAG vom 06.12.2001 - 2 AZR 422/00 - NZA 2002, 999 ; BAG vom 13.08.2009 - 6 AZR 330/08 - juris Rn. 15 = NZA-RR 2010, 420 ; BAG vom 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 - NZA 2006, 442 = NJW 2006, 1691 ; BAG vom 09.04.2014 - 10 AZR 637/13 - juris Rn. 30 = NZA 2014, 719 ).
  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 202/10

    Versetzung - billiges Ermessen - Zumutbarkeit von Fahrzeiten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2016 - 6 Sa 1084/15
    Hierzu gehören die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensverhältnisse, wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen (BAG vom 17.08.2011 - 10 AZR 202/10 - juris Rn. 22 = NZA 2012, 265 = AP GewO § 106 Nr. 14).
  • BAG, 28.06.2017 - 5 AZR 263/16

    Annahmeverzug - tatsächliches Angebot - Unvermögen - Schadensersatz

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Februar 2016 - 6 Sa 1084/15 - aufgehoben.
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